CDU entschärft Forderung nach einem Anti-Filesharing-Gesetz

Das Postulat wird verallgemeinert, aber nicht aufgegeben. Frankreich und England sollen keine Vorbilder mehr sein. Martina Krogmann will keine "unliebsamen Inhalte" sperren.

CDU und CSU wollen die Forderungen nach einem Anti-Filesharing-Gesetz nach „britischem und französischem Vorbild“ in ihrem Wahlprogramm abschwächen. Das sagte die parlamentarische Geschäftsführerin Martina Krogmann heute gegenüber der taz.

In Frankreich hat die Regierung eigens zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Behörde Haute Autorité pour la Diffusion des oeuvres et la Protection des Droits sur Internet (Hadopi) geschaffen. Gegen Filesharer, die illegale Inhalte anbieten, sollen nach einer Verwarnung auch Bußgelder und Internetsperren verhängt werden. Ein erstes beschlossenes Gesetz hat das französische oberste Verfassungsgericht allerdings wegen schwerer Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien gekippt. Jetzt arbeitet die Regierung an einer verfassungskonformen Version, die Bußgelder von bis zu 30.000 Euro für den Fall vorsieht, dass sich jemand trotz Verbot einen Internetzugang bei einem anderen Provider verschafft.

Das CDU-Programm sollte erst am 29. Juni auf einem gemeinsamen Kongress (PDF) von CDU und CSU vorgestellt und verabschiedet werden. Allerdings ist zuvor ein Entwurf (PDF) auf Wikileaks aufgetaucht. Der Satz „Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren“ soll laut Krogmann durch die allgemeinere Formulierung „Rechtsverletzungen werden wir effektiv unterbinden“ ersetzt werden. Ob es Widerstand gegen die Formulierung aus eigenen Reihen gegeben hat, ist bisher nicht bekannt.

Wörtlich sagte Krogmann der taz: „Ich halte es für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken“. Bei einem Anti-Filesharing-Gesetz geht es allerdings weniger um „unliebsame Inhalte“, sondern um urheberrechtsgeschützte, die illegal verbreitet werden. Unter anderem ist dabei umstritten, welche Methoden überhaupt angewendet dürfen, um die Anschlussinhaber von IP-Adressen zu ermitteln. Kritiker sehen darin eine unerlaubte Nutzung von Verkehrsdaten.

Krogmann hatte erst vor einer Woche das Internetzensurgesetz von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (Twitter: #zensursula) in einer Rede im Bundestag gegen die Kritik der Opposition verteidigt und sich dort für Sperren ausgesprochen. Ihr wird ferner vorgeworfen, in den Verhandlungen innerhalb der Regierungskoalition zu diesem Gesetz die Bild-Zeitung als Druckmittel gegenüber kritischen Stimmen innerhalb der SPD eingesetzt zu haben. Krogmann ist mit dem stellvertretenden Chefredakteur der Bild-Zeitung Alfred Draxler verheiratet.

Themenseiten: Internet, Telekommunikation, Torrent, Zensur

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