Assange: Entscheidung über Auslieferung an Schweden auf Freitag vertagt

Die Schlussplädoyers sind nun für 11.30 Uhr am Freitag angesetzt. Die Anhörung könnte sich aber auch noch bis März hinziehen. Assanges Anwalt befürchtet eine Auslieferung an die USA, wo seinem Mandanten die Todesstrafe drohen könnte.

Richter Howard Riddle hat die Entscheidung über eine Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die schwedischen Behörden auf Freitag vertagt. Er schloss auch nicht aus, dass sich die Anhörung bis März hinziehen könnte. Die Schlussplädoyers sind für 10.30 Uhr GMT (11.30 Uhr deutscher Zeit) angesetzt. Eigentlich sollte die Entscheidung schon am Dienstagabend fallen.

Am zweiten Anhörungstag wurde Assanges schwedischer Anwalt Björn Hurtig ausgiebig vernommen. Hurtig hatte nach Angaben der zuständigen Staatsanwältin Marianne Ny noch vor dem 27. September Kenntnis erlangt, dass die Ermittler Assange vernehmen wollten. Assange verließ dennoch an diesem Tag das Land.

Hurtig erklärte zunächst, es habe fünf Wochen gedauert, bis sich Ny an ihn gewandt habe, wie die britische Tageszeitung Guardian berichtet. Er musste seine Aussage jedoch wenig später revidieren und bezeichnete seinen Fehler als peinlich: Es seien nur drei Wochen vergangen, nachdem Ny den Fall übernommen hatte. Er habe Tags zuvor einige SMS von Ny wiedergefunden. Nys Büro habe ihn am 22. September kontaktiert.

Laut Hurtig war Assange im September schlecht erreichbar, weil er nach „Todesdrohungen“ seitens einiger US-Politiker untergetaucht war.

Hurtig betonte einmal mehr, dass Assange in Schweden mit keinem fairen Prozess rechnen könne. Unter Aufsicht der schwedischen Behörden seien ihm „rund 100“ Kurznachrichten der Frauen gezeigt worden, die Assange der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung bezichtigen. Hurtig habe sich weder Notizen machen dürfen noch seinen Mandanten über den Inhalt der Nachrichten informieren.

„Meiner Ansicht nach ist das das Gegenteil der Regeln für ein faires Verfahren“, sagte Hurtig. Eine ganze Reihe von Textnachrichten sei dem entgegengestanden, was die Klägerinnen ausgesagt hätten. Auch sei darin von „Rache“ die Rede gewesen, und davon, von Assange Geld zu erpressen.

Assanges Verteidiger Kronanwalt Geoffrey Robertson hatte am ersten Verhandlungstag das Risiko einer Todesstrafe nicht ausgeschlossen, sollten die schwedischen Behörden Assange an die USA ausliefern. Er äußerte Bedenken, dass sein Mandant unter anderer Anklage an die USA weitergereicht werden oder sogar in Guantanamo Bay landen könnte, wie die BBC berichtet.

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