Berufungsverfahren um Word-Verkaufsverbot eröffnet

Microsoft zeigt sich mit dem Verlauf der Anhörung zufrieden. Kläger i4i sieht keine neuen Argumente seines Gegners. Die Parteien hoffen auf ein schnelles Urteil, bis zu einer endgültigen Entscheidung können aber noch einige Monate vergehen.

Im Rechtsstreit um das Verkaufsverbot für Microsoft Word haben jetzt die Anhörungen vor dem US-Berufungsgericht in Washington begonnen. Microsoft und der Kläger i4i, der durch Word sein XML-Tagging-Patent verletzt sieht, hatten etwa 90 Minuten Zeit, ihre Position erneut darzulegen.

„Bei der heutigen Anhörung haben wir drei Argumente in den Vordergrund gerückt, warum eine Revision des Urteils oder ein neues Verfahren gerechtfertigt sind: erstens muss ein Gericht die Ansprüche richtig formulieren, zweitens ist das Patent ungültig und wir verstoßen auch nicht dagegen und drittens sollte man auf den gesunden Menschenverstand hören, wenn man Schadensansprüche berechnet“, heißt es in einer E-Mail-Stellungnahme von Microsoft-Sprecher Kevin Kutz. „Wir sind mit dem Verlauf der Anhörung zufrieden und warten auf das Urteil des Gerichts.“

i4i erklärte hingegen, dass Microsoft lediglich dieselben Argumente vorgetragen habe, die schon in früheren Anhörungen erfolglos waren. „Das Gute daran ist, dass es keine Überraschungen gab“, sagte i4i-Chairman Loudon Owen in einem Telefoninterview mit CNET News. „Das war dasselbe, was schon im Prozess nicht funktioniert hat.“

Einen Urteilstermin haben die Richter noch nicht genannt. Vertreter des Klägers hoffen auf ein schnelles Verfahren. Bis zu einer finalen Entscheidung könnten aber noch einige Monate vergehen.

Microsoft hatte zuletzt eine Aussetzung des Word-Verkaufsverbots erreicht, das im August zusammen mit einer Strafzahlung von fast 300 Millionen Dollar verhängt worden war. Sollte der Softwarekonzern das Verfahren verlieren, dürfte er Word in seiner jetzigen Form nicht mehr anbieten. Als Ausweg bliebe dem Unternehmen eine Änderung der XML-Funktionen, deren Entfernung oder eine außergerichtliche Einigung.

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