Verbraucherzentrale NRW warnt vor Schnäppchenportalen

Keines der getesteten Angebote hat den Ansprüchen der Verbraucherschützer genügt. Oft sind die Fristen zum Einlösen der Gutscheine viel zu kurz. Bei Bestellungen gibt es zudem versteckte Versandkosten oder einen Mindestbestellwert.

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) warnt vor Angeboten von Schnäppchensites wie Groupon und DailyDeal. „Wer den Verheißungen erliegt, erlebt oft böse Überraschungen“, heißt es vonseiten der Verbraucherschützer. Bei einer Stichprobe aus 30 Gutscheinen von Groupon, DailyDeal und regionalen Anbietern sei kein Angebot ohne ärgerliche Einschränkung zu finden gewesen.

Die Verbraucherzentrale verweist etwa auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom Januar 2008 (Az. 29 U 3193/07). Damals hatte das OLG entschieden, dass „AGB-Klauseln, die die Gültigkeit von (Geschenk-)Gutscheinen auf ein Jahr ab Ausstellung befristen“, gegen das Benachteiligungsverbot nach § 307 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstoßen. Selbiges gilt für den Verfall eines Restguthabens innerhalb eines Jahres ab der Ausstellung eines Gutscheins.

24 der 30 getesteten Angebote waren laut der VZ NRW jedoch binnen eines halben Jahres oder kürzer einzulösen, jedes Dritte innerhalb von drei Monaten bis hin zu wenigen Tagen. Schlecht stünden Kunden auch da, wenn sie die gesetzten Fristen verpassten, urteilen die Verbraucherschützer. „Das Geld ist perdu oder es werden nur Teilbeträge in andere Gutscheine getauscht. Beim Präsentgutschein dagegen gibt es einen Anspruch auf Erstattung des Geldwertes – abzüglich des entgangenen Gewinns des Händlers.“

Weitere Fallstricke sehen die Verbraucherschützer bei Vorgaben, an denen sich Nutzer der Gruppenschnäppchen zu halten haben. Termine und Reservierungen, etwa für ein Frühstück in einem Café. Zudem sei häufig nur ein Gutschein pro Besuch oder Bestellung einsetzbar, bestimmte Zeiten würden ausgenommen, Filialen vorgeschrieben. Bei Bestellungen kämen oft Versandkosten hinzu oder es sei ein Mindestbestellwert zu beachten. „Besonders ärgerlich: Jeder zweite der 30 begutachteten Deal-Gutscheine wies gleich drei oder gar vier solcher Fußangeln auf, die eine Einlösung erschweren.“

Zudem fällt nach Angaben der VZ NRW die Ersparnis meist geringer aus als versprochen. Bei einem angeblich 71 Prozent günstigeren „Coaching für berufliche und private Probleme“ hätten die Trainer auch ihre Beratungszeit von 75 auf 60 Minuten gekürzt. Bei einigen Schnäppchen – etwa einem „Romantik-Urlaub im Allgäu für 2 Personen“ inklusive Neuschwanstein-Ausflug für 298 statt 498 Euro – hätten die Anbieter schlicht gelogen: Dasselbe Paket könne man zum gleichen Preis direkt beim Hotelier buchen.

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