Patentstreit mit Apple: US-Justizministerium setzt sich für Entscheidung zugunsten von Samsung ein

Es fordert eine Aufhebung des Urteils des Berufungsgerichts. Samsung hat demnach noch nicht alle Beweise für seine Position vorgelegt. Es geht um die Höhe und die Berechnungsgrundlage der Entschädigung, die Apple aufgrund von Patentverletzungen zusteht.

Im Patentstreit mit Apple, der derzeit den US-Supreme Court beschäftigt, hat Samsung unerwartet Unterstützung vom US-Justizministerium in Form eines Amicus Curiae erhalten. In dem Schriftsatz setzt sich das Department of Justice dafür ein, dass der Oberste Gerichtshof die aktuelle Entscheidung eines Berufungsgerichts gegen Samsung aufhebt, wonach das koreanische Unternehmen Apple wegen Patentverstößen 930 Millionen Dollar zahlen muss.

Apple-Samsung-Prozess (Bild: CNET.com)Schützenhilfe erhält Samsung allerdings nicht nur vom Justizministerium. Den Schriftsatz haben auch zahlreiche Experten für geistiges Eigentum und Organisationen wie die Electronic Frontier Foundation, das American Antitrust Institute und IP Justice unterzeichnet. Außerdem stellen sich Branchengrößen wie Dell, Facebook, Google, Lenovo und Motorola hinter Samsung.

Im Fall Apple gegen Samsung muss sich der Supreme Court vor allem mit der Frage beschäftigen, wie bei solchen Patentstreitigkeiten der Schadenersatz zu berechnen ist. Apple fordert eine Entschädigung auf Basis der gesamten Smartphoneverkäufe von Samsung. Die Koreaner argumentieren jedoch, dass sich die von ihnen verletzten Designpatente nur auf einzelne Komponenten und nicht das ganze Gerät beziehen. Apple stehe deswegen auch nur ein Bruchteil des erzielten Gewinns als Entschädigung zu. „Elektronische Geräte enthalten zahllose andere Funktionen, die ihnen eine bemerkenswerte Funktionalität verleihen, die in keinem Zusammenhang zu ihrem Design steht“, zitiert AppleInsider aus einem im Dezember veröffentlichten Schriftsatz von Samsung.

Der Supreme Court hatte Samsungs Beschwerde im März zugelassen. Es ist das erste Mal seit 122 Jahren, dass er sich mit einem Urteil zu Designpatenten beschäftigt. Der Streit zwischen beiden Firmen dauert seit 2011 an. Im Dezember 2015 erklärte sich Samsung bereit, 548 Millionen Dollar Schadenersatz zu zahlen – die Rechtmäßigkeit der Entscheidung zweifelte es jedoch weiterhin an. Vor allem die 399 Millionen Dollar hält es für überzogen, die es fürs Kopieren des Vorderseiten-Designs mit gerundeten Ecken und buntem Icon-Gitter zahlen soll.

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Das Justizministerium führt nun aus, Samsung habe nicht alle Beweise für seine Argumentation vorgelegt, dass nur Komponenten und nicht das gesamte Gerät als Basis für die Kalkulation des Schadens herangezogen werden sollten. Der Supreme Court solle deswegen das Urteil des Berufungsgerichts aufheben und den Fall erneut der Vorinstanz vorlegen, wie Reuters berichtet.

Gegenstand der Apple-Klage waren unter anderem das Designpatent D618.677, das wichtige Design-Elemente wie den Home-Button und die „abgerundeten Ecken“ des iPhone beschreibt, und das Schutzrecht 7.844.915, das sich auf die Pinch-to-Zoom-Geste bezieht. Die Gültigkeit der beiden Patente ist nicht abschließend geklärt. Der United States Court of Appeals hatte jedoch im November eine erneute Anhörung zu der Frage, ob Apple eine Entschädigung zusteht, nachdem das US-Patentamt das Schutzrecht 7.844.915 für ungültig erklärt hat, abgelehnt.

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Themenseiten: Apple, Patente, Patentstreit, Samsung, Smartphone, United States Department of Justice, iPhone

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9 Kommentare zu Patentstreit mit Apple: US-Justizministerium setzt sich für Entscheidung zugunsten von Samsung ein

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  • Am 10. Juni 2016 um 12:55 von Mathias

    Zitat Judas Ischias
    „Da werden die Aktionäre von Apple aber ordentlich das große Zittern bekommen.“

    Wieso sollte ich da das grosse Zittern bekommen.Noch ist kein Abschliessendes und Rechtskräftiges Urteil gesprochen. Erklär mir das mal.
    Als ZD -Net Troll besitzt du ja neben deinen “ Fachlichen Qualitäten“ Qualifikation als Jurist im Amerikanischen Patentrecht und bist Spezialist im Aktienhandel.
    Also bitte erhelle uns mit deiner “ Weisheit“

    • Am 10. Juni 2016 um 13:20 von PeerH

      Lustig ist ja, dass er die Angriffe der US Behörden (inkl. der Regierung) gegen Apples iPhone Verschlüsselung irgendwie ‚vergessen‘ hat. Soo lange ist das nun auch nicht her. Anscheined sind vier Wochen Realtime eine halbe Ewigkeit in Trollzeit – da vergisst man dann schon mal etwas. ;-)

      „Hätte ich echt nie im Leben gedacht, dass sich von Regierungsseite mal gegen Apple gestellt wird. Und das so offen und extrem.“

      • Am 10. Juni 2016 um 15:21 von Freidenker

        Weil das Eine eine Anforderung an eine von Apple genutzte Technologie war die sich sozusagen gegen die US Interessen wendeten, aber nun an einem wirtschaftlichen Vorteil gerüttelt wird der zugunsten eines nicht US-Unternehmens ausfallen soll. Selbst Dir sollte doch klar sein, dass das zwei Paar Stiefel sind?

    • Am 11. Juni 2016 um 14:40 von Judas Ischias

      Ja @Mathias,
      ich bin genau wie Du ein Forentroll, denn Du hast noch nicht einen einzigen vernünftigen Kommentar abgegeben!
      Sondern Du hast nicht nur von mir einige mal die passende Antwort zu DEINEN WEISHEITEN bekommen, sondern bist auch auf Nachfragen meinerseits immer abgetaucht und ohne Antwort geblieben.
      Und es zählt an der Börse nicht was war oder ist, sondern was bringt die Zukunft!
      Kostolany: Geld und Börse, Kostolanys Börsenpsychologie und Kostolanys beste Tipps für Geldanleger.
      Die Zukunft sieht mangels fehlender Innovationen, OK Du und Spezi PeerH seht das anders, nicht besonders gut aus, und wenn man damit rechnen muss, dass sich die Gerichte auf die Seite von Samsung schlagen, mit Empfehlungen der amerikanischen Justiz, würden mir als Anleger ganz bestimmt große Bedenken kommen, ob Apple noch eine gute Geldanlage ist.
      Denn die Summe war doch schon bestimmt als zusätzliche Einnahme verbucht, jedenfalls im Kopf der allermeisten Anleger. Und wenn das plötzlich flöten geht…..
      Und ja, ich habe seit über 40 Jahren Erfahrungen mit Aktien, Puts und Calls, sowie mit Optionsscheinen.

  • Am 10. Juni 2016 um 12:14 von C

    Das US-PTO erteilt Patente (auch Design-Patente), die nicht patentierbar sind.
    Die Rückschlüsse daraus mag jeder für sich erarbeiten.

  • Am 10. Juni 2016 um 12:10 von Judas Ischias

    Das ist jetzt aber wirklich eine interessante und eigentlich auch unerwartete Geschichte.
    Hätte ich echt nie im Leben gedacht, dass sich von Regierungsseite mal gegen Apple gestellt wird. Und das so offen und extrem.
    Da werden die Aktionäre von Apple aber ordentlich das große Zittern bekommen.

  • Am 10. Juni 2016 um 9:55 von Chris v.D.

    Das ist in der Tat unerwartet. Es laesst sich nun trefflich spekulieren, was die Beweggruende dafuer sind? Die bisherige Marschrichtung der beteiligten Behoerden und Institutionen alá „America first“ scheint nicht mehr gewollt zu sein. Mir stellt sich daher die Frage ob das politisch oder wirtschaftlich motiviert ist, oder tatsaechlich zur juristischen Klarheit beitragen soll? Es geht ja offensichtlich nicht mehr um eine reine Sachentscheidung sondern um den Grundsatz und der ist sehr streitbar.
    Die Medien hier, wie das WSJ berichten zwar auch ueber die Sache, koennen aber auch keine Erklaerungen liefern was die motivation vom DOJ ist. Das DOJ hat nur verlauten lassen, dass das DOJ damit keine Partei fuer eine Seite eingenommen haette.
    Von einem voreilenden Zeichen fuer den Fall, dass Trump das Rennen macht (kuck Mr. President we do something) über die Retourkutsche an Obama wg. seines overruling, bis hin zu das ganze Justizsystem ist korrupt, gibts da viele Meinungen.
    Ich finds auf alle Faelle mal spannend, ob sich da tatsaechlich was anbahnt, dass das bisherige System (USPTO – DOJ) aufmischt.

  • Am 10. Juni 2016 um 9:00 von Hi, hi...

    …hmm, dass ich von Designpatenten nichts halte, dürfte hinreichend bekannt sein. Insofern halte ich eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht für wirklichkeitsfremd. Andererseits liest sich die Begründung, dass nicht alle Beweismittel von Samsung vorgelegt werden konnten (das Verfahren hat schließlich lang genug gedauert), eher wie eine Retourekutsche auf Apples Weigerung eine administrative Hintertür für seine iPhones zu programmieren.
    Sehr mysteriös…

  • Am 10. Juni 2016 um 8:59 von PeerH

    Ist das wirklich so?
    „Apple fordert eine Entschädigung auf Basis der gesamten Smartphoneverkäufe von Samsung.“
    Nicht eher im Sinne von ‚des ganzen Smartphones‘?
    Es geht ja nicht um die gesamten jemals verkauften Samsung Smartphones, sondern m.E. darum, dass betroffenen Smartphones als Ganzes in die Schadenssumme einbezogen wurden.

    Sprich: einzelne Komponenten mit Patentverstößen vs. erzielter Umsatz mit dem ganzen Gerät.

    Es gibt m.E. für beide Sichtweisen gute Argumente. Wenn bei einer Golf Kopie nur gegen zehn einzelne Patente verstoßen wurde, macht eine Berücksichtigung des gesamten Verkaufspreises keinen Sinn.

    Wenn andererseits zu Beginn des Verfahrens (was m.E. wegen der Komplexität der Fall war) durch das Gericht eine Reduzierung auf eine geringe Anzahl von Patenten, die exemplarisch sein sollten, verfügt wurde, ist es natürlich auch ungerecht dann die Schadenssumme auf die wenigen exemplarischen Patente zu reduzieren.

    Zudem: ein VW Golf ist sicher mehr wert, als die Summe der Einzelteile – weil darin ja noch Forschung, Entwicklung, Marketing etc. stecken.

    Mal sehen, was am Ende heraus kommt.

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