IT-Recht für App-Entwickler: Rechte und Pflichten

In fünf Beiträgen erläutert die Kanzlei Dr. Bahr für ZDNet, was Softwarehäuser und Programmierer beim Erstellen von Smartphone-Apps rechtlich berücksichtigen müssen und welche Unterschiede zwischen den Plattformen iOS und Android bestehen. Der erste Teil beschäftigt sich mit Rechten und Pflichten von App-Entwicklern.

In insgesamt fünf Beiträgen zum Thema „IT-Recht für App-Entwickler“ erläutert die Kanzlei Dr. Bahr für ZDNet, was Softwarehäuser und Programmierer bei der Erstellung von Smartphone-Apps rechtlich berücksichtigen müssen und welche Unterschiede zwischen den Plattformen iOS und Android bestehen. Der erste Teil beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten von App-Entwicklern.

Viele Firmen wollen derzeit vom boomenden Tablet- und Smartphone-Markt profitieren. Wer nicht direkt geschäftlich mit dem Marktsegment zu tun hat, wird dazu oft über eine eigene App nachdenken – entweder, um lediglich modern zu wirken, um damit bestimmte Marketingziele umzusetzen oder neue Geschäftsfelder zu erschließen. Da solche Anwendungen nicht jede Firma selbst programmieren kann, wenden sich die meisten an Entwickler mit entsprechendem Know-how. In vielen Fällen wird das
der Ausgangspunkt für die Geschäftsbeziehung und das Entwicklungsprojekt sein. Aber schon da laufern die ersten Fallstricke. Was müssen App-Entwickler berücksichtigen, wenn sie von ihrem Kunden einen entsprechenden Auftrag erhalten?

Schriftform

Machen Sie in jedem Fall einen schriftlichen Vertrag. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen. Auch wenn es vielleicht anfänglich mühsam ist – die Papierform ist die beste Möglichkeit, bestimmte Dinge vor Gericht nachzuweisen. Gerade wenn der Kunde eine juristische Person (also ein Unternehmen oder eine Organsiation) ist, wechselt nicht selten der Ansprechpartner. Der neue Sachbearbeiter kennt dann die getroffenen mündlichen Vereinbarungen nicht und der alte Ansprechpartner hat längst die Firma verlassen.

Es gilt also ausnahmslos der Grundsatz: Nur schriftliche Verträge! Dies gilt auch für nachträgliche Ergänzungen und Erweiterungen des Auftrages. Verlassen Sie sich auch hier nicht auf mündliche Erklärungen, sondern fixieren diese auf Papier.

Genaue Leistungsbeschreibung

Das A und O des Vertrages zwischen Entwickler und Kunden ist die exakte Leistungsbeschreibung. Die Erstellung von Software, egal welcher Art und welchen Inhalts, ist stets kein statisches System, sondern vielmehr ein fortlaufender, sich ständig ändernder Prozess. Der Kunde erkennt erst im Laufe der Entwicklung, dass ihm Funktion B besser gefällt als die ursprünglich gewählte Funktion A. Oder der Programmierer entdeckt, dass das vom Kunden gewünschte Feature X so nicht funktioniert und schlägt deshalb das Feature Y vor. Es ist eine Binsenweisheit, dass die endgültige Fassung einer Software stets von der ursprünglich geplanten Version – mehr oder minder deutlich – abweicht. Es ist daher zwingend notwendig, dass zu Beginn des Vertrages der Inhalt klar und deutlich geklärt und schriftlich fixiert wird.

Herkömmlicherweise wird die Leistungsbeschreibung in einem sogenannten Lastenheft festgehalten. Ein Lastenheft beschreibt nichts anderes als die Gesamtheit der Anforderungen, die der Kunde an den App-Entwickler stellt. Das Lastenheft wird vom Kunden erstellt. Hieraus resultiert dann das sogenannte Pflichtenheft. In diesem Pflichtenheft erläutern der App-Entwickler, wie er die Anforderungen, die in dem Lastenheft erwähnt werden, erfüllen will. Das Pflichtenheft wird vom App-Entwickler erstellt. Das Lasten- und Pflichtenheft ist deswegen rechtlich von so enormer Bedeutung, weil es den Kern des Vertrages wiedergibt.

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Die Kanzlei Dr. Bahr ...

... ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast. Außerdem stellt die Kanzlei aktuelle Informationen über eine eigene iPhone-App zur Verfügung.

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Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu IT-Recht für App-Entwickler: Rechte und Pflichten

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  • Am 28. Mai 2011 um 4:35 von ToGu

    Was ist bei kostenlos angebotenen Apps?
    Habe einen Freund der gerade eine App in privater Arbeit und aus Lust am proggen entwickelt hat und kostenlos anbietet. Inwiefern gilt das alles in einer solchen Situation? (Haftung z.B.)

  • Am 5. Dezember 2013 um 14:18 von Johan Schmit

    Ist ja alles schön und gut, aber wenn Mann nur eine Idee und keine Lust hat sich mit IT-Recht zu befassen (vorausgesetzt er hat auch ein ordentliches Budget) – kann man sich das ganze auch einfach und sich auf Seiten wie http://www.app-inventor.de ein professionelles Team holen, die da schon alles beachten.

  • Am 6. Dezember 2014 um 22:15 von hellena

    Ich habe einen Programmierern den Auftrag gegeben meine Idee zu entwickeln..Habe bereits die Hälfte meines Budgets bezahlt und die andere Hälfte wird erst bezahlt nachdem er meine App komplett fertig programmiert hat..Doch nun erpresst er mich,dass wenn ich ihm nicht die gewünschte Prozentanzahl von meiner Idee gebe (welches nicht geplant war) , er meine App nicht zuende programmieren wird und zudem das Geld was ich bezahlt habe auch nicht zurück geben wird..Ich habe davor einen groben Vertrag vib ihm bekommen,welche er unterschrieben hat…Im Vertrag steht nicht viel außer dass es sich um meine App handelt und er diese abgenommen hat..Nun meine Frage : Ist gesetzlich ein Informatiker nicht verpflichtet einen Auftrag den er annimmt auch zuende zuprogrammieren? Also darf er mich so erpressen? Habe ich eine Chance wenn ich ihn verklage? Würde vor Gericht als beweismaterial auch unser Verlauf zählen,worin er eindeutig mich erpresst? Ich hoffe ihr könnt mir weitee helfen..

  • Am 2. Dezember 2017 um 9:02 von Thomas Walther

    Hallo, vor vier Jahren habe ich für relativ viel Geld im AppStore eine App (inhaltlich eine Art Lexikon) käuflich erworben. Auf dem Server des Entwicklers ist eine große Datenmenge (Bilder u.ä.) hinterlegt, die beim entsprechenden Artikel auf mein iPad online angezeigt und mir zur Verfügung gestellt wird. Ebenso sind auf meinem Benutzerkonto von mir erstellte Anmerkungen auf dem Server hinterlegt und werden zuwischen meinen Endgeräten synchronisiert. Vor Kurzem hat der Entwickler den Server abgeschaltet mit dem Hinweis, er habe für den weiteren Betrieb kein Budget mehr. Eine zeitliche Begrenzung für die Nutzung der App war nicht vereinbart.
    Ist das seitens des Entwicklers rechtens? Welche Rechte stehen mir als Nutzer zu? Vielen Dank für die Antwort.

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