Money for Nothing: Ist die General Public License rechtmäßig?

Das Gericht hielt die Argumentation von Wallace „von Grund auf für fehlerhaft“. Bei der Urteilsbegründung wurde darauf hingewiesen, dass „der Zweck des Kartellrechts darin besteht, Wettbewerb zu fördern, um die Preise zum Vorteil der Verbraucher niedrig zu halten“. Wallace hingegen wollte nach Auffassung des Gerichts „das Kartellrecht einsetzen, um die Preise in die Höhe zu treiben“, wodurch das Kartellrecht quasi „auf den Kopf gestellt würde“.

Obwohl Linux und andere Open-Source-Produkte kostenlos erhältlich seien, fügte das Gericht hinzu, seien „Leute bereit, für qualitativ hochwertige Software zu bezahlen“. Ein Beispiel hierfür ist Microsoft Office, das trotz der kostenlosen Open-Source-Konkurrenz Open Office ein Flaggschiff von Microsoft darstellt. Ein anderes ist Adobe Photoshop, für das es die kostenlose Open-Source-Alternative Gimp gibt.

Dasselbe gilt für Betriebssysteme. Es gibt viel mehr Anwender von Microsoft Windows, Apples Mac OS X oder Sun Microsystems‘ Solaris als von Linux. Daher, so betonte das Gericht ausdrücklich in Umkehrung der Argumentation von Wallace, nimmt die Zahl proprietärer Systeme sogar zu. Das bedeutet, dass der Wettbewerb auf dem Markt durchaus gegeben ist, und das, obwohl die GPL Linux allgemein verfügbar macht.

Als das Gericht klipp und klar feststellte, dass die „GPL und Open Source nichts von Seiten des Kartellrechts zu befürchten haben“, haben die Richter vielleicht den Dire-Straits-Song „Money for Nothing“ im Hinterkopf – denn jedermann kann Linux kostenlos nutzen, um mit seiner Geschäftsidee Geld zu machen. Nur für abgeleitete Werke darf man kein Geld nehmen.

Eric J. Sinrod ist Partner der Niederlassung von Duane Morris in San Francisco. Seine Fachgebiete sind Informationstechnologie und geistiges Eigentum. Wer seine wöchentliche Kolumne in englischer Sprache erhalten möchte, schickt einfach eine E-Mail mit dem Betreff „Subscribe“ an ejsinrod@duanemorris.com. Die in dieser Kolumne von Eric J. Sinrod zum Ausdruck gebrachten Ansichten spiegeln nicht notwendigerweise die seiner Kanzlei oder seiner Partner wider.

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