Fallen beim Notebook-Kauf: Darauf sollte man achten

Notebook-Festplatten sind heute mit Kapazitäten von bis zu 750 GByte erhältlich, die Standardausrüstung liegt oberhalb von 320 GByte. Einige größere Notebooks verfügen über zwei Festplatten, die zusammen rund 1 Terabyte Speicherplatz bieten.

Wie groß die Festplatte sein sollte, hängt von den Anwendungen ab. Mit 320 GByte sind selbst Nutzer gut bedient, die eine große Foto- und Musiksammlung mitführen möchten. Wer hingegen viele Videos speichert, sollte zu einem Gerät mit mindestens 500 GByte greifen. Die Festplatte ist eine der wenigen Komponenten, die sich relativ einfach austauschen lassen. Über Solid State Drives (SSDs) wird zwar viel gesprochen, nach wie vor kommen sie aber nur in hochpreisigen Geräten zum Einsatz.

Bei der Nutzung externer Festplatten wird das verbreitete USB 2.0 zur Leistungsbremse. Wer auf schnelle Datentransfers Wert legt, sollte zu einem Notebook mit eSATA-Port greifen. Mittlerweile gehört die Schnittstelle fast zum Standard.

Eine wachsende Zahl von Notebooks, insbesondere im 13-Zoll-Segment und darunter, verzichtet auf ein optisches Laufwerk. Wenn eines eingebaut ist, handelt es sich meistens um einen DVD-Brenner. Blu-ray-Laufwerke sind nach wie vor selten anzutreffen – und wenn, können sie die neuen Medien nur lesen.

Weitere Infos:

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1 Kommentar zu Fallen beim Notebook-Kauf: Darauf sollte man achten

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  • Am 22. November 2009 um 6:22 von thehollywoodman

    Ganz große Falle
    Neben allen technischen Fragen möchte ich aus eigener Erfahrung auf eine große Falle hinweisen:

    Es gibt immer wieder Händler, die gebrauchte Notebooks als Neuware anbieten.
    Dies musste ich erst kürzlich erfahren, als ich merkte, daß mein „neues“ Thinkpad mit einem BIOS-Passwort geschützt war. Der Systemstart verlief unauffällig, als ich nach einer grundsätzlichen Einrichtung von Windows nach einigen Tagen einige spezielle BIOS-Funktionen aktivieren wollte, wurde für den Zugriff ein Passwort verlangt.

    Laut Aussage von Lenovo werden die Geräte im Neuzustand ohne Paßwort ausgeliefert.

    Tja, das Notebook hatte wohl schon einen Vorbesiter. Nur müsste das rechtlich haltbar bewiesen werden.

    Also Augen auf und nicht nur auf die Technik schauen !

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