EU-Kommission: Laufwerkshersteller sollen Strafe von 116 Millionen Euro zahlen

Acht Hersteller optischer Laufwerke stimmten ihr Verhalten bei Ausschreibungen der PC-Hersteller Dell und HP weltweit ab. Vertreter der Kartellmitglieder trafen sich heimlich auf Parkplätzen und in Kinos. Weitere Strafzahlungen in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro wurden Herstellern aufgrund der Kronzeugenregelung erlassen.

Die Europäische Kommission hat Geldbußen in Höhe von insgesamt 116 Millionen Euro gegen acht Hersteller optischer Laufwerke verhängt, weil sie ihr Verhalten bei den Ausschreibungen der Computerhersteller Dell und HP abgestimmt und damit gegen Kartellvorschriften verstoßen haben. Weitere Strafzahlungen in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro wurden Herstellern aufgrund der Kronzeugenregelung erlassen.

Logo der Europäischen Kommission (Bild: EU)Die Kommission geht davon aus, dass die Geldbußen eine angemessene Abschreckungswirkung haben, ohne unverhältnismäßig zu sein. Die Kartelluntersuchung begann bereits Mitte 2009 mit einer Reihe von Auskunftsverlangen. Im Juli 2012 erhielten 13 verdächtige Hersteller von CD- und DVD-Laufwerken für Desktop-Computer, Notebooks sowie Server eine Mitteilung der Beschwerdepunkte. Sie konnten daraufhin die Ermittlungsunterlagen einsehen und dazu Stellung nehmen.

Die Untersuchung ergab, dass sich die beteiligten Unternehmen von Juni 2004 bis November 2008 gegenseitig über Gebotsstrategien und die Ergebnisse von Ausschreibungen informierten. Sie sollen dabei ein Netz bilateraler Parallelkonakte organisiert haben, um aggressiven Wettbewerb bei Ausschreibungen der Erstausrüster Dell und HP zu vermeiden. Mit Philips ist nur ein europäisches Unternehmen beteiligt, während die anderen sieben überführten Kartellmitglieder in Asien beheimatet sind. Die Kartellkontakte fanden außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums statt, aber die getroffenen Vereinbarungen wurden weltweit umgesetzt.

Um keine Spuren zu hinterlassen, gaben die Kartellmitglieder persönlichen Treffen den Vorzug. Ihre Vertreter trafen sich beispielsweise auf Parkplätzen oder in Kinos. Im internen Schriftverkehr vermieden sie es, die Wettbewerber beim vollen Namen zu nennen und wichen auf Abkürzungen oder allgemeinere Bezeichnungen aus.

„Millionen EU‑Bürger nutzen ständig Geräte mit optischen Laufwerken, zum Beispiel um ihre Lieblingsfotos auf DVDs zu speichern“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Daher ist es wichtig, den Wettbewerb auf diesen Märkten zu erhalten. Der heutige Beschluss zeigt einmal mehr, dass Kartellmitglieder, die ihre Produkte in Europa absetzen, Geldbußen nicht einfach durch Treffen in Kinos und auf Parkplätzen außerhalb Europas entgehen.“

Die Höhe der verhängten Geldbußen richtet sich nach dem EU-Umsatz der beteiligen Unternehmen, der Schwere des Verstoßes, der geografischen Reichweite des Kartells und seiner Dauer. Die höchste Geldbuße trifft Toshiba Samsung Storage Technology mit 41,3 Millionen Euro. Hitachi-LG Data Storage muss 37,1 Millionen Euro bezahlen und kommt damit offenbar noch gut weg – der Betrag wurde von 74,2 Millionen Euro auf die Hälfte reduziert, weil das Unternehmen der Kommission bei der Aufdeckung einer längeren Kartelldauer half. Es folgen Sony mit 21 Millionen Euro, Sony Optiarc mit 9,8 Millionen Euro und Quanta Storage mit 7,1 Millionen Euro. Philips, Lite-On sowie Philips & Lite-On Digital Solutions wurden die Geldbußen aufgrund der Kronzeugenregelung vollständig erlassen, weil sie die EU-Kommission als Erste über das Kartell informiert hatten.

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