Urteil: Kim Dotcom darf ausgeliefert werden

Das entschied das oberste Gericht in Neuseeland. In den USA droht ihm bei einem Schuldspruch eine lange Haftstrafe.

Kim „Dotcom“ Schmitz darf in die USA ausgeliefert werden. Die Auslieferung des deutschen Internet-Unternehmers wurde jetzt vom obersten Gericht in Neuseeland genehmigt. Dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload war Copyright-Betrug im großen Stil vorgeworfen worden. Copyright-Besitzer sollen durch den illegalen Austausch von geschütztem Material um eine halbe Milliarde Dollar geprellt worden sein. Schmitz hatte angeführt, nur die Plattform zur Verfügung gestellt zu haben. Seiner Meinung nach könne er nicht für das Verhalten der Nutzer verantwortlich gemacht werden. In den USA droht ihm bei einem Schuldspruch eine lange Haftstrafe.

Kim Dotcom (Bild: Kim Dotcom)Kim Dotcom (Bild: Kim Dotcom)

Kim Schmitz könne zwar nach neuseeländischem Recht nicht aufgrund der Copyright-Verletzung ausgeliefert werden, aber wegen Betrugs, so der Richter in Auckland. Schmitz‘ Anwälte wollen vor den Berufungsgerichtshof ziehen, wie sie unmittelbar ankündigten. „Wir geben uns noch lange nicht geschlagen“, so Anwalt Ron Mansfield. Er bezeichnet die Entscheidung als „äußerst enttäuschend“.

Schmitz ordnete das Urteil in einem Interview mit dem „New Zealand Herald“ als Teilerfolg ein. Nachdem eine Urheberrechtsverletzung nach neuseeländischem Recht keine Auslieferung rechtfertige, würden sie es jetzt auf diese Weise versuchen und es als Betrugsfall einordnen.

Schmitz lebt seit Jahren in Neuseeland und verfügt über die deutsche und finnische Staatsbürgerschaft.

Internet-Unternehmer Kim Dotcom und seine Mitangeklagten hatten im Dezember 2015 ein Verfahren vor dem neuseeländischen Gericht North Shore District Court verloren. Der Vorsitzende Richter Neil Dawson entschied, dass der in Kiel als Kim Schmitz geborene Dotcom ebenso wie Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato an die USA ausgeliefert werden können, um sich einer dort erhobenen Anklage zu stellen. Die USA warfen ihnen Urheberrechtsverstöße, organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Onlinebetrug vor. Mit ihrer Website, die hauptsächlich von Downloads urheberrechtlich geschützter Dateien profitierte, sollen sie 175 Millionen US-Dollar eingenommen haben. Damals freute sich das @KimDotcom-Team darauf, das US-Auslieferungsbegehren vom High Court prüfen zu lassen.

Dotcoms Haus in Auckland war Anfang 2012 durchsucht worden. Noch im gleichen Jahr entschuldigte sich Neuseeland für illegale Überwachungsmaßnahmen. Ein Jahr später startete Schmitz einen neuen Cloudspeicherdienst namens Mega, der mit besonders hoher Datensicherheit warb.

Im Sommer 2015 allerdings behauptete Dotcom, Mega befinde sich inzwischen in den Händen eines chinesischen Investors, der in seiner Heimat wegen Betrugs gesucht werde. Seine Anteile an Mega seien von der neuseeländischen Polizei beschlagnahmt worden, was den Staat Neuseeland zum Mehrheitsaktionär an Mega mache. „Deshalb und wegen anderer Probleme habe ich kein Vertrauen mehr in Mega. ich glaube nicht, dass eure Daten dort noch sicher sind.“

Themenseiten: Gerichtsurteil, Mega, Storage, Tauschbörse

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