Aus Altersgründen entlassener Google-Angestellter darf klagen

Brian Reid fühlte sich 2004 aufgrund von unfreundlichen Bemerkungen gemobbt. Die Kommentare kamen aber nicht von Entscheidungsträgern. Dennoch lässt sie der California Supreme Court als Indizien zu.

Googles Senior Vice President of Operations Urs Hölzle soll 2004 einen Mitarbeiter gemobbt haben (Bild: Google).
Googles Senior Vice President of Operations Urs Hölzle soll 2004 einen Mitarbeiter gemobbt haben (Bild: Google).

Ein 2004 angestrengtes Gerichtsverfahren gegen Google wurde nun zur Verhandlung zugelassen. Das hat der California Supreme Court jetzt entschieden. Der frühere Google-Angestellte Brian Reid klagt gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, der ihn angeblich aus Altersgründen entlassen hatte.

Reid konnte das höchste Gericht der Bundesstaats Kalifornien überzeugen, dass eine Regelung für „nebensächliche Bemerkungen“ auf seinen Fall nicht anwendbar ist. Angeblich haben der jetzige Senior Vice President Urs Hölzle und andere Mitarbeiter Reid wegen seines Alters, das nicht zur Google-Kultur passe, herablassend behandelt. Reid fühlte sich aus dem Unternehmen gemobbt. Der Vorfall ereignete sich kurz vor dem Börsengang des Unternehmens.

Manche US-Gerichte sind in ähnlichen Fällen zu dem Schluss gekommen, dass es sich um „nebensächliche Bemerkungen“ handle – aber nur, wenn die Kommentare von Personen kamen, die keinen direkten Einfluss auf die Entlassung des Klägers hatten. Der Supreme Court vertritt jedoch die Meinung, dass solche Kommentare festzustellen helfen, ob der Kläger sich einer feindschaftlichen Umgebung ausgesetzt sah. In der Begründung heißt es: „Eine auf das Alter abzielende Bemerkung, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Personalentscheidung steht oder von einer nicht entscheidungsfähigen Person kommt, kann ein relevantes Indiz für Diskriminierung sein.“

Die Entscheidung könnte langfristig bewirken, dass mehr Fälle von altersbedingter Diskriminierung in Kalifornien verhandelt werden. Auf Arbeitgeber kämen dann vermehrte Schadensersatzforderungen zu.

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