News Corp reicht formelle EU-Kartellbeschwerde gegen Google ein

Es geht um Auszüge von Artikeln in der Nachrichtensuche. Verlage, die die Veröffentlichung dieser Auszüge nicht wünschen, streiche Google aus Google News – statt nur auf die Einblendung eines Textauszugs zu verzichten. News Corp sieht darin einen Verstoß gegen Kartellgesetze.

Der Medienkonzern News Corp, zu dem auch das Wall Street Journal gehört, hat bei der Europäischen Kommission eine formelle Kartellbeschwerde gegen Google eingereicht. Der Internetkonzern soll bei der Nachrichtensuche seine Marktmacht missbrauchen, wie das WSJ unter Berufung auf eine mit dem Vorgang vertraute Person berichtet.

Google (Bild: Google)Konkret geht es um die Auszüge aus Nachrichtenartikeln, die Google in der Nachrichtensuche anzeigt. Verlage, die die Veröffentlichung dieser Auszüge nicht wünschen, streiche Google aus Google News – statt nur auf die Einblendung eines Textauszugs zu verzichten. News Corp sieht darin einen Verstoß gegen Kartellgesetze.

Eine Google-Sprecherin verwies indes auf die Vorteile, die die Nachrichtensuche Verlegern bieten soll. „Google News und Suche senden kostenlos Milliarden Klicks an die Websites der Nachrichtenverlage.“

Die Europäische Kommission untersucht schon seit fünf Jahren, ob Google Wettbewerbsregeln in der EU verletzt. Anfänglich stand die Shoppingsuche im Zentrum der Ermittlungen. Gestern bestätigte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, dass auch zu Googles Mobilbetriebssystem Android ermittelt wird. Man prüfe die Verträge mit Geräteherstellern und Netzbetreibern, um festzustellen, ob Google sich vor dem Wettbewerb schützen wollte. Schließlich machte Google bei Nutzung von Standard-Android die Installation aller seiner Apps verpflichtend. Ein baldiges Ende stellte Vestager hingegen nicht in Aussicht: „Die Ermittlungen halten an.“ Ob Google tatsächlich gegen Kartellrecht verstoßen habe, könne sie daher nicht sagen.

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Hierzulande stehen die Auszüge aus Artikeln in der Nachrichtensuche im Mittelpunkt des Streits um das 2013 verabschiedete Leistungsschutzrecht. Es sieht für „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ die Google in der Nachrichtensuche veröffentlicht, keine Vergütung vor. Der Gesetzgeber verzichtete jedoch darauf, den Begriff „kleinste Textausschnitte“ zu definieren oder Angaben zur Höhe einer Vergütung zu machen.

Die VG Media reichte deswegen Anfang Januar eine Zivilklage gegen Google ein, mit dem Ziel, das Leistungsschutzrecht gegen das US-Unternehmen durchzusetzen. Ein Schiedsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt war im vergangenen Jahr gescheitert. Die Schiedsstelle hatte als Obergrenze für einen „kleinsten Textausschnitt“ sieben Wörter vorgeschlagen. Die von den Verlagen geforderte Umsatzbeteiligung in Höhe von 6 Prozent der Suchmaschinen-Umsätze stufte sie als „unangemessen“ ein.

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Als Reaktion auf die Beschwerden der VG Media hatte Google 2014 in Google News keine Snippets mehr von den beteiligten Verlagen angezeigt. Nach einbrechenden Abrufzahlen erteilten sie Google allerdings die Einwilligung zur kostenlosen Nutzung ihrer Inhalte in Form von kleinen Vorschautexten. Viele Online-Portale wie Focus Online, Handelsblatt.com, FAZ.net, Spiegel Online, Stern.de und Sueddeutsche.de hatten sich der Beschwerde der VG Media von vornherein nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ZDNet.de, ITespresso.de, silicon.de, ChannelBiz.de, CNET.de und übergizmo.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.

[mit Material von Dong Ngo, News.com]

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Themenseiten: Google, Kartell, Leistungsschutzrecht, News Corp, Suchmaschine, Urheberrecht

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