IT-Recht für App-Entwickler: Rechte und Pflichten

Grundsätzlich sollten Entwickler, falls sie Leistungen von Dritten an ihren Kunden weiterreichen (etwa die Erstellung von Grafiken), darauf achten, dass im Verhältnis zwischen ihnen und dem Kunden die gleichen Regelungen gelten wie im Verhältnis zwischen ihnen und dem Dritten. Sie sitzen hier nämlich zwischen den Stühlen. Unabdingbar ist es daher, dass sie die Bestimmungen eins zu eins an ihren Kunden weiterreichen – andernfalls bleiben Sie auf einem möglichen Schaden sitzen.

Zudem sind Überlegungen wichtig, was für Folgen eintreten sollen, wenn der Entwickler oder sein Kunde den Vertrag außerordentlich kündigt. Beenden der Entwickler außerordentlich den Vertrag wegen eines Fehlverhaltens des Kunden, sollte klar geregelt sein, dass er seine noch ausstehende Vergütung erhält. Spielen Sie also gedanklich durch, was der Vertrag alles enthalten muss, wenn dieser Fall eintritt.

Sollte aber alles zur Zufriedenheit beider Seiten laufen, ist es vorteilhaft den Kunden als Referenz angeben zu können. Dies ist aber nicht selbstverständlich: Wird keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, so haben Enteickler im Zweifel kein Recht auf Nennung. Vereinbaren Sie daher mit dem Kunden schriftlich, dass Sie seinen Namen und gegebenenfalls sein Logo als Referenz benutzen dürfen.

Checkliste bei der Erstellung von Smartphone-Apps

  1. Verträge: Immer – ohne jede Ausnahme – auf schriftliche Vereinbaren bestehen. Dies gilt auch für Vertragsergänzungen und -erweiterungen.
  2. Pflichtenheft: Legen Sie anhand eines Pflichtenheftes genau fest, welche Leistungen Sie erbringen. Beachten Sie, dass Ihr Vertrag den entsprechenden Mindestinhalt hat.
  3. Vorsicht vor der Gewährleistungsfalle: Treffen Sie eine Haftungsbegrenzung dem Grunde nach und treffen Sie eine Haftungsbegrenzung der Höhe nach.
  4. Abahme: Klären Sie genau, wann eine Abnahme zu erfolgen hat und was unwesentliche Mängel sind, die eine Abnahme nicht behindern.
  5. Achten Sie auf Ihre Vergütung. Trennen Sie zwischen Ihrer Vergütung und dem sonstigen Aufwendungsersatz. Vereinbaren Sie klar, deutlich und leicht nachvollziehbar Ihre Nettovergütung.
  6. Einräumung von Nutzungsrechten. Dazu gehört die Klärung der zeitlichen, räumlichen und sachlichen Reichweite der Nutzungsrechte, die Klärung der Frage, ob neben Nutzungsrechten auch noch Bearbeitungsrechte übertragen werden und ob der Quellcode mit übergeben werden soll.
  7. Sonstiges: Legen Sie klare Mitwirkungspflichten für den Kunden fest und welche Rechtsfolgen im Falle eines Verstoßes gelten. Achten Sie auf die Anwendung deutschen Rechts und einen inländischen Gerichtsstand. Bestimmen Sie die Nennung des Kunden als Referenzkunde. Achten Sie bei Durchreichung von Leistungen stets auf identische Regelungen. Berücksichtigen Sie, was im Falle einer außerordentlichen Kündigung passiert und sorgen Sie vor.

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Die Kanzlei Dr. Bahr ...

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Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu IT-Recht für App-Entwickler: Rechte und Pflichten

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  • Am 28. Mai 2011 um 4:35 von ToGu

    Was ist bei kostenlos angebotenen Apps?
    Habe einen Freund der gerade eine App in privater Arbeit und aus Lust am proggen entwickelt hat und kostenlos anbietet. Inwiefern gilt das alles in einer solchen Situation? (Haftung z.B.)

  • Am 5. Dezember 2013 um 14:18 von Johan Schmit

    Ist ja alles schön und gut, aber wenn Mann nur eine Idee und keine Lust hat sich mit IT-Recht zu befassen (vorausgesetzt er hat auch ein ordentliches Budget) – kann man sich das ganze auch einfach und sich auf Seiten wie http://www.app-inventor.de ein professionelles Team holen, die da schon alles beachten.

  • Am 6. Dezember 2014 um 22:15 von hellena

    Ich habe einen Programmierern den Auftrag gegeben meine Idee zu entwickeln..Habe bereits die Hälfte meines Budgets bezahlt und die andere Hälfte wird erst bezahlt nachdem er meine App komplett fertig programmiert hat..Doch nun erpresst er mich,dass wenn ich ihm nicht die gewünschte Prozentanzahl von meiner Idee gebe (welches nicht geplant war) , er meine App nicht zuende programmieren wird und zudem das Geld was ich bezahlt habe auch nicht zurück geben wird..Ich habe davor einen groben Vertrag vib ihm bekommen,welche er unterschrieben hat…Im Vertrag steht nicht viel außer dass es sich um meine App handelt und er diese abgenommen hat..Nun meine Frage : Ist gesetzlich ein Informatiker nicht verpflichtet einen Auftrag den er annimmt auch zuende zuprogrammieren? Also darf er mich so erpressen? Habe ich eine Chance wenn ich ihn verklage? Würde vor Gericht als beweismaterial auch unser Verlauf zählen,worin er eindeutig mich erpresst? Ich hoffe ihr könnt mir weitee helfen..

  • Am 2. Dezember 2017 um 9:02 von Thomas Walther

    Hallo, vor vier Jahren habe ich für relativ viel Geld im AppStore eine App (inhaltlich eine Art Lexikon) käuflich erworben. Auf dem Server des Entwicklers ist eine große Datenmenge (Bilder u.ä.) hinterlegt, die beim entsprechenden Artikel auf mein iPad online angezeigt und mir zur Verfügung gestellt wird. Ebenso sind auf meinem Benutzerkonto von mir erstellte Anmerkungen auf dem Server hinterlegt und werden zuwischen meinen Endgeräten synchronisiert. Vor Kurzem hat der Entwickler den Server abgeschaltet mit dem Hinweis, er habe für den weiteren Betrieb kein Budget mehr. Eine zeitliche Begrenzung für die Nutzung der App war nicht vereinbart.
    Ist das seitens des Entwicklers rechtens? Welche Rechte stehen mir als Nutzer zu? Vielen Dank für die Antwort.

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