Windows-7-Lizenzen: Was Microsoft nicht verrät

Das Interesse an Windows 7 ist groß, die Wege zum Umstieg sind jedoch verschlungen - zumindest aus Lizenzsicht. ZDNet zeigt, welche Möglichkeiten es gibt und worauf Firmen wie auch Privatanwender besonders achten müssen.

Microsoft bietet viele Wege an, wie Nutzer auf Windows 7 wechseln können. Ganz klassisch lässt sich das Betriebssystem vorinstalliert auf einem neuen PC erwerben. Ein vorhandener PC kann – wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind – mit einer im Retail gekauften Software aus der Box migriert werden. Auch die Umstellung über einen Download bietet Microsoft an. Und natürlich ist es ebenfalls möglich, einen PC selbst aus Komponenten zusammenzubauen und darauf Windows zu installierten.

In jedem dieser Fälle hat der Anwender die Wahl zwischen einer ganzen Reihe sogenannter Windows-Editionen. Die Preise hängen von der Edition und dem Vertriebsweg ab, über den sie gekauft wird. Und mit jeder der denkbaren Kombinationen sind unterschiedliche Lizenzbestimmungen verknüpft.

Obwohl Nutzer Lizenzbestimmungen üblicherweise nur als letzte Hürde vor der Nutzung einer Software betrachten, sollten sie sich die von Windows 7 ausnahmsweise einmal etwas näher ansehen. Denn die Lizenzvereinbarungen, denen man durch einen einfachen Mausklick zustimmt und die man meistens nur als lästige Formsache sieht, sind in Wirklichkeit Verträge, die bestimmte Rechte einräumen, aber auch bestimmte Einschränkungen auferlegen. Und dass Microsoft sich Verletzungen dieser Verträge nicht mehr so oft gefallen lassen wird wie früher, hat der Konzern in letzter Zeit immer wieder deutlich gemacht.

Microsofts Verhalten in Bezug auf Lizenzen wird oft als willkürlich gegeißelt. Eine häufige Forderung ist, dass der Softwareriese jedem Kunden einfach eine Version seines Betriebssystems zu einem Preis verkaufen sollte. Sie geht aber an der Realität vorbei. Denn zum einen gibt es ganz unterschiedliche Vertriebswege mit jeweils eigenen Geschäftsmodellen, die auch Microsoft nicht einfach ignorieren kann. Zum anderen hat Microsoft Kunden, die weniger ausgeben wollen, weil sie manche Funktionen nicht benötigen. Andere sind bereit, für Zusatzfunktionen wie die Dateiverschlüsselung BitLocker extra zu bezahlen.

Dennoch: Wenn man nicht gerade Anwalt ist, bleibt das Thema Windows-Lizenzierung äußerst verwirrend. Vor allem, wenn man nicht die für Microsoft, sondern die für den Kunden günstigste Variante auswählen möchte. Die gute Nachricht ist, dass die Bestimmungen für Verbraucher und Anwender in kleinen Unternehmen recht eindeutig und viele schwierige Klauseln für sie überhaupt nicht relevant sind – und von ihnen daher ausgeblendet werden können. Andererseits kann die Kenntnis dieser Regelungen IT-Profis und Verantwortlichen in großen Firmen helfen, viel Geld und rechtlichen Ärger zu sparen.

ZDNet-Autor Ed Bott beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit Windows-Lizenzfragen. Seine Erfahrung: Obwohl es Seiten gibt, die den Eindruck erwecken, einen Großteil der wichtigen Informationen – zum Beispiel zu Volumenlizenzen – zusammenzufassen, sind viele wichtige Informationen dort nicht enthalten. Sie müssen vielmehr aus Lizenzvereinbarungen herausgelesen werden oder sind auf Webseiten verborgen, auf die nur Microsoft-Vertriebspartner Zugriff haben. Also hat Bott sich daran gemacht, Details aus vielen Quellen zusammenzuführen, um die unterschiedlichen Windows-7-Lizenzbestimmungen für Verbraucher und Unternehmen einmal in einer Übersicht darzustellen.

Themenseiten: Betriebssystem, Compliance, IT-Business, Microsoft, Strategien, Urheberrecht, Windows 7

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Neueste Kommentare 

16 Kommentare zu Windows-7-Lizenzen: Was Microsoft nicht verrät

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  • Am 12. November 2009 um 14:14 von Martin

    Komplizierte Regelungen
    Da heißt es immer, die Nutzer würden Windows bevorzugen, weil es so unkompliziert sei. Nach dem Lesen dieses Artikels kann ich das nicht mehr nachvollziehen. Es handelt sich ja um Überlegungen, die bereits vor der Installation getroffen werden müssen. Da hat man ja schon Stunden mit der Auswahl der richtigen Lizenz verschwendet und seinen Computer noch nicht einmal eingesetzt.

    • Am 13. November 2009 um 18:57 von Thomas F.

      Was ist denn daran kompliziert?
      Es wurde keinerlei Beispiel für die Behauptung genannt.
      In Wahrheit ist es sehr einfach, eine passende Version zu wählen. Otto Normalverbraucher nimmt Home Premium, Firmen-PCs bekommen Professiional, fertig. :-) Größere Firmen haben eh SELECT oder ähnliche Lizenzmodelle. Die machen sich keine 10 Minuten Gedanken darüber, sondern melden einfach, wieviele Win7 Pro sie aufgesetzt haben. Für den Privatmann reicht wie gesagt die günstigste OEM-Version. Wer nur wegen Bitlocker das Doppelte ausgibt, ist selbst schuld. Schließlich gibt es TrueCrypt kostenlos.

    • Am 15. November 2009 um 14:44 von Rudolf

      AW: Komplizierte Regelungen
      Eigentlich ist nur dieser Kommentar „kompliziert“, gemeint ist fehlerhaft und oberflächlich.

  • Am 15. November 2009 um 14:41 von Rudolf

    Oberflächlicher und fehlerhafter Kommentar
    Habe eine Systembuilder-Version (OEM) von Windows 7 im Oktober gekauft und installiert. Diese Woche habe ich ein völlig neues System aufgebaut und den alten PC weitergereicht. Windows 7 musste neu aktiviert werden (innerhalb von 30 Tagen). Nach starten dieses Vorganges konnte ich per kostenloser Telefonhotline in einem automatischen Aktivierungsprozess die Aktivierung durchführen. Es ist legal diese Systembuidler-Version auf einen neuen Rechner zu installieren. Einzige Bedingung: Sie darf nur auf einem Rechner installiert sein!

    • Am 18. November 2009 um 13:58 von Peter Marwan

      AW: Oberflächlicher und fehlerhafter Kommentar
      Hallo,
      die Auskunft von Microsoft zu dem Thema hat uns leider erst heute erreicht. Das Unternehmen räumt ein, dass es in Deutschland keinen Unterschied macht, ob der OEM oder der Kunde Änderungen an dem System vornimmt. Entscheidend sei, ob der Kunde das System danach aktivieren könne oder nicht. Bei Fragen dazu helfe das Aktivierungscenter.

      Bei Ihnen hat das ja offensichtlich geklappt. Nach dieser Auskunft bleibt aber doch ein Restrisiko für den Anwender. Wie sich das aus juristischer Sicht genau verhält werden wir in einem ausführlichen Beitrag in den nächsten Tagen erörtern. Inzwischen wurde die Antwort von Microsoft im Beitrag als Update eingefügt.

      Peter Marwan
      Redaktion ZDNet.de

    • Am 8. Februar 2016 um 3:50 von Martin

      Rudolf schreibt: System-Builder OEM darf auf neuem Rechner installiert werden.
      Im Artikel steht (Tabelle): OEM dürfen nicht auf neuen Rechner übertragen werden.

      Wer lügt? ;-)

      • Am 8. Februar 2016 um 10:01 von ckOne

        @Martin
        Hast ernsthaft 51/2 Jahre für diesen Kommentar gebraucht ? Tschuldigung war nur ein Spaß. OEM-Lizenzen dürfen auch ohne Hardware verkauft werden, daher der Umstieg von Microsoft zu den Lizenzkeys im UEFI, da bleiben Sie bei dem einen Mainboard.

  • Am 2. Dezember 2009 um 9:32 von Martin

    OEM-Upgrade – Wechsel zwischen 32 und 64 bit erlaubt?
    Woran macht Herr Bott die Aussage fest, ein Wechsel zwischen 32 und 64 bit ist bei OEM-Versionen nicht erlaubt?
    Ich habe mich mal durch die Lizenzbedingungen gequält (das kann man wörtlich nehmen!)
    In der OEM-Lizenzvereinbarung steht:

    Zitat:
    2. d.) Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version verwenden. Wenn der Hersteller oder das Installationsunternehmen Ihnen die einmalige Möglichkeit zur Auswahl zwischen Sprachversionen zur Verfügung stellt, sind Sie nur zur Verwendung der von Ihnen ausgewählten Sprachversion berechtigt.

    Wie muss man das dann interpretieren? Habe ich ein maximal einmaliges Wahlrecht, welche Sprache ich installiere, kann aber so oft ich will von 32 auf 64 bit wechseln, wenn ich jeweils die vorhandene Variante dabei überschreibe?
    Mein Notebook z.B. kam ausschließlich mit 32bit Medien, Vista bzw. Windows 7 gibt es aber in beiden Varianten. Was ist also gemeint?

    weiter findet man:

    Zitat:
    15.DOWNGRADE. Sie sind berechtigt, anstelle der Software eine der folgenden früheren Versionen zu verwenden:

    · Windows Vista Business,
    · Microsoft Windows XP Professional,
    · Microsoft Windows Professional x64 Edition oder

    · Microsoft Windows XP Tablet PC Edition.
    Dieser Vertrag gilt für Ihre Verwendung der früheren Versionen. Wenn die frühere Version andere Komponenten enthält, gelten für Ihre Verwendung dieser Komponenten die Verträge der früheren Version. Weder der Hersteller noch das Installationsunternehmen noch Microsoft sind verpflichtet, Ihnen frühere Versionen zu liefern. Sie sind verpflichtet, die frühere Version separat zu erwerben. Sie sind jederzeit berechtigt, eine frühere Version durch diese Version der Software zu ersetzen.

    Es geht zwar um Down- und nicht um Upgrades, aber vielleicht kann man da auch Anhaltspunkte ableiten:
    Hier wird nur für XP ein Unterschied zwischen 32 und 64 bit gemacht (und explizit die Wahlmöglichkeit erlaubt), bei allen anderen bleibt das unerwähnt. Heißt das, es ist ihnen egal oder es ist nicht erlaubt?

    So wie ich das interpretiere, dürfte man also laut Lizenzvertrag durchaus wechseln. Oder gilt das nur, wenn man vom Hersteller mit 32 und 64 bit Installationsmedien versorgt wird?

  • Am 10. Dezember 2009 um 13:30 von Jo

    Lizenzberechtigung übertragen
    Hallo,
    muß ich unbedingt Easytransfer bei einem Upgrade benutzen? Ich möchte gar keine Daten vom XP übertragen, aber wenn XP nicht installiert ist, bekomme ich den Key nicht gültig. W7Beta und RC waren ja wohl Vollversionen und da gings ohne Probleme. Ich möchte auch nicht in der Registry basteln und damit vielleicht den Verlust meines Keys riskieren wenn es Microsoft wieder mal danach ist.

  • Am 24. März 2010 um 7:36 von Tom

    Aktivierung von Volumenlizenzen
    Windows 7 Volumenlizenzen müssen immer aktiviert werden!
    Allerdings hat ein Kunde mit mehr als 25 Windows 7 Lizenzen die Möglichkeit, die Aktivierung über einen lokalen Key Management Server durchzuführen.
    Die Clients aktivieren sich dann alle 180 Tage beim KMS neu. (Wichtig, falls ein Client mehr als 180 Tage keinen Zugang zum lokalen Netz hat)

  • Am 19. September 2010 um 12:18 von Michael Weilandt

    Windows 7 zurücktauschen
    Ich habe da eine ganz andere Frage. Gibt es viellicht eine Möglichkeit eine Windows 7 Lizenz in eine für Win XP zu tauschen. Ich habe Win 7 im guten Glauben auf zwei neuen Rechnern installiert – wobei guter Glaube bei Microsoft natürlich auch sehr blauäugig war – und nur Ärger. Mit der Kompatibilität zu alten Geräten und Treibern, aber damit hat es MS ja noch nie besonder genau genommen.

    • Am 26. Oktober 2010 um 17:32 von Diana Alexeeff

      AW: Windows 7 zurücktauschen
      Also ich bin von Xp Pro auf Windows 7Pro umgestiegen.
      Bei mir läuft alles, meine älteren Geräte genauso wie auch wirklich schon alte
      Software.
      Ich habe ein neues Notebook und einen 4 Jahre alten PC, und auf beiden kein Problem.
      Diana

  • Am 27. Juli 2016 um 13:07 von Andreas

    …allein die gesamte Kommunikation hier zeigt doch schon, was für ein Dickicht das mit dem gesamten Lizenzmodell ist. Da blickt doch keiner mehr durch…

    • Am 27. Juli 2016 um 15:29 von ckOne

      Mittlerweile ist das aber auch Geschichte. Du kannst keine Win7 Lizenzen von MS mehr kaufen. Der Artikel ist fast 7 Jahre alt.

      • Am 27. Juli 2016 um 21:20 von Tom

        Nicht von Microsoft, aber gebrauchte Lizenzen kann man durchaus noch kaufen.

  • Am 16. Mai 2017 um 22:43 von Gerd

    Es ist zulässig, das Betriebssystem von einem Rechner zu entfernen und auf einen anderen zu übertragen. Das geht mit den OEM-Versionen zum Beispiel nicht. (Solle durch Mikrosoft seit 2000 aber abgeklärt sein; BGH Urteil vom 06.07.2000 I ZR 244/97 OEM-Version)
    Aber was ist mit einer MAR Lizenz, ist nicht auch da die Lizenzbestimmung des Herstellers ungültig und darf somit die MAR Lizenz als Gebraucht-Software auf jeden folgenden Ersatz PC übertragen werden?

    „Teilnehmer des MAR-Programmes sind auf Basis der mit Microsoft getroffenen Vereinbarungen in der Lage, besonders günstige Betriebssystem-Lizenzen ihren wiederaufbereiteten Rechnern beizulegen, so dass die MAR-Partner diese Lizenzen teilweise sogar kostenlos zu ihren Rechnern hinzufügen. Diese Lizenzen sind jedoch im Rahmen des End User Licence Agreement (EULA) durch Microsoft strikt an die wiederaufbereitete Hardware gebunden und dürfen gemäß den Vorgaben von Microsoft nur auf genau diesen Rechnern verwendet werden.“ (Wikipedia)

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