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Bundestag beschließt Internetzensurgesetz

Christoph H. Hochstätter
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18.06.09, 20:13 Uhr
Das umstrittene Gesetz soll die Kinderpornografie im Internet eingrenzen. Im Vorfeld gab es ungewöhnlich scharfe Proteste von Internetnutzern, Kinderschützern und Missbrauchsopfern. Die Internetprovider müssen eine Zensurinfrastruktur aufbauen.

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen verabschiedet. Die Opposition stimmte dagegen.

Im Vorfeld des Gesetzes wurde ungewöhnliche harsche Kritik von Internetnutzern, Kinderschützern und Missbrauchsopfern geübt. Das Gesetz sei nicht zielführend und zwänge stattdessen alle Internetprovider mit mehr als 10.000 Kunden, eine umfassende Zensurinfrastruktur aufzubauen. Eine beim Bundestag eingereichte Online-Petition gegen das Gesetz erreichte mit 134.014 Mitzeichnern einen Unterschriftenrekord.

Der Gesetzentwurf wurde von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) eingebracht und von der gesamten Regierungskoalition unterstützt. Von der Leyen brachte der Gesetzentwurf den Spitznamen Zensursula ein. Die Kritiker befürchten, dass das Thema Kinderpornografie nur als Türöffner für weitere Zensurmaßnahmen dienen soll. So forderte die hessische Landesregierung bereits öffentlich die Sperre von Online-Kasinos, die den Landeslotterien sinkende Einnahmen bescheren.

HIGHLIGHT
Ein umstrittenes Gesetz soll Kinderpornografie im Internet verhindern. Doch das glauben nur wenige. Vielmehr sehen Kritiker eine Zensur durch den Staat. ZDNet erläutert die Problematik dieses Gesetzes und zeigt, wie man die Sperren umgeht.

Anstelle von Sperrungen fordern die Kritiker die Löschung von kinderpornografischen Inhalten. Dies sei wirksamer als Sperren, die mit mehr oder weniger großen technischem Aufwand zu umgehen seien. Auch die Verhandlungsführerin der Unionsfraktion Martina Krogmann (CDU) räumte in ihrer heutigen Bundestagsrede ein, dass es nur darum geht, Surfer von kinderpornografischen Inhalten abzuhalten, die zufällig auf solchen Seiten landen.

Max Stadler (FDP) gab zu bedenken, dass das Gesetz nicht verfassungsgemäß zustande gekommen sei, da ein Änderungsantrag dazu geführt habe, dass nicht, wie ursprünglich geplant, das Telemediengesetz geändert werde, sondern ein neues Gesetz eingeführt werde, für das noch keine erste Lesung stattgefunden habe. Daher könne es auch nicht in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden.

Martin Dörmann (SPD) führte an, dass das Gesetz ausschließlich zum Schutz der Internetnutzer dienen solle. Jörn Wunderlich (LINKE) kritisierte hingegen die mangelnde Rechtsstaatlichkeit. Eine quartalsmäßige Stichprobenüberprüfung der Sperrliste sei unzureichend. Für die Grünen wandte Wolfgang Wieland ein, dass nur ein Vorhang vor das eigentliche Verbrechen gehängt werde. Ferner äußerte er den Verdacht, dass der jetztige Gesetzestext nur noch der Gesichtswahrung der Bundesfamilienministerin diene. Gesetzesbefürworterin Renate Gradistanac (SPD) bezeichnete es als "äußerst schade", dass Ursula von der Leyen nicht anwesend sei.

Unterdessen wurde durch einen Bericht der taz bekannt, dass neun Mitglieder des Online-Beirats der SPD, der die Partei in Fragen der Netzpolitik berät, aus Protest gegen das Gesetz ihre Ämter bis aus weiteres ruhen lassen wollen.

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