Die Hintergründe zur aktuellen Vereinbarung über Abgaben auf PCs

Der BCH bezeichnete die Vereinbarung in seiner Pressemitteilung wie bereits gesagt als einen „hinnehmbaren Kompromiss“. Zu detaillierteren Ausführungen waren die Ansprechpartner des Verbandes heute nicht erreichbar. Gelobt wird die „dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit“, die Hersteller und Importeure damit erhielten. Die wird in der Tat erreicht, ist aber teuer erkauft.

Wie wäre es normalerweise nach der Abstimmung im Bitkom-Arbeitskreis ‚Urheberrechtliche Abgaben‘ weiter gegangen? Zuerst wäre das Verfahren an eine Schiedsstelle überwiesen worden. Da es unwahrscheinlich ist, dass es dort zu einer Einigung gekommen wäre, hätte danach das traditionell der ZPÜ und den Verwertungsgesellschaften freundlich gesonnene Oberlandesgericht München entscheiden müssen.

Nach einer Niederlage hätten die Hersteller noch die Möglichkeit gehabt, den Zwist vor den Bundesgerichtshof zu tragen. Mit guten Aussichten, hat die ZPÜ doch dort noch keine entscheidenden Erfolge für sich verbuchen können. All das hätte aber noch einige Jahre gedauert. Zeit, in der die sieben BCH-Mitglieder nach wie vor Rückstellungen für eine eventuelle Niederlage und damit fällige Nachzahlung von Abgaben hätten bilden müssen.

Wie es weitergeht

Neben den BCH-Mitgliedern Acer, Fujitsu, Hewlett-Packard, IBM, Medion, Samsung und Sony gibt es ja auch noch eine ganze Reihe anderer PC-Anbieter im deutschen Markt. Durch die Tatsache, dass die sieben für gut die Hälfte des Marktes stehen, sollte man sich nicht täuschen lassen: Die Novelle zum Urhebergesetz sieht vor, dass die ZPÜ mit allen Verbänden verhandeln muss, die eine gewisse Mitgliederzahl vorweisen können. Von Marktanteilen steht dort nichts. Durch die Vereinbarung mit dem BCH hat die ZPÜ einen Verband mit sieben Mitgliedern als vollwertigen Verhandlungspartner anerkannt. Das könnte sich im Nachhinein als Fehler herausstellen.

Die Befürchtung, die Preise für PCs und Notebooks würden jetzt um den Betrag der Abgabe angehoben ist nicht begründet. „Das würde ja bedeuten dass die genannten Hersteller in der Vergangenheit ihre Systeme ohne Urheberrechtsabgaben verkauft hätten. Dies ist nicht der Fall“, sagt Robin Wittland vom deutschen Computerhersteller Wortmann. „Die Gesetzgebung ist bezüglich der Pflicht und Höhe der Abgaben für PC-Systeme nicht klar, und darauf beruhen die bis jetzt andauernden Gespräche, Verfahren und Schiedsstellenanhörungen.“ Ein ordentlicher Kaufmann müsse für diese möglichen Forderungen Rückstellungen bilden. Dies hätten Fujitsu und HP sicherlich genauso getan wie Wortmann. „Aufgeschoben ist also nicht aufgehoben.“

Das Ausscheren einiger Hersteller aus „dem normalen Findungsvorgang“, besage auch nicht, dass nun Systeme mit oder ohne Abgaben im Markt existieren, so Wittland. „Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten, und es ist hier lediglich ein anderer Weg beschritten worden.“ Wortmann warte derzeit noch die Ergebnisse des Bitkom ab, denn selbst wenn Einigungen von Verbänden bestehen, müsse man als Hersteller oder Importeur nicht im Verband organisiert sein und könne auch weiterhin den Rechtsweg bestreiten.

Fazit

Trotz der großen Aufregung um die Vereinbarung ändert sich für PC-Käufer vorerst voraussichtlich kaum etwas. Vor allem ist nicht zu befürchten, dass Rechner kurzfristig teurer werden. Mittelfristig könnte sich der Schritt des BCH aber als fatal herausstellen, indem er den Verwertungsgesellschaften als Präzedenzfall dient, um die Kombination von Abgaben auch in anderen Bereichen durchzusetzen. Branchenkenner berichten bereits von Überlegungen der ZPÜ, auch Smartphones mit Abgaben zu belegen. Deren Höhe würde sich an der für PCs orientieren. Mit dem Einknicken in einem Fall haben die sieben PC-Hersteller Geister gerufen, die so schnell sie nicht wieder loswerden.

Themenseiten: Acer, Analysen & Kommentare, Desktop, Fujitsu, HP, IBM, IT-Business, Medion, Netbooks, Notebook, Samsung, Sony Europe Limited; Zweigniederlassung Deutschland, Urheberrecht

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