Bundeskartellamt ermittelt gegen Facebook

Seine Nutzungsbedingungen könnten einen "Konditionenmissbrauch" darstellen. Die Behörde will klären, ob "die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden." Daran hat sie "erhebliche Zweifel."

Das Bundeskartellamt hat eine Ermittlung gegen Facebook angekündigt. Sie gilt Facebook Inc in den USA, der für Europa zuständigen irischen Tochter und der Facebook Germany GmbH mit Sitz in Hamburg. Die Behörde geht einem Verdacht nach, „dass die Nutzungbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen“ – und zwar in kartellrechtlich relevanter Weise.

Logo (Bild: Bundeskartellamt)„Nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens ist gleichzeitig auch kartellrechtlich relevant“, schreibt das Amt. „Im vorliegenden Fall könnte die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen.“ Um das zu klären, will man untersuchen, ob „die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden.“ Daran bestünden „erhebliche Zweifel.“

Das Bundeskartellamt arbeitet in dem Fall mit den Datenschutzbeauftragten, den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen. Es hat keinen Zeitplan skizziert. Es kann missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen, Auflagen erteilen und Geldbußen verhängen, sollte sich der Verdacht erhärten. Facebook hat in Deutschland über 80 Prozent Marktanteil.

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Das Bundeskartellamt verfüge über mehr Ressourcen als die überlasteten Datenschutzbehörden und könnte daher die geeignete Behörde sein, um den Fall gründlich anzugehen, vermutet beispielsweise die US-Publikation Fortune. Auch kann sich Facebook bei einer Kartelluntersuchung nicht damit herausreden, dass seine Europazentrale sich in Irland befinde und es daher irischem Datenschutzrecht unterliege.

Facebook (Bild: Facebook)Gerade erst ist Facebook wegen einer AGB-Klausel zu 100.000 Euro Ordnungsgeld verurteilt worden. Das Landgericht Berlin folgte damit einem Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverband. Dieser hatte beanstandet, dass Facebook die sogenannte IP-Lizenz-Klausel trotz rechtskräftiger Verurteilung nicht ausreichend geändert habe. Gegen die Entscheidung kann es noch Rechtsmittel einlegen.

Zudem haben zwei Juristen kürzlich Facebook-Chef Zuckerberg wegen Beihilfe zur Volksverhetzung angezeigt. Damit wollen die deutschen Anwälte Chan-jo Jun und Christian Solmecke Facebook dazu zwingen, sich an deutsches Recht zu halten. Sie beantragten außerdem ein Bußgeld von 150 Millionen Euro. Als Zuckerberg eine Woche später Berlin besuchte, blieb eine Verhaftung allerdings aus, und er konnte sich – auch via Livestream – als kompetenter Familienvater und Förderer der Wissenschaft präsentieren.

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