Shopping-Apps von Amazon und Ebay sind rechtlich unzureichend

Trusted Shops sieht wichtige Informationspflichten mangelhaft umgesetzt. Abmahnungen von Mitbewerbern stehen angeblich Tür und Tor offen. Das Oberlandesgericht Hamm empfiehlt Händlern sogar, sich von Ebay und Amazon ganz zurückzuziehen.

Die Shopping-Apps für mobile Endgeräte von Apple der Online-Marktplätze von Amazon und Ebay halten wichtige rechtliche Vorgaben nicht ein, so das Ergebnis einer Überprüfung durch den Web-Shop-Zertifizierer Trusted Shops. Händler, die sie nutzen, setzten sich damit der Gefahr aus, von Wettbewerbern abgemahnt zu werden. Unzureichend umgesetzt seien etwa die Informationspflichten beim Impressum, den Preisangaben sowie der Widerrufsbelehrung.

Die Waren aller Händler, die ihre Produkte auf Amazon und Ebay anbieten, können automatisch auch über die Shopping-Apps beider Plattformen erworben werden. Einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Mai dieses Jahres zufolge haften Händler aber auch für diese Angebote (Aktenzeichen I-4 U 225/09). Trusted Shops empfiehlt ihnen daher, von den Anbietern solcher Shopping Apps eine Anpassung zu fordern oder sich vorerst von diesen Plattformen zurückzuziehen. Diese Empfehlung haben auch die Hammer Richter ausgesprochen.

„Shopping-Apps sind eine gute Sache, denn sie helfen dabei, den Onlinehandel auch im mobilen Internet weiter voranzubringen. Dennoch sollten sich Onlinehändler beim Einsatz solcher Apps darüber im Klaren sein, dass hier dieselben Pflichten gelten wie in einem gewöhnlichen Onlineshop“, sagt Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei Trusted Shops.

Themenseiten: Amazon, Business, E-Commerce, Ebay, Gerichtsurteil, Internet, Mobile, Trusted Shops, iPad, iPhone

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