Gebrauchtsoftware: Preo erwirkt einstweilige Verfügung gegen Microsoft

Das Gericht untersagt die Behauptung, die Aufspaltung von Lizenzen aus einem Volumenlizenzvertrag sei grundsätzlich verboten. Dies hatte Microsoft in Schreiben an Kunden erklärt. Parallel läuft eine Beschwerde beim Bundeskartellamt.

Logo der Preo Software AG

Das Landgericht Hamburg hat auf Betreiben der Preo Software AG eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erlassen (Aktenzeichen 327 O 506/11). Dem Hersteller werden damit einschränkende Aussagen zu den Möglichkeiten des Weiterverkauf von Lizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen untersagt.

Die in Irland ansässige und für den europäischen Markt verantwortliche Microsoft-Niederlassung hatte laut der Preo Software AG Mitte September in einer Vielzahl von Schreiben an deren Kunden erklärt, dass die Übertragung von Softwarelizenzen verboten sei, wenn es sich um die Aufspaltung von Lizenzen aus Volumenverträgen handle. Dies ist laut Preo-Vorstand Boris Vöge jedoch so nicht richtig.

Die einstweiligen Verfügung untersagt es Microsoft, zu behaupten, dass eine Aufspaltung von Lizenzen aus einem Microsoft-Volumenlizenzvertrag grundsätzlich verboten ist, dass Volumenlizenzen außer unter ganz bestimmten Umständen weder aufgeteilt noch übertragen werden dürfen oder dass eine Übertragung von Lizenzen untersagt ist, wenn der Übertragungsempfänger sonst nicht zur Beziehung von Volumenlizenzen berechtigt wäre. Microsoft war gegenüber ZDNet bislang zu keiner Stellungnahme bereit.

Preo hatte sich in einem ähnlich gelagerten Fall bereits 2010 gegen Microsoft durchgesetzt (Aktenzeichen 315 O 266/09). Damals untersagte das Landgericht Hamburg Microsoft, Kunden, die gebrauchte Softwarelizenzen veräußern wollen, mit Anschreiben zu verunsichern. Der Konzern hatte damals wiederholt Preo-Kunden angeschrieben und Lizenzübertragungen durch den Gebrauchtsoftwarehändler im Nachhinein in Frage gestellt. Dadurch fühlte sich die Preo AG in ihrem Geschäft gestört.

Diesmal hat Preo zudem das Bundeskartellamt ersucht, eine Ermittlung gegen Microsoft einzuleiten. Laut Preo haben die spanischen Behörden bereits ein Verfahren gegen Microsoft aufgenommen, weil sie vermuten, dass der Softwarekonzern gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe, indem er den Wiederverkauf von gebrauchten Softwarelizenzen verhinderte.

„Immer mehr Unternehmen nutzen gebrauche Software. Die von Microsoft alternativ entwickelten Cloud-Lösungen finden nicht den erhofften Markt, selbst auf der gerade zu Ende gegangenen Microsoft-Partnerveranstaltung war das Thema Cloud stark zurückgedrängt“, so Vöge in einer Pressemitteilung. Verfolge man darüber hinaus die allgemeinen Liberalisierungsbemühungen der Europäischen Kommission, beispielsweise aktuell die geforderten Änderungen bezüglich der Exklusivvermarktung von Fernsehrechten im Profifußball, würden anwenderfreundliche Tenzenden deutlich, die den monopolistischen Softwareherstellern sicherlich Sorgen bereiteten. „Dies erklärt vielleicht das hektische Vorgehen Microsofts. Der Monopolist versucht erneut, seine Versäumnisse durch die Ausübung von Marktmacht zu kompensieren.“

Update 15 Uhr 07: Wie Microsoft inzwischen mitgeteilt hat, liegt der Rechtsabteilung von Microsoft Ireland Operations Limited bisher weder die einstweilige Verfügung noch die Anzeige beim Bundeskartellamt vor. Man will und kann daher zu den Inhalten der Mitteilung der Preo Software AG keine Stellung beziehen.

Themenseiten: Business, Microsoft, Mittelstand, Preo, Software, Urheberrecht

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