IT-Recht für App-Entwickler: Rechte und Pflichten

In der Praxis ist es häufig so, dass das Lastenheft – aus Zeit- und Kostengründen – übersprungen wird und der App-Entwickler sofort mit der Erstellung des Pflichtenhefts beginnt. In einem solchen Fall ist es für ihn besonders wichtig, dass er die wichtigsten Inhalte in einem vorderen, getrennten Teil deskriptiv zusammenfasst. Denn da das Lastenheft fehlt, muss er dessen Inhalt nun mit in das Pflichtenheft aufnehmen.

Vor allem kleinere Softwareunternehmen oder Einzelprogrammierer werden spätestens an diesem Punkt die Nase rümpfen und den Kopf schütteln: Denn die Erstellung eines solchen Pflichtenheftes kostet Zeit und damit Geld. Und eben diese Extravergütung ist in der Praxis kaum durchsetzbar.

Da der Kunde häufig technisch nicht versiert ist und zudem in der Regel auch nicht genau weiß, was er möchte, muss der App-Entwickler erst viel Energie aufbringen, um die tatsächlichen Wünsche seines Kunden zu erforschen. Erst dann kann er mit der schriftlichen Zusammenfassung beginnen. Die Erstellung eines Pflichtenheftes für eine App kann sich zwischen mehreren Tagen und Wochen bewegen. Dies hängt ganz vom Umfang der App selbst ab. Inhaltlich macht es nämlich einen Riesenunterschied, ob lediglich eine 08/15-App oder die neue Tagesschau-App geplant ist.

In der Praxis wird sich wie gesagt nur sehr schwer eine gesonderte Vergütung für die Erstellung des Pflichtenheftes durchsetzen lasen. Somit muss das Angebot von vornherein auch die Kosten für das Pflichtenheft enthalten. Natürlich macht es wirtschaftlich keinen Sinn, bei einem geringen Budget von zum Beispiel 1000 Euro ein ausführliches Pflichtenheft zu erstellen. Dann würden nämlich bereits das Geld alleine durch die Vorüberlegungen aufgebraucht werden. Spätestens aber ab einem Volumen im mittleren vierstelligen Bereich sollte die Ausarbeitung eines Pflichtenheftes für den Entwickler Pflicht sein.

Mindestinhalt des Pflichtenhefts

In das Pflichtenheft gehören folgende Punkte:

  • Kurze Ziel-Definition: Was beabsichtigt der Kunde mit der App?
    Dient die App privaten oder beruflichen Interessen? Sollen mit der App neue Kunden akquiriert werden oder dient sie eher der Repräsentation? Diese Fragen sind deswegen von so großer Bedeutung, weil sie im späteren Fall einer umstrittenen Vertragsauslegung als Interpretationsmerkmal unterstützend herangezogen werden können.
  • Welche Struktur und welche Menü-Punkte gibt es?Hier eignet sich am besten eine grobe Gliederung und Skizze des Aussehens der App. Welche Haupt- und welche Unter-Menüs gibt? Was soll unter ihnen abrufbar sein?
  • Liefert der Kunde die notwendigen Inhalte (Texte, Bilder usw.)?Bekommen Sie von Ihrem Kunden die notwendigen Inhalte wie Texte und Bilder oder müssen Sie diese selbst erstellen bzw. von Dritten einkaufen? Ist letzteres der Fall, werden Sie einen deutlich höheren Preis von Ihrem Kunden verlangen müssen als wenn dieser alle erforderlichen Werke anliefert.
  • Auf welches Smartphone-Betriebssystem und welche Version ist die App ausgerichtet? Nennen Sie das konkrete Betriebssystem (z.B. iOS, Android, Windows Phone) und die konkrete Versionsnummer.
  • Zeitrahmen der Erstellung. Nennen Sie innerhalb welchen Zeitrahmens die App erstellt werden soll.

Sobald Sie das Pflichtenheft erstellt haben, lassen Sie sich von Ihrem Kunden schriftlich bestätigen, dass es genau die Anforderungen wiedergibt, die er wünscht. Somit ist die Vereinbarung dann für beide Seiten verbindlich.

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Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu IT-Recht für App-Entwickler: Rechte und Pflichten

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  • Am 28. Mai 2011 um 4:35 von ToGu

    Was ist bei kostenlos angebotenen Apps?
    Habe einen Freund der gerade eine App in privater Arbeit und aus Lust am proggen entwickelt hat und kostenlos anbietet. Inwiefern gilt das alles in einer solchen Situation? (Haftung z.B.)

  • Am 5. Dezember 2013 um 14:18 von Johan Schmit

    Ist ja alles schön und gut, aber wenn Mann nur eine Idee und keine Lust hat sich mit IT-Recht zu befassen (vorausgesetzt er hat auch ein ordentliches Budget) – kann man sich das ganze auch einfach und sich auf Seiten wie http://www.app-inventor.de ein professionelles Team holen, die da schon alles beachten.

  • Am 6. Dezember 2014 um 22:15 von hellena

    Ich habe einen Programmierern den Auftrag gegeben meine Idee zu entwickeln..Habe bereits die Hälfte meines Budgets bezahlt und die andere Hälfte wird erst bezahlt nachdem er meine App komplett fertig programmiert hat..Doch nun erpresst er mich,dass wenn ich ihm nicht die gewünschte Prozentanzahl von meiner Idee gebe (welches nicht geplant war) , er meine App nicht zuende programmieren wird und zudem das Geld was ich bezahlt habe auch nicht zurück geben wird..Ich habe davor einen groben Vertrag vib ihm bekommen,welche er unterschrieben hat…Im Vertrag steht nicht viel außer dass es sich um meine App handelt und er diese abgenommen hat..Nun meine Frage : Ist gesetzlich ein Informatiker nicht verpflichtet einen Auftrag den er annimmt auch zuende zuprogrammieren? Also darf er mich so erpressen? Habe ich eine Chance wenn ich ihn verklage? Würde vor Gericht als beweismaterial auch unser Verlauf zählen,worin er eindeutig mich erpresst? Ich hoffe ihr könnt mir weitee helfen..

  • Am 2. Dezember 2017 um 9:02 von Thomas Walther

    Hallo, vor vier Jahren habe ich für relativ viel Geld im AppStore eine App (inhaltlich eine Art Lexikon) käuflich erworben. Auf dem Server des Entwicklers ist eine große Datenmenge (Bilder u.ä.) hinterlegt, die beim entsprechenden Artikel auf mein iPad online angezeigt und mir zur Verfügung gestellt wird. Ebenso sind auf meinem Benutzerkonto von mir erstellte Anmerkungen auf dem Server hinterlegt und werden zuwischen meinen Endgeräten synchronisiert. Vor Kurzem hat der Entwickler den Server abgeschaltet mit dem Hinweis, er habe für den weiteren Betrieb kein Budget mehr. Eine zeitliche Begrenzung für die Nutzung der App war nicht vereinbart.
    Ist das seitens des Entwicklers rechtens? Welche Rechte stehen mir als Nutzer zu? Vielen Dank für die Antwort.

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