Urteil zum sogenannten Anscheinsbeweis bei P2P-Urheberrechtsverletzungen
Das Amtsgericht Frankfurt hat im Streit um die Urheberrechte an einem Musikstück festgestellt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht automatisch für darüber begangene Rechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden kann. weiter