Facebook-Kläger Ceglia soll über 84.000 Dollar Anwaltskosten tragen

Ehe der Holzhändler nicht gezahlt hat, soll er keine weiteren Schriftsätze mehr in den Prozess einbringen dürfen. Ceglias Anwalt bezeichnete die geforderten Gebühren als "überhöht". Facebooks Chefanwalt verlangte 716,25 Dollar pro Stunde.

Facebook hat im Prozess gegen den New Yorker Holzhändler Paul D. Ceglia beantragt, dass dieser für Anwaltskosten von über 84.000 Dollar aufkommen soll. Zusätzlich forderte das Social Network den zuständigen Bezirksrichter Leslie G. Foschio auf, Ceglia anzuweisen, keine zusätzlichen „nicht zugänglichen Papiere oder Schriftsätze in den Prozess“ einzubringen, ehe er die Gebühren bezahlt hat.

Ceglia versucht seit Juli 2010, einen 84-Prozent-Anteil an dem Social Network einzuklagen. Zuletzt brummte ihm Richter Foschio eine Strafe von 5000 Dollar auf, weil er entgegen der Anweisung des Gerichts angebliche Beweis-E-Mails nicht herausrücken will. Zudem wurde er dazu verurteilt, einen Teil von Facebooks Anwaltskosten und sonstigen Ausgaben zu übernehmen.

Prozess um Facebook

Ceglias Anwalt Dean Boland sagte der Los Angeles Times, er habe bisher noch keine Zeit gehabt, Facebooks jüngsten Antrag zu studieren. Die angesetzten Anwaltskosten erschienen ihm jedoch überhöht. Facebooks Chefanwalt in dem Verfahren, Orin Snyder, berechnete der Zeitung zufolge 716,25 Dollar pro Stunde, sein jüngster Junior-Partner 337,50 Dollar pro Stunde.

Boland erklärte, dass er zusammen mit seinem Mandanten in den kommenden Wochen eine Antwort auf Facebooks Antrag vorbereiten werden. „Wenn wir das Gefühl haben, er müsse geändert werden, werden wir entsprechend reagieren.“ Zudem attackierte der aus Cleveland stammende Anwalt Facebooks Justiziare, weil sie in einem Prozess in Buffalo für Manhatten übliche Stundensätze verlangten. „Cleveland und Buffalo sind demografisch ziemlich identisch, und ich kann Ihnen sagen, dass ein Anwalt in Cleveland bei diesen Stundensätzen nicht überleben würde, weil ihn sich niemand leisten könnte.“

Im August 2011 hatte das Gericht Ceglia aufgefordert, Informationen über seine E-Mail-Konten offenzulegen – eine Anweisung, der sein Anwalt auf Ceglias Geheiß allerdings nicht nachkam. Facebook reichte daraufhin im Oktober einen Antrag auf Herausgabe der Daten ein, dem das Gericht entsprach. Ceglias Anwälte, die wenig später ihr Mandat niederlegten, hatten den Unwillen ihres Klienten dokumentiert, der Anweisung Folge zu leisten.

Ceglia will 2003 einen Vertrag mit Mark Zuckerberg zur Entwicklung einer Website geschlossen haben, aus der inzwischen Facebook entstanden ist – eine Firma mit einem geschätzten Wert von 100 Milliarden Dollar. Im April 2011 zitierte Ceglia aus über einem Dutzend E-Mails, anhand derer er beweisen will, dass ihm zumindest 50 Prozent an Facebook zustehen. Sie enthalten Details zu Design, Entwicklung, Business-Plan und letztlich auch einen Disput über vertragliche Vereinbarung bezüglich Zuckerbergs Harvard-Projekt „The Face Book“. Der Holzhändler will die E-Mails in ein Textverarbeitungsprogramm kopiert und anschließend ausgedruckt haben.

Zuckerberg und Facebook hatten die vermeintliche Korrespondenz als „reine Erfindung“ bezeichnet. Kriminaltechniker konnten die fraglichen Nachrichten nicht in Zuckerbergs E-Mail-Account finden. Stattdessen seien sie auf Nachrichten gestoßen, die „Ceglias Lügengeschichte widersprechen“, erklärte Facebook im Juni, nachdem es Ende Mai Gegenklage eingereicht hatte. Der Prozess könnte in Kürze zu Ende gehen. Laut Facebooks Anwalt Orin Snyder will das Social Network einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens stellen.

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