Microsoft bietet viele Wege an, wie Nutzer auf Windows 7 wechseln können. Ganz klassisch lässt sich das Betriebssystem vorinstalliert auf einem neuen PC erwerben. Ein vorhandener PC kann – wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind – mit einer im Retail gekauften Software aus der Box migriert werden. Auch die Umstellung über einen Download bietet Microsoft an. Und natürlich ist es ebenfalls möglich, einen PC selbst aus Komponenten zusammenzubauen und darauf Windows zu installierten.
In jedem dieser Fälle hat der Anwender die Wahl zwischen einer ganzen Reihe sogenannter Windows-Editionen. Die Preise hängen von der Edition und dem Vertriebsweg ab, über den sie gekauft wird. Und mit jeder der denkbaren Kombinationen sind unterschiedliche Lizenzbestimmungen verknüpft.
Obwohl Nutzer Lizenzbestimmungen üblicherweise nur als letzte Hürde vor der Nutzung einer Software betrachten, sollten sie sich die von Windows 7 ausnahmsweise einmal etwas näher ansehen. Denn die Lizenzvereinbarungen, denen man durch einen einfachen Mausklick zustimmt und die man meistens nur als lästige Formsache sieht, sind in Wirklichkeit Verträge, die bestimmte Rechte einräumen, aber auch bestimmte Einschränkungen auferlegen. Und dass Microsoft sich Verletzungen dieser Verträge nicht mehr so oft gefallen lassen wird wie früher, hat der Konzern in letzter Zeit immer wieder deutlich gemacht.
Microsofts Verhalten in Bezug auf Lizenzen wird oft als willkürlich gegeißelt. Eine häufige Forderung ist, dass der Softwareriese jedem Kunden einfach eine Version seines Betriebssystems zu einem Preis verkaufen sollte. Sie geht aber an der Realität vorbei. Denn zum einen gibt es ganz unterschiedliche Vertriebswege mit jeweils eigenen Geschäftsmodellen, die auch Microsoft nicht einfach ignorieren kann. Zum anderen hat Microsoft Kunden, die weniger ausgeben wollen, weil sie manche Funktionen nicht benötigen. Andere sind bereit, für Zusatzfunktionen wie die Dateiverschlüsselung BitLocker extra zu bezahlen.
Dennoch: Wenn man nicht gerade Anwalt ist, bleibt das Thema Windows-Lizenzierung äußerst verwirrend. Vor allem, wenn man nicht die für Microsoft, sondern die für den Kunden günstigste Variante auswählen möchte. Die gute Nachricht ist, dass die Bestimmungen für Verbraucher und Anwender in kleinen Unternehmen recht eindeutig und viele schwierige Klauseln für sie überhaupt nicht relevant sind - und von ihnen daher ausgeblendet werden können. Andererseits kann die Kenntnis dieser Regelungen IT-Profis und Verantwortlichen in großen Firmen helfen, viel Geld und rechtlichen Ärger zu sparen.
ZDNet-Autor Ed Bott beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit Windows-Lizenzfragen. Seine Erfahrung: Obwohl es Seiten gibt, die den Eindruck erwecken, einen Großteil der wichtigen Informationen - zum Beispiel zu Volumenlizenzen - zusammenzufassen, sind viele wichtige Informationen dort nicht enthalten. Sie müssen vielmehr aus Lizenzvereinbarungen herausgelesen werden oder sind auf Webseiten verborgen, auf die nur Microsoft-Vertriebspartner Zugriff haben. Also hat Bott sich daran gemacht, Details aus vielen Quellen zusammenzuführen, um die unterschiedlichen Windows-7-Lizenzbestimmungen für Verbraucher und Unternehmen einmal in einer Übersicht darzustellen.


Lesermeinungen zum Artikel
In Wahrheit ist es sehr einfach, eine passende Version zu wählen. Otto Normalverbraucher nimmt Home Premium, Firmen-PCs bekommen Professiional, fertig. :-) Größere Firmen haben eh SELECT oder ähnliche Lizenzmodelle. Die machen sich keine 10 Minuten Gedanken darüber, sondern melden einfach, wieviele Win7 Pro sie aufgesetzt haben. Für den Privatmann reicht wie gesagt die günstigste OEM-Version. Wer nur wegen Bitlocker das Doppelte ausgibt, ist selbst schuld. Schließlich gibt es TrueCrypt kostenlos.
die Auskunft von Microsoft zu dem Thema hat uns leider erst heute erreicht. Das Unternehmen räumt ein, dass es in Deutschland keinen Unterschied macht, ob der OEM oder der Kunde Änderungen an dem System vornimmt. Entscheidend sei, ob der Kunde das System danach aktivieren könne oder nicht. Bei Fragen dazu helfe das Aktivierungscenter.
Bei Ihnen hat das ja offensichtlich geklappt. Nach dieser Auskunft bleibt aber doch ein Restrisiko für den Anwender. Wie sich das aus juristischer Sicht genau verhält werden wir in einem ausführlichen Beitrag in den nächsten Tagen erörtern. Inzwischen wurde die Antwort von Microsoft im Beitrag als Update eingefügt.
Peter Marwan
Redaktion ZDNet.de
Ich habe mich mal durch die Lizenzbedingungen gequält (das kann man wörtlich nehmen!)
In der OEM-Lizenzvereinbarung steht:
Zitat:
2. d.) Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version verwenden. Wenn der Hersteller oder das Installationsunternehmen Ihnen die einmalige Möglichkeit zur Auswahl zwischen Sprachversionen zur Verfügung stellt, sind Sie nur zur Verwendung der von Ihnen ausgewählten Sprachversion berechtigt.
Wie muss man das dann interpretieren? Habe ich ein maximal einmaliges Wahlrecht, welche Sprache ich installiere, kann aber so oft ich will von 32 auf 64 bit wechseln, wenn ich jeweils die vorhandene Variante dabei überschreibe?
Mein Notebook z.B. kam ausschließlich mit 32bit Medien, Vista bzw. Windows 7 gibt es aber in beiden Varianten. Was ist also gemeint?
weiter findet man:
Zitat:
15.DOWNGRADE. Sie sind berechtigt, anstelle der Software eine der folgenden früheren Versionen zu verwenden:
· Windows Vista Business,
· Microsoft Windows XP Professional,
· Microsoft Windows Professional x64 Edition oder
· Microsoft Windows XP Tablet PC Edition.
Dieser Vertrag gilt für Ihre Verwendung der früheren Versionen. Wenn die frühere Version andere Komponenten enthält, gelten für Ihre Verwendung dieser Komponenten die Verträge der früheren Version. Weder der Hersteller noch das Installationsunternehmen noch Microsoft sind verpflichtet, Ihnen frühere Versionen zu liefern. Sie sind verpflichtet, die frühere Version separat zu erwerben. Sie sind jederzeit berechtigt, eine frühere Version durch diese Version der Software zu ersetzen.
Es geht zwar um Down- und nicht um Upgrades, aber vielleicht kann man da auch Anhaltspunkte ableiten:
Hier wird nur für XP ein Unterschied zwischen 32 und 64 bit gemacht (und explizit die Wahlmöglichkeit erlaubt), bei allen anderen bleibt das unerwähnt. Heißt das, es ist ihnen egal oder es ist nicht erlaubt?
So wie ich das interpretiere, dürfte man also laut Lizenzvertrag durchaus wechseln. Oder gilt das nur, wenn man vom Hersteller mit 32 und 64 bit Installationsmedien versorgt wird?
muß ich unbedingt Easytransfer bei einem Upgrade benutzen? Ich möchte gar keine Daten vom XP übertragen, aber wenn XP nicht installiert ist, bekomme ich den Key nicht gültig. W7Beta und RC waren ja wohl Vollversionen und da gings ohne Probleme. Ich möchte auch nicht in der Registry basteln und damit vielleicht den Verlust meines Keys riskieren wenn es Microsoft wieder mal danach ist.
Allerdings hat ein Kunde mit mehr als 25 Windows 7 Lizenzen die Möglichkeit, die Aktivierung über einen lokalen Key Management Server durchzuführen.
Die Clients aktivieren sich dann alle 180 Tage beim KMS neu. (Wichtig, falls ein Client mehr als 180 Tage keinen Zugang zum lokalen Netz hat)
Bei mir läuft alles, meine älteren Geräte genauso wie auch wirklich schon alte
Software.
Ich habe ein neues Notebook und einen 4 Jahre alten PC, und auf beiden kein Problem.
Diana