Recht auf Vergessen: Google soll Link zu Wikipedia-Artikel löschen

Wikipedia-Gründer Jimmy Wales kritisiert die Anwendung des EuGH-Urteils auf einen Eintrag mit "wahren Informationen". Gesetze dürften nicht benutzt werden, um zu verhindern, dass wahre Informationen verbreitet werden. Um welchen Artikel es sich handelt, ist allerdings nicht bekannt.

Google soll nun offenbar erstmals einen Link zu einem Wikipedia-Artikel aus seinem Suchindex entfernen. Wie der Guardian berichtet, könnte die Löschanfrage, die auf dem im Mai ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessen basiert, schon in den nächsten Tagen umgesetzt werden. Demnach müssen Suchmaschinen unter bestimmten Umständen personenbezogene Suchergebnisse löschen.

Wer den fraglichen Antrag gestellt hat und um welchen Lexikon-Eintrag es sich handelt, ist derzeit nicht bekannt. Dem Urteil zufolge würde der Artikel auch weiterhin auf Wikipedia abrufbar sein – lediglich Googles europäische Suchmaschinen würden das betreffende Ergebnis nicht mehr anzeigen.

„Das ist vollkommen verrückt und muss korrigiert werden“, zitiert der Observer den Wikipedia-Gründer Jimmy Wales. „Bei wahren, nicht diffamierenden Informationen, die legal zugänglich sind, gibt es meiner Meinung nach kein vertretbares ‚Recht‘, etwas zu zensieren, das andere Leute gesagt haben“, so Wales weiter.

Niemand habe das Recht, ein Gesetz zu benutzen, um Wikipedia-Autoren daran zu hindern, wahre Informationen wiederzugeben. Gesetze dürften auch nicht herangezogen werden, um Google davon abzuhalten, wahre Informationen zu veröffentlichen, sagte Wales.

Wales ist Mitglied des Experten-Beirats, der über die Löschanträge entscheidet. Dem Gremium gehören auch Executive Chairman Eric Schmidt, Chief Legal Officer David Drummond, Luciano Floridi, Professor für Philosophie an der Oxford University, und der frühere Chef der spanischen Datenschutzbehörde José-Luis Piñar an. Vor knapp drei Wochen wurde zudem die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in das Gremium berufen.

Umfrage

Wie beurteilen Sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Internetdienstleister auf Antrag personenbezogene Suchergebnisse löschen müssen?

Ergebnisse anzeigen

Loading ... Loading ...

Schon im Mai hatte Wales die Entscheidung des EuGH scharf kritisiert. Der BBC sagte er, es sei „eines der weitreichendsten Internet-Zensur-Urteile, das ich je gesehen“. Internetnutzer könnten sich “über etwas beschweren und einfach behaupten, es sei irrelevant, und Google muss dann eine Entscheidung treffen. Das ist sehr schwer für Google, vor allem da das Risiko besteht, dass es rechtlich haftbar gemacht wird, wenn es in irgendeiner Form falsch entscheidet.”

Google hat das Urteil des EuGH zwar kritisiert, versucht aber auch, die Anweisungen des Gerichts umzusetzen. Bis zum 18. Juli hat es nach eigenen Angaben 91.000 Löschanfragen erhalten, die mehr als 328.000 Websites betreffen. Bisher entfernt Google nur Links in seinen europäischen Suchmaschinen – über google.com lassen sich die Inhalte weiterhin finden.

Zudem sieht der Internetkonzern zu Details der Entscheidung offenbar noch erheblichen Diskussionsbedarf. Ende Juli forderte Google seine Nutzer auf, bis zum 11. August Stellungnahmen und Fachbeiträge zu Fragen rund um das Urteil einzureichen. Sie sollen von Googles Experten-Beirat geprüft werden. Unter anderem geht es Google um eine Definition der Verantwortungsbereiche von Suchmaschinen, Datenschutzbehörden, Websitebetreibern und Einzelpersonen. Es will auch klären, ob die Öffentlichkeit ein Recht hat, Details zu den Löschanträgen zu erhalten.

[mit Material von Tom Jowitt, TechWeekEurope]

Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.

Themenseiten: Datenschutz, Google, Privacy, Suchmaschine

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Recht auf Vergessen: Google soll Link zu Wikipedia-Artikel löschen

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *