Microsoft passt Windows an Digital Markets Act an

Die Änderungen gelten für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Unter anderem können Nutzer nun bestimmte vorinstallierte Windows-Apps deinstallieren. Das Gesetzt führt aber auch dazu, dass in Europa der Copilot nicht angeboten wird.

Microsoft hat Änderungen vorgestellt, die das Unternehmen an seinem Betriebssystem Windows vornehmen wird, um Auflagen des europäischen Digital Markets Act (DMA) zu erfüllen. Diese Auflagen muss das Unternehmen aus Redmond umsetzen, nachdem es die Einstufung als „Torwächter“ akzeptiert hat.

Der Digital Markets Act sieht vor, dass Betreiber wichtiger Plattformdienste unter anderem verhindern müssen, dass ihre herausragende Marktposition zu unfairen Bedingungen für Verbraucher führt. Zu diesem Zweck müssen sie laut EU-Kommission „proaktiv bestimmte Verhaltensweisen umsetzen, die die Märkte offener und wettbewerbsfähiger machen“.

Unter anderem erlaubt Microsoft nun die Deinstallation bestimmter Apps wie Kamera und Fotos, die zusammen mit Windows ausgeliefert werden. Andere Apps werden von Microsoft indes als System-Komponenten eingestuft, wodurch sie von einer Deinstallation ausgenommen sind. Im Startmenü sowie der Einstellungen-App werden diese Apps künftig als System-Komponenten explizit ausgewiesen.

Darüber hinaus respektiert Microsoft nun systemweit vom Nutzer vorgenommene App-Einstellungen für Links und Dateitypen. Auch können Entwickler nun alternative Suchanbieter für die Windows-Suche in der Taskleiste spezifizieren. Darüber hinaus fragt Windows Nutzer künftig, ob ihr Microsoft-Konto genutzt werden soll, um Daten mit anderen Windows-Geräten zu synchronisieren, auf denen dasselbe Microsoft-Konto hinterlegt ist.

Die Vorgaben des DMA führen aber auch zu einer Einschränkung: Im Europäischen Wirtschaftsraum wird Microsoft seinen KI-Assistenten Copilot vorerst nicht anbieten.

Alle Änderungen gelten für Windows-Systeme, bei denen während der Installation ein Standort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums festgelegt wurde. Ein- oder Ausschalten lassen sich die Änderungen nur über eine Neuinstallation von Windows, bei der ein anderer Standort gewählt wird.

Verfügbar sind die Änderungen derzeit im Release Preview Channel von Windows 11. In kürze sollen sie auch in Vorabversionen von Windows 10 Einzug halten. In die finalen Versionen von Windows müssen die Änderungen spätestens bis 6. März 2024 einfließen.

Themenseiten: Betriebssystem, EU-Kommission, Microsoft, Regulierung, Windows

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