In-App-Käufe: Google zahlt Entschädigung aus

Möglicherweise berechtigte Kunden werden per E-Mail informiert. Sie müssen ihr Google-Play-Konto auf In-App-Käufe überprüfen, die von Kindern ohne ihre Wissen getätigt wurden. Betroffene haben bis zum 2. Dezember 2015 Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Nach einem Vergleich mit der US-Handelsaufsicht FTC macht sich Google daran, die vereinbarten Rückerstattungen von mindestens 19 Millionen Dollar auszuzahlen. Möglicherweise berechtigte Kunden werden per E-Mail informiert, dass sie eine Rückzahlung von In-App-Käufen verlangen können. Berechtigt sind Anwender, deren Google-Play-Konto zwischen dem 1. März 2011 und dem 18. November 2014 aufgrund von In-App-Käufen belastet wurde, die von Kindern ohne Wissen und Zustimmung der Erziehungsberechtigten getätigt wurden.

Logo von Google Play (Bild: Google)Die E-Mails fordern die Empfänger auf, ihr Konto auf In-App-Käufe zu überprüfen und diejenigen auszuwählen, die nach ihrer Ansicht zu einer Rückerstattung berechtigen. Betroffene haben bis zum 2. Dezember 2015 Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Hintergrund ist, dass bei der Einführung von In-App-Käufen 2011 nicht die Notwendigkeit bestand, ein Passwort einzugeben. Als im Jahr darauf das Passwortsystem auch für In-App-Käufe kam, versäumte Google laut FTC, Kunden eindeutig auf ein 30-minütiges Zeitfenster nach Passwort-Eingabe hinzuweisen, in dem weitere Käufe ohne erneute Eingabe möglich waren. Inzwischen lässt sich dieser Zeitrahmen vom Kontoinhaber definieren.

“Da immer mehr Amerikaner Mobiltechnik nutzen, müssen Firmen dringend daran erinnert werden, dass bewährte Verbraucherschutzanforderungen weiter gelten”, erklärte die FTC-Vorsitzende Edith Ramirez dazu. “Unter anderem dürfen Verbrauchern nicht Käufe in Rechnung gestellt werden, die sie nicht autorisiert haben.”

Schon im Januar 2014 beugte sich Apple der Federal Trade Commission und verpflichtete sich in einem ähnlichen Vergleich, für unautorisierte In-App-Käufe seiner Kunden mindestens 32,5 Millionen Dollar zu erstatten. Apple wie Google mussten außerdem ihre Abrechnungsverfahren ändern und sicherstellen, dass sie zu jedem Einkauf die „ausdrückliche Zustimmung“ der Nutzer erhalten.

Amazon hingegen wollte nicht klein beigeben, sondern wehrte sich gegen die Forderungen der FTC sowie angedrohte Strafzahlungen. Es will ausdrücklich auch eine gerichtliche Klärung in Kauf nehmen. Der Onlinehändler argumentiert damit, er erstatte seinen Kunden stets bereitwillig ihre Ausgaben, wenn es zu irrtümlichen Käufen kommt. Amazon erklärte sich “tief enttäuscht”, dass es mit Apple in einen Topf geworfen werde – es sei falsch, wenn die Behörde das Verfahren gegen den iPhone-Hersteller als Vorlage nehme.

Sollte Google innerhalb der vorgesehenen 12 Monate weniger als 19 Millionen Dollar an berechtigte Käufer erstatten, muss es den verbleibenden Betrag an die US-Handelsbehörde zahlen. Diese Mittel wären für zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern einzusetzen – oder von der FTC an die Staatskasse abzuführen.

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Themenseiten: Android, App, E-Commerce, Federal Trade Commission, Google, Verbraucherschutz

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