EU vs. Google: Es geht auch um Android

Die von der EU erhobenen Vorwürfe klingen bekannt. Und zwar aus den Verfahren gegen Microsoft und Intel. Wie jene versucht jetzt auch Google die Anschuldigungen zu entkräften. Weder bei Microsoft noch bei Intel hat dies geholfen. Google sollte verhandeln – und zwar schnell.

Google: EU hat auch Android im Visier (Bild: ZDNet.com)Die Europäische Kommission hat gestern Google eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt, in der sie dem Unternehmen vorwirft, dass es seine beherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste im Europäischen Wirtschaftsraum missbräuchlich ausnutzt.

Darüber hinaus hat die Kommission förmlich eine getrennte kartellrechtliche Untersuchung des Verhaltens von Google hinsichtlich des Betriebssystems Android eingeleitet. Dabei will sie untersuchen, ob Google in Bezug auf Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste für Smartphones wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder eine etwaige marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt hat.

Google antwortet darauf, dass diese Verträge freiwillig zustande gekommen wären. Jeder könne das Open-Source-Betriebssystem Android ohne Google-Anwendungen nutzen. Als Beispiel führt es Geräte von Amazon an. Auch seien Apps, die direkt mit Google konkurrieren, durchaus auf Geräten zu finden. Hier muss das neue Galaxy S6 mit den vorinstallierten Anwendungen von Facebook und Microsoft als Beispiel herhalten. Die Vereinbarungen mit den Smartphoneherstellern würden sicherstellen, dass eine einheitliche Erfahrung über alle Android-Geräte hinweg den Nutzern geboten werden könne. Im Vergleich zu Apple seien auf den Android-Geräten viel weniger Google-Apps zu finden als Apple-Anwendungen auf iOS-Geräten installiert seien. Im Übrigen profitiere Google nicht alleine von Android. Android kann von vielen Herstellern genutzt werden und der Wettbewerb habe dafür gesorgt, dass es nun Smartphones für 100 Dollar gebe. Insgesamt gebe es über 18.000 unterschiedliche Geräte.

Zu diesen Argumenten lässt sich folgendes sagen: Dass ein Vertrag freiwillig zustande gekommen ist, bedeutet nicht automatisch, dass er gesetzeskonform ist. Auch Intel hat mit zahlreichen OEMs Verträge über Werbekostenzuschüsse abgeschlossen. Davon, dass diese sich über das Geld beschwert haben und die Verträge unfreiwillig unterzeichnet haben, ist nichts bekannt. Wohl aber, dass diese Verträge dem Mitbewerber AMD geschadet haben. Das hat Intel von der EU am 13. Mai 2009 auch schriftlich in Form eines 1,06 Milliarden Euro teuren Strafbefehls erhalten.

Dass man das Open-Source-Betriebssystem wie Amazon nach seinen eigenen Wünschen anpassen kann, steht außer Frage. Allerdings bedeutet das nicht, dass man damit Geld verdient. Letztendlich steht diese Möglichkeit nur großen Firmen wie Amazon offen. Andere Hersteller können es sich nicht leisten, Geräte ohne den Play Store auszuliefern, der Zugriff auf Tausende Apps ermöglicht.

Die App-Auswahlmöglichkeit ist nur aus Sicht von Google wirklich freiwillig. Genau betrachtet befindet sich auf dem Galaxy S6 ein Browser von Samsung. Wozu ist dann noch Chrome installiert. Darauf hätte Samsung sicher gerne verzichtet. Vermutlich wurde es aber vertraglich gezwungen, Chrome zu installieren.

Der Blick auf andere aktuelle Android-Smartphones zeigt, dass auf den Geräten immer die gleichen Google-Apps vorinstalliert sind. Das legt nahe, dass ein Smartphonehersteller eben nicht frei entscheiden kann, welche Google-Anwendungen er vorinstalliert. Offenbar müssen die Hersteller grundsätzlich ein Mindestpaket von Google abnehmen und können sich beispielsweise nicht nur auf die Installation des Play Stores beschränken und statt Chrome etwa Firefox installieren oder statt Maps lieber auf die Offline-Kartenlösung Here zurückgreifen.

Das Argument, dass mit der Verpflichtung zur Installation von bestimmten Apps eine einheitliche Erfahrung über alle Android-Geräte hinweg den Nutzern geboten werde, ist falsch. Die verschiedenen Oberflächen der Android-Geräte zeigen, dass es Google weniger um die einheitliche Nutzererfahrung geht, sondern eher um die Nutzerdaten. Damit verdient Google schließlich sein Geld und dagegen ist auch nichts zu sagen. Ginge es Google um eine einheitliche Nutzererfahrung würde es den Google-Launcher zwingend vorschreiben.

Nicht wenige Anwender würden es sicher gutheißen, wenn man bei der Auswahl von Apps mitreden könnte. Stattdessen muss man mit der Vorauswahl von Google und den Herstellern leben. Man kann zwar zusätzliche Anwendungen installieren, doch die vorinstallierten Google-Anwendungen lassen sich nicht löschen. Es sei denn, man hat sein Smartphone gerootet.

Android-Oberfläche mit möglichs wenigen Google-Apps (Screenshot: ZDNet.de)Eine Android-Version mit möglichst wenigen Google-Apps könnte am Ende der Kartelluntersuchungen gegen Google Realität werden (Screenshot: ZDNet.de).

Von einer Wahlmöglichkeit der Anwender kann auch Microsoft ein Lied singen. Gegen den Softwarekonzern hat die EU ebenfalls schon Strafen verhängt und ihn dazu verpflichtet, dem Anwender nach dem ersten Start von Windows eine Auswahlmöglichkeit für Browser zu präsentieren. Vielleicht erinnert sich die EU ja an diese Möglichkeit der Einflussnahme und führt eine App-Auswahl unter Android ein.

Was das Apple-Argument angeht, kann man Google uneingeschränkt zustimmen. Hier sollte die EU ebenfalls Untersuchungen aufnehmen. Nutzer haben anders als bei Android keine Möglichkeit, etwa einen alternativen Browser einzusetzen, der genauso schnell wie der vorinstallierte Safari arbeitet. Außerdem lassen sich ausschließlich Apps aus dem App Store installieren. Anwendungen aus dem Cydia Store sind nur zugänglich, wenn das iOS-Gerät per Jailbreak von seinen werkseitigen Fesseln befreit wurde. Auch kann man standardmäßig keine vorinstallierten Anwendungen löschen.

Statt es auf eine Entscheidung der EU inklusive empfindlicher Strafen ankommen zu lassen, sollte Google in Verhandlungen treten und nicht die gleichen Fehler machen wie Microsoft und Intel. Letzteres ist vergeblich gegen die Verurteilung durch die EU-Kommission 2009 vorgegangen. 2014 wurde das Urteil bestätigt, was noch einmal das Interesse der Öffentlichkeit auf die wettbewerbsschädlichen Machenschaften des Prozessorherstellers lenkte. Die Botschaft sollte Google verstehen: Es hat keinen Zweck, einen Konfrontationskurs gegen die EU einzuschlagen.

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Themenseiten: Android, Google, Kartell

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8 Kommentare zu EU vs. Google: Es geht auch um Android

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  • Am 16. April 2015 um 19:01 von PeerH

    Na ja: „Das legt nahe, dass ein Smartphonehersteller eben nicht frei entscheiden kann, welche Google-Anwendungen er vorinstalliert.“

    Das kam m.E. doch im Zuge des Verfahrens Apple vs. Samsung bereits ans Licht: die Hersteller sind verpflichtet ALLE Google Apps zu installieren – ansonsten darf das Smartphone kein ‚Android Logo‘ tragen.

    Das ist exakt das, was ich hier immer wieder mal einwerfe: Android an sich ist Open Source, aber >90% der verkauften Androiden sind proprietär mit Google Apps versehen, also ist kaum ein Open Source Gerät auf dem Markt.

    Google zwingt den Herstellern durch die Hintertür also die gesamte Palette der Google Apps auf – diese Bündelung hat Microsoft viel Geld gekostet, und das dürfte auch bei Android so enden.

  • Am 16. April 2015 um 19:06 von PeerH - PS

    Zum Apple Argument sollte man aber bedenken, dass Apple weit davon entfernt ist eine marktbeherrschende Rolle spielen zu können. Google fällt so gesehen sein Erfolg als Quasi-Monopolist auf die Füße, Apple hat diese Probleme nicht.

    Genausowenig kann man BMW zwingen VW Motoren in seine Karosserie zu lassen, oder entsprechend Bauteile von Daimler zu verwenden. Ausser, BMW würde mal 90% des Automobil Marktes für sich gewinnen – dann hätten sie als Quasi-Monopolist strenge Regeln zu befolgen.

    Wie Microsoft und wie Google. Apple hat (hehehe, schau mal her, ist das nicht schön) ja ’nur‘ 10-13% Marktanteil, ergo können sie keine markgtbeherrschende Position haben.

    Zumal es eben möglich ist alternative Browser zu installieren. Und alternative Apps.

    • Am 18. April 2015 um 14:05 von Judas Ischias

      Na, dass PeerH seine Lieblingsfirma mal wieder verteidigt, war doch klar. Bist Du ein Bot?
      Ich lasse mich korrigieren, wenn meine Erinnerung daran falsch ist.
      Aber ich meine, Apple hat ca. 20% Marktanteil, (iPhone und/oder insgesamt?), und in seinem Wallet Garden hat Apple eine marktbeherrschende Stellung.
      Also wäre es doch wirklich mal Zeit, dass die EU auch Apple auf die Füße tritt.
      Denn bei Apple hat der Kunde ja überhaupt keine Wahl. Ob das der App Store oder Browser beim iPhone ist, wo Apple keine andere Engine zulässt.
      Google sollte einfach mal ein Land wie Deutschland für 24 Stunden von der Suche ausschließen, mal sehen wie lange es dauert, bis die Leute mit Knüppeln und Mistgabeln in Brüssel erscheinen. ;)

      • Am 26. April 2015 um 12:24 von Oscar 61

        Hier geht es um Betriebssysteme bzw. die Sicherheit , wer sich für Apple entscheidet tut dies bewusst und weiß worauf er sich einlässt,wer sich android zulegt schaut meist auf den Preis oder auf die Freiheit eines Open Source Gerätes das dann so nicht zutrifft. Das ist der Punkt.

  • Am 16. April 2015 um 19:53 von Benny Zuber

    Verfahren auch betreffend Android – ob sich diese Beamten trauen, gegen iOS vorzugehen …. oder sind das alle iPhone-Nutzer? Als Softwarehersteller ist mir Android sehr sympathisch … und ich brauche kein Play Store um meine Software zu verkaufen – geht problemlos anders. Kommt mir langsam so vor wie die Blitzkasten an unnötigen Stellen: geht nur um Geld.

    • Am 17. April 2015 um 7:57 von dominik

      Genau das hab ich mir auch gedacht, Google lässt einem wenigstens die Möglichkeit auf Drittanbietern wie aptoide oder amazon APP und msuic store zurückzugreifen, bei Apple gibt es nur den appstore und das wäre, da sagen die EU Leute nix, typisch

  • Am 17. April 2015 um 7:55 von dominik

    Ich bin ganz auf der Seite Googles, Android ist Googles Betriebssysteme, wenn Samsung nur seine eigenen apps anbringen will soll es auf alternativen wie paranoid Android setzten,Android ist Googles Werk und deswegen finde ich es auch gerechtfertigt ihre apps einzubauen, genauso mit den Suchergebnissen, wem nicht passt, dass die anzeigen von Google manipuliert werden soll yahoo nutzen dort ist das aber sicher auch nicht anders

    • Am 23. April 2015 um 14:10 von PeerH

      Das magst Du ja so richtig finden, aber als Quasi-Monopolist mit etwa 90% Marktanteil darf man das eben nicht machen, weil es dem freien Wettbewerb widerspricht.

      Man hat dann eben andere Pflichten, und seine eigenen Produkte vorneanzustellen und zu bevorzugen ist ebenso nicht erlaubt, wie die Käufer (=Android Geräte Hersteller) mit Verträgen zu knebeln, um seine Produkte zu platzieren.

      Microsoft hat das mit dem Internet Explorer getan, und hat dafür viel Geld bezahlt. Google könnte es ähnlich ergehen.

      Das ist eben der Unterschied zwischen Deiner Meinung und festen Regeln und Gesetzen.

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