Wettbewerber und Verbände kritisieren „Vectoring-Monopol“ der Telekom

Eine von der Bundesnetzagentur vorgeschlagene Regelung zur Nutzung von VDSL2-Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler lehnen sie "kategorisch" ab. Der Koalition der Telekom-Gegner gehören der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie BREKO, BUGLAS und VATM an.

Anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung zum Vectoring-Antrag der Deutschen Telekom haben Wettbewerber sowie Branchen- und Kommunalverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme scharfe Kritik am Entwurf der Bundesnetzagentur vom 23. November geübt. Dabei geht es um die Nutzung von VDSL2-Vectoring in den Nahbereichen der rund 7900 Hauptverteiler in Deutschland.

Telekom-Techniker beim Aufrüsten einer Leitung für Vectoring (Bild: Deutsche Telekom).Telekom-Techniker beim Aufrüsten einer Leitung für Vectoring (Bild: Deutsche Telekom).Der Entwurf sieht vor, dass die Telekom alle Nahbereiche exklusiv mit Vectoring ausbauen darf, in denen zum 23. November 2015 kein Wettbewerber mehr Kabelverzweiger mit DSL-Technik angeschlossen hatte. Wettbewerber der Telekom müssen sich demnach dazu verpflichten, in diesen Nahbereichen bis zum 31. Dezember 2017 alle Kabelverzweiger für Vectoring aufzurüsten.

Nach Ansicht des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistags, des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO), des Bundesverbands Glasfaseranschluss (BUGLAS), des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sowie des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) würde diese Regelung Konkurrenten der Telekom unangemessen benachteiligen. Außerdem würden dadurch vorhandene Marktstrukturen zementiert und den Wettbewerbern keine faire Chance gelassen, ihrerseits Kunden mittels Vectoring neue Angebote zu unterbreiten. Daher lehnen die Kritiker diese Regelung „kategorisch“ ab und fordern statttdessen, dass nicht nur der tatsächliche Stand des Ausbaus, sondern auch bereits gemachte Ausbauzusagen von Telekom-Wettbewerbern berücksichtig werden.

Darüber hinaus mache die angekündigte Entscheidung den flächendeckenden Glasfaserausbau vielfach unwirtschaftlich. „Eine wesentliche Gefahr besteht darin, dass bereits vorhandene FTTB/FTTH-Infrastrukturen, also Glasfaser bis ins Gebäude oder die Wohnung, volkswirtschaftlich ineffizient mit einer schlechteren Technologie überbaut werden“, heißt es dazu in der Stellungnahme. Potenzielle Investoren würden dadurch vom Glasfaserausbau abgeschreckt.

Ebenso greifen die Verbände bereits 2013 und 2014 geäußerte Kritik wieder auf. Auch die neue Regelung biete der Telekom erstens die Möglichkeit, sich die „Rosinen“ herauszusuchen, weil sie bei geringen Investitionskosten Zugriff auf eine hohe Zahl an potenziellen Kunden erhalte. Zweitens fördere sie die „Zerstückelung insbesondere des ländlichen Raums in wirtschaftlich und nicht wirtschaftlich zu versorgende Gebiete“. Insbesondere die „mittlerweile zahlreichen kommunalen Ausbauprojekten, die regelmäßig auf den Glasfaserausbau setzen, würde so die wirtschaftliche Basis entzogen“, befürchten die Verbände.

Das VDSL2-Vectoring-Verfahren (Grafik: Deutsche Telekom)Das VDSL2-Vectoring-Verfahren (Grafik: Deutsche Telekom)

Diesen erheblichen Nachteilen stünden keine nennenswerten Vorteile gegenüber, da die Versorgungssituation in den Nahbereichen bereits sehr gut sei. Durch einen Ausbau aller Kabelverzweiger mit Vectoring würden lediglich 1,4 Millionen Haushalte in den Nahbereichen erstmals von Übertragungsraten von 50 MBit/s profitieren. Die übrigen 4,7 Millionen betroffenen Haushalte seien bereits durch Technologien wie Glasfaser zum Haus beziehungsweise zur Wohnung oder Kabelnetze entsprechend versorgt.

Parallel droht dem schnellen Internet auch von Seiten der Politik ein Dämpfer. Den ursprünglich geplanten Rechtsanspruch auf schnelles Internet – also einen Zugang mit bis zu 50 MBit/s –, den die CDU sich im Sommer auf die Fahnen geschrieben hatte, scheint die Partei nun doch nicht aufrechterhalten zu wollen. Beim Parteitag nächste Woche in Karlsruhe wird die entsprechende Textstelle im Antrag „Arbeit der Zukunft – Zukunft der Arbeit“ wahrscheinlich geändert.

Aus der Formulierung „Wir werden einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang einführen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten“ soll „Wir wollen auch beim Zugang zu schnellem Internet gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland gewährleisten“ werden. Beantragt hat das der CDU-Kreisverband Fulda. Sollte der Rechtsanspruch tatsächlich aufgegeben werde, würden die verbindlichen Ziele stark aufgeweicht.

Die Anschlussarten DSL, VDSL und Vectoring im Vergleich (Grafik: Deutsche Telekom)Die Anschlussarten DSL, VDSL und Vectoring im Vergleich (Grafik: Deutsche Telekom)

Spannend bleibt dann, wie das Thema im Bundestag entschieden wird. Die Grünen hatten schon im vergangenen Jahr gefordert, dass es bei schnellem Internet künftig keine Unterschiede zwischen den Regionen mehr geben darf. Und die SPD hatte sich sogar bereits auf dem Bundesparteitag 2011 zum Einsatz für das Recht auf einen Hochgeschwindigkeitszugang für alle verpflichtet.

Die Telekom plant nach eigenen Angaben, bis Ende 2016 die Zahl ihrer VDSL-Anschlüsse auf 24 Millionen zu erhöhen und die Geschwindigkeit von VDSL beim Download auf bis 100 MBit/s und beim Upload auf maximal 40 MBit/s zu steigern. Der Zuwachs beim Upload ist vor allem für Geschäftskunden relevant, die diverse Clouddienste tatsächlich zum Datenaustausch nutzen wollen, statt wie Priavtanwender überwiegend Daten aus dem Internet zu beziehen.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

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Themenseiten: BREKO, Breitband, Deutsche Telekom, VATM

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