Java-Prozess: Rückenwind für Oracle

Der US-Generalstaatsanwalt spricht sich dagegen aus, dass sich der Oberste Gerichtshof mit dem urheberrechtlichen Schutz von Programmierschnittstellen beschäftigt. Google hatte den Supreme Court angerufen, nachdem ein Bundesberufungsgericht Oracles 37 Java-APIs urheberrechtlichen Schutz zubilligte.

Der Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten Donald Verrilli hat sich dagegen ausgesprochen, dass der Supreme Court die Anrufung Googles annimmt und über seine Streitigkeiten mit Oracle verhandelt. Damit verringert die US-Regierung Googles Chancen, in dem jahrelangen Rechtsstreit um die Nutzung von Java-Programmierschnittstellen doch noch die Oberhand zu behalten. Seine endgültige Niederlage in dieser Frage hätte zugleich weitreichende Folgen für die Technologie-Branche.

(Bild: News.com)Die neun Richter des Obersten Gerichtshofs der USA holen immer wieder die Meinung der US-Regierung zu einem anstehenden Fall ein und berücksichtigen sie häufig, wenn auch nicht immer. Der Generalstaatsanwalt wird deshalb oft als „zehnter Richter“ bezeichnet. Verrilli sah in diesem Fall Googles Argument, dass den von ihm genutzten Java-APIs kein urheberrechtlicher Schutz zusteht, als nicht bedeutsam genug für ein Verfahren beim Supreme Court an.

Der Internetkonzern hat laut Verrilli zwar wichtige Fragen aufgeworfen. Diese könnten jedoch besser bei einem Verfahren beim US-Bundesgericht in San Francisco mit behandelt werden, bei dem es um die Anwendung von „Fair Use“-Ausnahmen des Urheberrechts für die Nutzung der fraglichen Programmierschnittstellen geht. Wenn alle Fragen in den Instanzen geklärt seien, könne der Supreme Court gegebenenfalls später alle relevanten rechtlichen Argumente zugleich berücksichtigen.

Mit seiner Anrufung wollte Google ein Urteil des US-Bundesberufungsgerichts beim Federal Circuit aufheben lassen, das vor einem Jahr entschied, dass Oracles 37 Java-APIs doch dem Urheberrecht unterliegen. Zuvor hatte eine Vorinstanz den urheberrechtlichen Schutz verneint. Oracle war außerdem mit seiner Patentklage gescheitert und hatte seine frühere Schadenersatzforderung von mehreren Milliarden Dollar inzwischen auf etwas über eine Milliarde Dollar reduziert.

Google argumentierte stets, ohne die Nutzung von Programmierschnittstellen könnten Entwickler keine interoperable Software herstellen, und sah darin eine wichtige Voraussetzung für viele Innovationen. Oracle hielt dem entgegen, dass die Softwarebranche auf das Urheberrecht angewiesen sei, um selbst Innovationen vorantreiben zu können.

„Wir wissen die sorgfältige Prüfung des Generalstaatsanwalts in dieser Frage zu schätzen, sind aber enttäuscht von seinen Schlussfolgerungen“, heißt es in einer Stellungnahme Googles. Oracle hingegen zeigte sich „erfreut“ über dessen Empfehlung. Der Supreme Court wird voraussichtlich bis zum Ende der Sitzungsperiode im Juni entscheiden, ob er den Fall anhören will.

Themenseiten: Anwendungsentwicklung, Gerichtsurteil, Google, Oracle, Software, Urheberrecht

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