Erfolg für Youtube: Klage der GEMA abgewiesen

Die Verwertungsgesellschaft hat keinen Anspruch auf eine Vergütung durch Youtube. Das Landgericht München stuft die Google-Tochter als Hostprovider ein. Als solche ist sie nicht unmittelbar für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte verantwortlich.

Die Google-Tochter Youtube hat im Streit mit der GEMA einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Wie Reuters berichtet, wies das Landgericht München am Dienstag die Schadenersatzforderung der Verwertungsgesellschaft zurück. Sie hatte einen Betrag von 0,375 Cent pro Video aus ihrem Repertoire gefordert, das auf Youtube wiedergegeben wird. Anhand einer Auswahl von 1000 Videos hatte die GEMA eine Entschädigung von 1,6 Millionen Euro errechnet.

YouTube-Logo (Bild: YouTube)Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge gilt die Entscheidung für alle von Nutzern hochgeladenen Inhalte. Das Gericht habe den Status von Youtube als sogenannter Hostprovider bestätigt, der eine Online-Plattform zur Verfügung stellt, aber nicht unmittelbar für die von Nutzern eingestellten Inhalte verantwortlich ist.

Reuters weist darauf hin, dass bisher noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Zudem könne die GEMA die Entscheidung noch anfechten. Eine GEMA-Sprecherin kündigte gegenüber der Süddeutschen Zeitung an, die Gesellschaft werde ihr weiteres Vorgehen prüfen.

Der Streit zwischen Youtube und GEMA um eine Per-Stream-Minimumvergütung für urheberrechtlich geschützte Musikstücke beschäftigt aber nicht nur das Landgericht München. Eine weitere Klage wird derzeit vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt. Beiden Berichten zufolge wird dort heute ein weiteres Urteil erwartet.

Schon seit Jahren werfen Musiklabels weltweit Youtube vor, auf ihre Kosten Geld mit der Musik ihrer Künstler zu verdienen. Der Videodienst ist für viele Musiker und Bands aber auch ein beliebtes Medium, um ihre Musik neuen Nutzern zu präsentieren.

Hierzulande führt der Streit dazu, dass Youtube eine Vielzahl von Videos sperrt, weil sie „Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten“. Diesen seit 2014 für die Sperrtafeln verwendeten Text hatte die GEMA ebenfalls vor Gericht erstritten. Die ursprüngliche Formulierung legte laut GEMA die Vermutung nahe, sie sei für die Sperrungen verantwortlich, obwohl Youtube sie selbst vornehme. Dieser Einschätzung schloss sich im Mai das Oberlandesgericht München an. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

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Themenseiten: GEMA, Gerichtsurteil, Google, Musik, Urheberrecht, Video, Youtube

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