Roaminggebühren sinken letztmalig vor der Abschaffung Mitte 2017

Dann dürfen Mobilfunkanbieter im Vergleich zum Inlandspreis nur noch Aufschläge von bis zu 5 Cent je Gesprächsminute oder Megabyte Daten und 2 Cent pro SMS netto erheben. Ankommende Anrufe dürfen maximal 1,2 Cent pro Minute zusätzlich kosten. Dennoch kann es für Kunden in Einzelfällen teurer werden.

Zum 30. April werden die Roaminggebühren in einer letzten Stufe vor der für Mitte 2017 geplanten Abschaffung nochmals gesenkt. Somit können Geschäftsreisende und Urlauber im EU-Ausland in der Regel günstiger telefonieren, SMS verschicken und mobil online gehen. Allerdings sind dabei einige Sonderfälle zu beachten.

(Bild: Shutterstock)Künftig dürfen die Mobilfunkbetreiber im Vergleich zu den gebuchten Inlandstarifen nur noch Aufschläge von bis zu 5 Cent je Gesprächsminute oder Megabyte Daten und 2 Cent pro SMS erheben (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer). Ankommende Anrufe dürfen maximal 1,2 Cent pro Minute zusätzlich kosten.

Generell darf die Summe aus Inlandspreis und Aufschlag die bisherigen Roaming-Nettopreisobergrenzen nicht überschreiten. Diese liegen bei 19 Cent pro Minute für abgehende und 5 Cent für eingehende Anrufe, 6 Cent für SMS sowie 20 Cent pro Megabyte Datenvolumen. Je nach Tarif könnte dadurch insbesondere der SMS-Versand aus dem Ausland teils sogar günstiger ausfallen als im Inland. In Sonderfällen kann es für Kunden aber auch teurer werden.

Dies gilt etwa bei Tarifen, deren Inlandspreise bereits höher ausfallen als die bisherigen Höchstpreise im EU-Roaming. Denn ab dem 30. April gibt es keine generelle Roaming-Preisobergrenze mehr. Eine Deckelung findet nur statt, wenn tatsächlich ein Roamingaufschlag berechnet wird, den Provider gesondert beantragen müssen. Verlangen sie einfach den auch im Inland gültigen Preis, müssen sie keine Obergrenze beachten. Denn das Ziel der EU-Verordnung 2015/2120 zum Roaming ist es, die Handynutzung im Ausland zu Inlandspreisen zu ermöglichen, was einige Anbieter zu ihren Gunsten ausnutzen.

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Als Beispiel nennt das Vergleichsportal Teltarif die aktuellen Vodafone-Tarife „Smart S“ und „Smart M“, bei denen eine Gesprächsminute nach Verbrauch der Inklusiveinheiten 29 Cent kostet. Sofern keine zusätzliche Roaming-Option hinzugebucht wurde, gilt dieser Preis dann auch für abgehende Anrufe innerhalb der EU und liegt damit 7 Cent über der bisherigen Obergrenze von 22 Cent pro Minute brutto.

Manche Mobilfunkanbieter sind der EU-weiten Regelung bereits zuvorgekommen und haben die Roaminggebühren bei einigen Verträgen oder Vertragsverlängerungen gestrichen. Welche Regelungen bei Flatrate-Tarifen greifen, sollten Kunden vor Abreise bei ihrem Anbieter erfragen. Teils gelten die Flatrates auch im EU-Ausland, teils werden zusätzlich Minuten- und Datenpakete für die Reise angeboten.

Die anstehenden Änderungen gehen auf eine Entscheidung des EU-Parlaments vom vergangenen Jahr zurück, wonach die Roaminggebühren sukzessive abgeschafft werden sollen. Für die neue Regelung hatte der EU-Ministerrat im Juli 2015 gestimmt, nachdem sie zuvor bereits vom EU-Parlament abgesegnet worden war. Der Kompromissvorschlag (PDF) sieht zum Schutz für Mobilfunkanbieter vor Missbrauch des Roamings auch eine Fair-Use-Richtlinie vor. Sie soll beispielsweise verhindern, dass Kunden in einem anderen EU-Land einen Mobilfunkvertrag zu günstigeren Bedingungen abschließen.

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