Funklöcher: Mobilfunkkonzerne kooperieren beim Netzausbau

Die drei Mobilfunkkonzerne Telekom, Telefónica und Vodafone planen bis zu 6000 neue Mobilfunkstandorte koordiniert aufzubauen und zu nutzen. 1&1/Drillisch, die im Zuge der Einführung von 5G ebenfalls in ein eigenes Netz investieren, rufen die drei großen Mobilfunkanbieter auf, sich an dem kooperativen Netzausbau zu beteiligen.

Die Mobilfunkkonzerne Telekom, Telefónica und Vodafone wollen künftig beim Ausbau ihrer Mobilfunknetze eng zusammenarbeiten. Ziel sei es, „eine bestmögliche mobile Breitbandversorgung für die Kunden in ganz Deutschland, insbesondere auf dem Land und entlang der Verkehrswege auf Straßen, Schienen und Flüssen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die drei Mobilfunkkonzerne planen bis zu 6000 neue Mobilfunkstandorte koordiniert aufzubauen und zu nutzen. 1&1/Drillisch, die im Zuge der Einführung von 5G ebenfalls in ein eigenes Netz investieren, rufen die drei großen Mobilfunkanbieter auf, sich an dem kooperativen Netzausbau zu beteiligen. Voraussetzung sei jedoch die Bereitschaft, dass sich der Newcomer in gleichem Umfang am Ausbau mitwirkt. Vorgesehen ist, dass die beteiligten Unternehmen eine gleiche Anzahl neuer Standorte errichten, die dann von den Kooperationspartnern nach Bedarf zu gleichen Bedingungen genutzt und mit eigenen Antennen und Netztechnologie ausgerüstet werden können.

Bundesnetzagentur: FunklöcherFunklöcher: Noch immer gibt es in Deutschland Orte, an denen kein Mobilfunkempfang möglich ist (Screenshot: ZDNet.de).

Nachdem die Mobilfunkbetreiber im Sommer 2019 bei der Versteigerung der neuen 5G-Funklizenzen rund 6,5 Milliarden Euro ausgegeben haben, soll die angestrebte Zusammenarbeit dazu dienen, „auf wirtschaftlich tragbarem Weg weitgehend Funklöcher in wenig besiedelten Regionen und entlang von Verkehrswegen zu schließen.“

Die Kooperation ist auch das Ergebnis der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) verhängten Versorgungsauflagen. Die drei Mobilfunkkonzerne halten diese nach wie vor für unverhältnismäßig und rechtswidrig, weshalb sie ihre laufenden Klagen aufrechterhalten.

Das Bundeskartellamt sei über die Kooperationspläne informiert. Ein Verbot der Zusammenarbeit steht nicht zu befürchten, das die Bundesnetzagentur (BNetzA) bereits in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht habe, dass sie die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur grundsätzlich für sinnvoll hält. Spätestens im Frühjahr 2020 sollen die weiteren Details der Kooperation vertraglich festgelegt werden. Die gemeinsame Netzausbauplanung könnte dann zeitnah starten.

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