Vorratsdatenspeicherung: EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Brüssel drängt auf eine zügige Umsetzung der EU-Richtlinie zur sechsmonatigen Datensammlung. Die Bundesjustizministerin lehnt dies jedoch ab. Auch Datenschützer sind gegen die "Wiedereinführung der Überwachungsmaßnahme".

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)

Nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung hat die EU „ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bisher nicht umgesetzt ist“. Diese verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten dazu, Telefon- und Internetdaten sechs Monate lang anlasslos zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regelung im März 2010 jedoch gekippt, da sie gegen das Grundgesetz verstieß.

Zu den Klägern gehörte auch die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Gegenüber Spiegel Online erklärte sie, man stehe zu diesem Thema seit langem im Dialog mit der EU-Kommission. Eine schnelle Umsetzung lehne sie nach wie vor ab: „Bürgern und Wirtschaft ist nicht vermittelbar, dass während der laufenden Überarbeitung der europäischen Richtlinie zu alten Vorschriften zurückgekehrt werden soll. Die Kommission hat selbst angekündigt, dass sie die europäische Regelung ändern will.“ Dennoch muss das Bundesministizministerium der EU nun innerhalb der nächsten zwei Monate erläutern, warum die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.

Leutheusser-Schnarrenberger zeichnet jetzt für die Neuregelung verantwortlich und hatte sich zunächst für das Quick-Freeze-Verfahren ausgesprochen, bei dem Verbindungsdaten nur bei konkretem Verdacht „eingefroren“ werden. Der Zugriff soll dann per Antrag möglich sein. „Sobald der Polizist einen Verdacht auf eine Straftat hat, kann er einen Sicherungsantrag stellen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger im Januar 2010 gegenüber der Süddeutschen Zeitung. „Dann wird das festgehalten, was an Daten bei den Telekommunikationsunternehmen vorhanden ist.“ Ein Sicherungsantrag sei an relativ geringe Voraussetzungen geknüpft. Für den Zugriff benötige man den Beschluss eines Gerichtes, der einen begründeten Verdacht voraussetze.

Anfang Juni legte die Bundesjustizministerin einen Gesetzentwurf vor – und akzeptierte dabei erstmals eine verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass IP-Adressen ohne Anlass sieben Tage lang automatisch gespeichert werden. Auf diese Daten hätten dann Polizei und Staatsanwaltschaft Zugriff – „ohne größere Hürden“, wie Vertreter vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Campact kritisieren.

In Kombination mit den Daten der Betreiber von Webseiten und anderer Dienste im Internet ließe sich damit nahezu die komplette Internetkommunikation rückverfolgen, sagen die Datenschützer. „Wie leicht sich Kommunikationsdaten missbrauchen lassen, hat sich gerade in Dresden gezeigt“, so Fritz Mielert von Campact. „Dort wurden bei einer Anti-NPD-Demonstration völlig unverhältnismäßig 138.000 Mobilfunkverbindungen von Bürgern ausgespäht, darunter auch Anwohner und Passanten. Solchen Praktiken muss ein Riegel vorgeschoben werden.“

„Die Bundesjustizministerin hat mit ihrem Gesetzentwurf unnötigerweise dem Druck der Sicherheitspolitiker nachgegeben“, kritisierte der Netzaktivist padeluun vom AK Vorrat. „Da immer mehr Kommunikation IP-basiert abläuft und immer mehr Menschen mit Smartphones dauerhaft online sind, ist dies ein weiterer Schritt zum gläsernen Menschen.“ Leutheusser-Schnarrenberger verlasse mit Rücksicht auf die Koalition ihre frühere Position, für die sie vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war. Die Datenschützer übergeben der Ministerin heute in Berlin einen Appell mit 57.788 Unterschriften „gegen die Wiedereinführung der Überwachungsmaßnahme“.

Das Thema steht heute zudem auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz in Frankfurt am Main. Offenbar wollen vor allem konservativ regierte Länder die Speicherung von Vorratsdaten wieder einführen. Aus Sicht des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco fehlt bei der Diskussion ein Aspekt: Die Länder setzten sich für die Vorratsdatenspeicherung ein, seien aber nicht bereit, die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Die Anschaffungs- und Betriebskosten für die TK-Unternehmen seien erheblich: Bereits als 2007 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet wurde, musste die Internetindustrie die Kosten für den Aufbau der Infrastruktur tragen. Bei einer Neueinführung würde es zu erneuten Kosten kommen, fürchtet der Branchenverband.

„Der Wunsch nach Wiedereinführung ist rational nicht nachvollziehbar“, sagte eco-Vorstand Michael Rotert. Wenn die Innenminister die Vorratsdatenspeicherung bezahlen müssten, würden sie als erstes darüber nachdenken, ob sie sie wirklich brauchen. „Aber auch der Bund traut sich seit Jahren nicht, die Kostenerstattung durch die Länder gesetzlich zu verankern, weil er die Reaktion der Länder fürchtet. Zweitens würden sich die Innenpolitiker auf die wirklich notwendigen Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung konzentrieren. Wenn wir so weit in der politischen Diskussion wären, wäre den Bürgern schon sehr geholfen.“

Hinzu komme, dass der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung „in keinster Weise“ nachgewiesen sei. Das habe das BKA unlängst mit im Jahr 2010 erhobenen Zahlen belegt. Lediglich bei unter einem Prozent der Ermittlungen wurden demnach Internet-Verbindungsdaten herangezogen.

Gegenwärtig arbeite die EU-Kommission an einer umfassenden Evaluierung der zu Grunde liegenden EU-Richtlinie 2006/24 EG. Es ist daher aus Sicht des eco wichtig, diesen Prozess in Brüssel zu begleiten und abzuwarten. Ein nationaler Alleingang, wie ihn die Innenminister der Länder forderten, führe zu Rechtsunsicherheit und Fehlinvestitionen.

Auch Leutheusser-Schnarrenberger hatte gegenüber der Zeitschrift des Bayerischen Journalistenverbands (PDF) darauf hinwiesen, dass die EU-Kommission Änderungen der geltenden Richtlinie in Aussicht gestellt habe. „Wir können in Deutschland nicht vorzeitig etwas regeln, was dann aus europäischer Sicht erneut zu ändern wäre.“ Zumal stehe noch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Klage Irlands hinsichtlich der grundsätzlichen Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung an.

Die verfassungswidrige alte Vorratsdatenspeicherung sei kein Weg für die Zukunft, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. „Als Alternative habe ich auf der Basis des FDP-Konzepts die anlassbezogene Sicherung von Daten vorgeschlagen, die ohnehin bei den Dienste-Anbietern zu Abrechnungszwecken vorhanden sind.“ Auf diese Daten könne man bei einem konkreten Verdacht mit einer Anordnung zurückgreifen. „Wir wollen versuchen, von der anlasslosen, umfassenden Vorratsdatenspeicherung hin zu einer anlassbezogenen Sicherung von Daten zu kommen.“ Aber hier bestehe noch Diskussionsbedarf.

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