US-Autoren verklagen Universitäten wegen Google Books

Sie sollen unerlaubterweise mit Google zusammenarbeiten. Laut dem Autorenverband handelt es sich bei den gescannten Werken nicht um "verwaiste, sondern gekidnappte Bücher". Gewinnt er die Klage, könnte dies das Aus für Googles Projekt bedeuten.

The Natural History of the Hippopotamus or River horse von George Louis Leclerc aus dem Jahr 1775 darf Google digitalisieren  (Bild: British Library).
„The Natural History of the Hippopotamus or River horse“ von George Louis Leclerc aus dem Jahr 1775 darf Google digitalisieren (Bild: British Library).

Die amerikanische Authors‘ Guild hat gemeinsam mit ihren Partnerverbänden in Australien, Großbritannien und Kanada Klage (PDF) gegen fünf Universitäten eingereicht. Sie sollen unerlaubterweise mit Google für dessen Projekt Google Books zusammenarbeiten, wie die BBC berichtet. Es handelt sich um University of Michigan, University of Wisconsin, Indiana University, Cornell University sowie University of California.

Google hatte eine Vereinbarung mit den Universitäten getroffen, den Inhalt ihrer Bibliotheken zu digitalisieren und ihnen im Ausgleich die gescannten Exemplare zur Verfügung zu stellen – freilich ohne die Autoren davon in Kenntnis zu setzen. Die jetzt eingereichte Klage könnte das Langzeitprojekt Google Books insgesamt gefährden.

Laut dem Library Journal kreist die Klage um HathiTrust, ein Mitte Oktober 2008 vom CIC – einem Konsortium aus zwölf Universitäten – und elf Universitätsbibliotheken gegründetes digitales Archiv. Sie soll HathiTrunst und seine Mitglieder daran hindern, urheberrechtlich geschützte Werke „zu reproduzieren, zu verteilen und/oder zur Schau zu stellen“.

HathiTrust will den Zugang zu „verwaisten Werken“ sicherstellen: Büchern, die zwar vergriffen, aber noch urheberrechtlich geschützt sind – und deren Rechteinhaber nicht ermittelt werden kann. Der Beschwerde zufolge ist das Projekt ein Beispiel, wie die Universitäten „das Urheberrecht selbst in die Hand nehmen“. Die Kläger verlangen eine Erlaubnis, Millionen digitaler Werke zu beschlagnahmen, sowie ein Ende der Zusammenarbeit mit Google.

Paul Aiken, Geschäftsführer der Authors‘ Guild, verteidigte die scharfen Maßnahmen. „Im Urheberrecht steht nichts über verwaiste Werke. Das ist deren eigenhändig entworfene Definition.“ Die BBC zitiert Angelo Loukakis, Geschäftsführer der Australian Society of Authors: „Diese Gruppe amerikanischer Universitäten besitzt keine Autorität, zu entscheiden, ob, wann oder wie Autoren ihr urheberrechtlicher Schutz verloren geht. Das sind keine verwaisten Bücher, sondern gekidnappte Bücher.“

Sollten die Autorenverbände ihre Klage gewinnen, könnte das das Ende von Googles Buchprojekt bedeuten. Ende März hatte ein US-Gericht einen Vergleich abgelehnt, den Google mit der Authors‘ Guild und der Association of American Publishers (AAP) ausgehandelt hatte. Das sogenannte Google Book Settlement sollte regeln, wie der Internetkonzern mit Büchern umgehen darf, die zwar vergriffen, aber noch urheberrechtlich geschützt sind.

Mit Frankreichs größtem Buchverlag Hachette Livre konnte sich Google indes Anfang August einigen. Mehrere Tausend Bücher des Verlags sollen für Googles Buchsuche gescannt und auch über den E-Book-Store Editions angeboten werden. Der digitale Buchladen dürfte noch dieses Jahr auch in Frankreich starten. Seit Juni scannt Google auch 250.000 urheberrechtsfreie Bücher der British Library. Sie stammen aus den Jahren 1700 bis 1870 – von der französischen Revolution bis zum Ende der Sklaverei. Man will sich vor allem auf Werke in mehreren europäischen Sprachen konzentrieren, die bisher nicht in digitaler Form verfügbar sind.

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