Apple, RIM und Google wegen Smartphone-Patenten verklagt

Kläger ist das US-Unternehmen H-W Technology. Insgesamt 32 Technologiefirmen sollen gegen ein 2005 eingereichtes Patent verstoßen. Es beschreibt ein Internet-Protocol-Handy mit integrierten Such- und Werbefunktionen.

Skizze des eingeklagten Patents 7.525.955 (Bild: US-Patentamt)
Skizze des eingeklagten Patents 7.525.955 (Bild: US-Patentamt)

Eine Firma namens H-W Technology hat Apple, Google, Research In Motion und 29 weitere führende Technologiefirmen verklagt. Sie sollen gegen ein 2005 eingereichtes und 2009 zugesprochenes Patent verstoßen, das ein „Internet-Protocol-Telefon (IP) mit Such- und Werbe-Funktionen“ beschreibt.

Laut der bei einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Texas eingereichten Klage geht es in dem Patent 7.525.955 um Smartphones, die sich mit Anwendungen verbinden, um „Informationen und Angebote von Händlern zu erhalten und Geschäfte abzuschließen“, ohne dass ein Anruf getätigt werden muss. Damit betrifft das Patent E-Commerce-Apps und auch Online-Marktplätze für Anwendungen.

Unter anderem sollen Apples iPhone, RIMs Blackberry Torch, Samsungs Focus, HTCs Thunderbolt und das Droid X von Motorola unerlaubt Technologien von H-W Technology einsetzen. Das Unternehmen wirft aber auch Amazon vor, mit seiner Smartphone-App das Patent zu verletzen, da Nutzer darüber Waren einkaufen können, ohne mit dem Onlinehändler telefonisch in Kontakt zu treten. Ähnliche Vorwürfe erhebt das Unternehmen auch gegen Expedia, Priceline, Orbitz und Kayak.

H-W Technology verlangt Schadenersatz in nicht genannter Höhe. Zudem soll eine permanente Verfügung die Beklagten daran hindern, weiterhin gegen das Patent 7.525.955 zu verstoßen.

Nach Aussage von Alexander Poltorak, CEO der General Patent Corporation, wird sich die Klage für den Kläger zu einem „verfahrenstechnischen Alptraum“ entwickeln. „Ich nehme an, dass viele Firmen beantragen werden, dass der Fall an ihren eigenen Gerichtsstand verlegt wird. Das wird sehr schnell sehr teuer“, schreibt Poltorak in einer E-Mail an ZDNet. Der Kläger müsse anschließend jedem Beklagten Verstöße für jedes seiner Produkte nachweisen. „Angesichts der Zahl der Beklagten ist das eine Menge Arbeit.“

Für den Ausgang des Verfahrens werde entscheidend sein, wie das Gericht den Begriff „Internet-Protocol-Handy“ interpretiere. „Normalerweise stehen diese Formulierungen für VoIP und nicht für ein Switch-Netzwerk. Mobiltelefone werden für gewöhnlich nicht als IP-Telefone bezeichnet.“ Die Frage sei, ob das Gericht den Begriff „IP-Telefon“ so auslege, dass Mobiltelefone darunter fielen.

Themenseiten: Apple, Business, Google, HTC, Mobile, Motorola, Research In Motion, Samsung, Smartphone, Urheberrecht

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