Preispolitik: Intel erzielt Teilerfolg im Rechtsstreit mit Verbrauchern

Ein Sonderbeauftragter eines Bezirksgerichts lehnt eine Sammelklage gegen den Chiphersteller ab. Die von Intel gewährten Rabatte sind angeblich auch in anderen Branchen üblich. Er sieht darin keine Behinderung des Chipwettbewerbs.

Intel

Intel hat in einem Rechtsstreit mit Verbrauchern um die Preispolitik des Unternehmens einen Teilerfolg erzielt. Ein als „Special Master“ bezeichneter Vertreter eines Bezirksgerichts im US-Bundesstaat Delaware hat dem Gericht in einer 112-seitigen Stellungnahme empfohlen, die Anerkennung der Klage als Sammelklage abzulehnen.

Die Kläger werfen dem Chiphersteller vor, dass er mit seiner Preisgestaltung PC-Hersteller davon abgehalten hat, Prozessoren bei Intels Konkurrenten zu kaufen. Zweck sei es gewesen, AMD im Markt zu behindern, was zu höheren Preisen für Verbraucher geführt habe.

Nach Ansicht von Vincent Poppiti hatten PC-Hersteller die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie sie Intels Preisvorgaben umsetzen. Auch seien Rabatte, von denen auch Verbraucher profitieren könnten, nicht nur im PC-Bereich üblich.

Sollten die Kläger nicht innerhalb von 21 Tagen Einspruch einlegen, wird das Gericht die Empfehlungen Poppitis umsetzen. Die Anwälte der Kläger standen für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung.

Kartellwächter weltweit hatten Intel in der Vergangenheit Missbrauch seiner Marktposition und wettbewerbsfeindliches Verhalten gegenüber AMD vorgeworfen, darunter Behörden in Japan, Südkorea und Europa. In fast allen Fällen fiel die Entscheidung zum Nachteil von Intel aus. Derzeit versucht das Unternehmen, einen Streit mit der Federal Trade Commission beizulegen. Eine Frist für einen Vergleich läuft am Freitag aus.

Themenseiten: Business, Gerichtsurteil, Intel, Prozessoren

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