ITC weist HTCs erste Patentbeschwerde gegen Apple ab

Sie hatte ursprünglich fünf Schutzrechte zum Inhalt. Zuletzt ging es nur noch um ein Patent, das Apple nach Ansicht der Richter nicht verletzt. HTC prüft nun seine Optionen und schließt auch eine Berufung gegen das Urteil nicht aus.

Die International Trade Commission (ITC) hat die erste von zwei Patentbeschwerden, die HTC gegen Apple eingereicht hat, abgewiesen. Einem Eintrag im Blog des Patentexperten Florian Müller zufolge bestätigte ein sechsköpfiges Gremium der US-Handelsbehörde damit ein vorläufiges Urteil vom Oktober. Ursprünglich ging es in der Anfang 2010 eingereichten Beschwerde um fünf HTC-Patente, die Apple angeblich verletzen soll. Die Zahl war im Lauf des Verfahrens zuerst auf vier und später auf ein Schutzrecht reduziert worden.

Apple-Patent

„Wir sind von der Entscheidung der ITC enttäuscht und warten auf das schriftliche Urteil, um die Gründe nachvollziehen zu können“, sagte HTCs Chefjustiziarin Grace Lei. „Wir werden alle Optionen prüfen, darunter auch eine Berufung.“ Apple stand für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung.

Das Urteil (PDF) ist nur ein Teil eines komplexen Rechtsstreits aus Beschwerden und Klagen, die Apple und HTC zu vielen verschiedenen Patenten bei mehreren Gerichten eingereicht haben. Darunter ist eine zweite Beschwerde von HTC gegen Apple, die der ITC seit vergangenem Jahr vorliegt. Darin geht es um neun Schutzrechte, die nicht Bestandteil der jetzt abgewiesenen Klage sind.

Apple ist schon gegen mehrere Hersteller von Android-Geräten mit Klagen und Verkaufsverboten in die Offensive gegangen, darunter der langjährige Partner und Lieferant Samsung. Ziel des iPhone-Herstellers ist es offenbar, das Wachstum von Googles Mobilplattform zu stoppen. Auch wenn das iPhone weiterhin das bestverkaufte Smartphone ist, hat die weite Verbreitung von Android Google stetig steigende Marktanteile beschert.

In den vergangenen Jahren haben immer mehr Technologiefirmen die ITC angerufen, um ihre Streitigkeiten auszutragen. Die Verfahren vor der US-Handelsbehörde sind in der Regel kürzer als bei traditionellen Gerichten. Zudem bieten sie das Druckmittel eines Importverbots für bestimmte Geräte oder Produkte. Allerdings wurde bis heute noch nie ein derartiges Verbot verhängt: Vorher erzielten Kläger und Beklagte stets eine Einigung.

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