Bundesdatenschützer warnt vor missbräuchlicher Handyortung

Unseriöse Anbieter ermöglichen Peter Schaar zufolge die Erstellung lückenloser Bewegungsprofile. Um heimliche Ortung auszuschließen, fordert er eine striktere Gesetzesregelung. Auch der Beschäftigtendatenschutz soll verbessert werden.

Peter Schaar (Bild: BfDI)
Peter Schaar (Bild: BfDI)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat vor Missbrauchsmöglichkeiten bei der Ortung von Mobiltelefonen gewarnt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Menschen geortet würden, die weder davon wüssten noch damit einverstanden seien. „Diese heimliche Ortung muss gesetzlich und technisch so weit wie möglich unterbunden werden“, sagte er der Zeitung „Sonntag Aktuell„.

Schaar wies darauf hin, dass unseriöse Anbieter von Ortungsdiensten die gesetzlichen Regelungen nicht befolgten und dadurch die Erstellung lückenloser Bewegungsprofile ermöglichten. Paragraf 98 des Telekommunikationsgesetzes verlange eine schriftliche Einwilligung des Handy-Besitzers, um geortet werden zu können. Zudem müsse er bei jeder fünften Ortung per SMS darüber informiert werden.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht jedoch Lücken in dem Gesetz: „Wenn jemand fälschlicherweise für mich eine solche Erklärung abgibt, habe ich als Betroffener kaum eine Möglichkeit, herauszufinden, ob mein Handy geortet wird.“

Bei dienstlich genutzten Mobiltelefonen müsse der Arbeitgeber in die Ortung einwilligen, so Schaar. Das rechtfertige aber keinesfalls die lückenlose Überwachung der Mitarbeiter, die ein Diensthandy mit sich führten.

Nach Schaars Ansicht besteht beim Beschäftigtendatenschutz Nachbesserungsbedarf. Die Regierungskoalition will dem Bericht zufolge in dieser Woche erstmals darüber beraten.

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