Wikileaks: Pazifikabkommen verpflichtet ISPs zu Melden von Urheberrechtsvergehen

Die Verhandlungen über das transpazifische Abkommen wurden vergangene Woche beendet. Es macht in den zwölf teilhabenden Staaten einen Rechtsrahmen für vereinfachte Verfolgung von Urheberrechtsverstößen verpflichtend. ISPs sollen durch "juristische Anreize" zur Kooperation gebracht werden.

Das Abkommen Trans-Pacific Partnership (TPP) soll Internet-Service-Provider (ISPs) zwingen, Urheberrechtsverstöße zu melden, damit die Rechteinhaber juristisch gegen sie vorgehen können. Das steht im Abschnitt des Transpazifik-Abkommens zu Fragen Geistigen Eigentums, den Wikileaks am Wochenende veröffentlicht hat (PDF).

Das Abkommen soll den Handel zwischen zwölf an den Pazifik grenzenden Nationen regulieren: Australien, Brunei, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur, USA und Vietnam. Nach vor fünfeinhalb Jahren begonnenen Verhandlungen und einem zwischenzeitlichen Abbruch aufgrund von Streitigkeiten gerade im Bereich Online-Rechte hatten diese Staaten in der vergangenen Woche eine Einigung erzielt.

Wikileaks-Logo (Bild: Wikileaks)Das Abkommen selbst ist noch unveröffentlicht, Wikileaks wurde aber eine Kopie zumindest des umstrittenen Kapitels zu Urheberrechtsverstößen zugespielt. Laut Wikileaks handelt es sich um die finale Version. Es werde noch juristische Feinarbeit an den Formulierungen geben, aber Verhandlungen zwischen den Staaten seien nicht mehr vorgesehen. Im Dokument findet sich das Datum 5. Oktober.

Im November 2013 war schon einmal ein Entwurf durchgesickert, dem zufolge eine von einigen geforderte „Three Strikes“-Regelung bei Urheberrechtsvergehen nicht Eingang in das Abkommen finden sollte. Ein ebenfalls bekannt gewordener Entwurf von 2014 enthielt die Entscheidung, ISPs die erheblichen Kosten fürs Verhindern von Urheberrechtsverstößen abzunehmen. Dies wird jetzt nicht mehr erwähnt.

Im Einzelnen regelt nun Abschnitt G die Rechte von Autoren, den Zugriff auf ihre Werke frei zu regeln, einschließlich Aufführungen und Tonaufzeichnungen. Abschnitt H enthält die Mechanismen, mit denen dies durchgesetzt werden soll. Unter anderem muss es Rechteinhabern möglich sein, in Zivilprozessen Schadenersatz einzuklagen. Dazu muss jede Nation einen Wertmaßstab einführen, der entgangene Einnahmen und den Marktwert der Raubkopien berücksichtigt.

Die Gerichts- und Anwaltskosten muss zudem der User tragen, der raubkopiertes Material heruntergeladen hat. In H16 wird immerhin vorgeschrieben, dass die Kosten für vor Gericht gehörte technische Experten „vertretbar“ sein müssen. Weiter steht in H7, dass Raubkopien im großen Stil strafrechtlich verfolgbar sein müssen.

Der folgende Abschnitt I definiert die Rolle der ISPs. Landesgesetze müssen verhindern, dass sie für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden haftbar sind. Außerdem müssen die Staaten einen Rechtsrahmen schaffen, um „juristische Anreize“ zu geben, keine geschützten Inhalte zu übertragen oder zu speichern. Den ISPs selbst soll auferlegt werden, bei Beanstandungen durch Rechteinhaber den Zugriff auf geschütztes Material zu unterbinden. Auch soll Rechteinhabern der Zugriff auf Daten von Urheberrechtsverletzern erleichtert werden.

Wie sie diese Regelungen umsetzen und in ihr juristisches System einfügen, bleibt laut dem einleitenden Abschnitt A den zwölf Staaten überlassen. Ein Zeitrahmen wird nicht definiert. Das Abkommen ist noch nicht unterzeichnet.

[mit Material von Corinne Reichert, ZDNet.com]

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