GEMA jubelt über Hamburger Urteil im Streit mit Rapidshare

Die Entscheidung sei ein Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung von Musikwerken. Rapidshare hält das Urteil dagegen nicht für einen Durchbruch. Der Sharehoster fordert zur Lösung des Problems Zusammenarbeit statt Gerichtsverfahren.

Auf Antrag der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) untersagte das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes Rapidshare.com mit Sitz in der Schweiz am 12. Juni 2009 per Urteil, circa 5000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Erstmals erging eine Entscheidung gegen einen Sharehoster mit einem Wert von 24 Millionen Euro. Dies wurde heute durch eine Pressemitteilung der GEMA bekannt. „Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist ein Meilenstein im Kampf der GEMA gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet“, sagte Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.

Nach zahlreichen kleineren Erfolgen im Kampf gegen illegales Filesharing sei dies nun ein Erfolg „in einer ganz neuen Dimension“, da der Streitwert bei 24 Millionen Euro gelegen habe. Der Sharehosting-Dienst sei künftig selbst dafür verantwortlich, dass die betreffenden Musikwerke nicht über seine Plattform verbreitet werde. Die GEMA sieht sich damit in ihrer Strategie bestätigt, nicht gegen die Endnutzer, sondern gegen die Diensteanbieter vorzugehen.

Rapidshare äußerst sich zu der Entscheidung der Hamburger Richter wesentlich weniger aufgeregt: Noch liege keine Urteilsbegründung vor. Deshalb halte man sich mit Interpretationen zurück. „Wie andere Verfahren in ähnlichen Streitigkeiten mit der GEMA gezeigt haben, weichen die Einschätzungen der Gerichte teilweise stark voneinander ab. Unserer Erfahrung nach schränken Oberlandesgerichte die Entscheidungen von Landgerichten häufig wieder ein“ sagt Bobby Chang, der COO der Rapidshare AG.

Als Beleg für seine Aussagen verweist der Diensteanbieter auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln, das 2007 verfügte, dass Rapidshare zusätzlich zu den bereits implementierten Maßnahmen mit der Kontrolle einer einzigen Warez-Seite seinen Pflichten hinreichend nachkomme.

Chang glaubt zudem, dass „kein Maßnahmenpaket langfristig verhindert, dass urheberrechtlich geschützte Werke im Internet – nicht nur über Rapidshare – öffentlich zugänglich gemacht werden. Deshalb fragen wir uns, ob es nicht sinnvoller wäre zusammenzuarbeiten, um Musikliebhabern den richtigen Service zum richtigen Preis anzubieten und Musikschaffenden neue Einnahmequellen im Internet zu eröffnen?“ Er sei überzeugt davon, dass sich damit die Nachfrage nach Raubkopien deutlich eindämmen ließe.

Themenseiten: Business, Gerichtsurteil, Internet, Rapidshare, Tauschbörse, Urheberrecht

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1 Kommentar zu GEMA jubelt über Hamburger Urteil im Streit mit Rapidshare

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  • Am 14. Januar 2010 um 19:48 von Josef

    GEMA jubelt uber Urteil
    Hallo zuammen!

    Ich finde die GEMA ist eine reine Abzockbehörde wie die GEZ auch.
    Mehr brauch ich nicht dazu sagen.

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