CBS INTERACTIVE BUSINESS SITES: ZDNET.DE | SILICON.DE
BEI SILICON.DE: Die strahlungs-intensivsten Handys
ANZEIGE
ANZEIGE
Toolkit Mittelstand
Der Mittelstand ist Deutschlands dynamischster Wirtschaftsbereich. Dementsprechend groß ist das Angebot an Dienstleistungen, Software und Produkten. Das ZDNet-Toolkit unterstützt mit Analysen und Marktübersichten bei Orientierung und Auswahl.
 
 

Schadensersatzpflicht wegen rechtswidriger "Vertipper-Domains"

|
15. April 2009
Der Admin-C von "Vertipper-Domains" haftet auf Schadensersatz für Markenrechtsverletzungen, weil er seine Prüfungspflichten verletzt. Ihm ist zumindest fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, wenn der Domaininhaber eine Vielzahl solcher Domains besitzt und damit offensichtlich rechtswidrige Zwecke verfolgt.

Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 13. Januar 2009 (Aktenzeichen 15 O 957/07 ) entscheiden, dass einem Geschädigten wegen einer Markenverletzung durch unerlaubte Domain-Benutzung auch durch den Admin-C (dem administrativen Ansprechpartner einer Domain) ein Schadensersatz zusteht.

Eines der größten deutschen Zeitarbeitsunternehmen hatte aufgrund von Markenrechtsverletzungen, die von sogenannten "Vertipper-Domains" ausgingen, sowohl vom Domaininhaber als auch seinem Admin-C Schadensersatz verlangt. Es hatte zuvor den Admin-C abgemahnt, der die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung auch abgab. Die Domain wurde zwar gelöscht, der geforderte Schadensersatz aber nicht gezahlt. Daraufhin zog der Kläger vor Gericht.

Die Richter am Landgericht Berlin entschieden, dass dem Kläger gegen den Admin-C wegen einer Markenverletzung durch unerlaubte Domain-Benutzung ein Schadensersatz zustehe. Die Schadensersatzpflicht ergebe sich aufgrund der "vorwerfbaren schuldhaften Missachtung von Prüfungspflichten": Ohne die Mitwirkung des Admin-C als inländischem Ansprechpartner sei eine Domainregistrierung nicht möglich gewesen und hätte die rechtsverletzende Markenbenutzung durch die Domain nicht stattfinden können.

Durch seine Unterstützung habe der Beklagte eine Gefahrenquelle geschaffen und einen kausalen Tatbeitrag geleistet. Er könne sich daher nicht auf seine vermeintlich untergeordnete Funktion als Admin-C zurückziehen. Ihm sei aufgrund mehrerer Anhaltspunkte zumindest fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen - selbst dann, wenn er von der Rechtsverletzung nichts gewusst haben sollte.

Hinweise auf zumindest fahrlässiges Verhalten sah das Gericht auch darin, dass der Domaininhaber bereits in der Vergangenheit mehrfach wegen Markenverletzungen abgemahnt worden war. Außerdem habe der Admin-C bereits im Vorfeld eingewilligt, pauschal für eine "unüberschaubare Anzahl von Domains" als Ansprechpartner zu fungieren. Die Richter sahen es aufgrund des Geschäftsmodells als naheliegend an, dass zumindest ein Teil der Domains zur Generierung von Werbeeinnahmen verwendet worden sei, indem deren Namen an die bekannter Unternehmen angelehnt gewesen sei.

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
5 von 5 Lesern fanden diesen Artikel nützlich.
ANZEIGE

Trackbacks und Pingbacks

TrackbackTrackback-URL:

Link zum Artikel setzen bei

  • Digg
  • Del.icio.us
  • Webnews
 
ANZEIGE
Business-News »
IT-Business-Blog »

Das Leben des Heinz

Der PC gehört für die meisten Menschen selbstverständlich zum Alltag. Das war nicht immer so - und wird auch nicht immer so sein, schreibt SAP-Forschungsleiter ...

19. Mär. 2010, 11:05 Uhr
0 Kommentare

Internetnutzer sind böse

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stade ist die Wiederholungsgefahr von online ...

15. Mär. 2010, 16:50 Uhr
0 Kommentare

Twitter: höchste Zeit für mehr Sicherheit

Twitter hat gerade angekündigt, seinen Mikroblogging-Dienst künftig besser vor ...

10. Mär. 2010, 15:00 Uhr
0 Kommentare
Lesermeinungen in IT-Business »

18. März 2010, 23:50 Uhr
conpilot.com

www.conpilot.com ist auch eine interessante Personensuchmaschine. Sie kombiniert » mehr...

zu Suchmaschine haftet für Rechtsverletzungen Dritter erst ab Kenntnis

18. März 2010, 21:04 Uhr
Gartner Hype Cycle

Ein wohltuender Beitrag! Es scheint so, als wendet sich das Blatt: Nach eineinhalb » mehr...

zu 3D-Welt Second Life: Hurra, wir leben noch!

18. März 2010, 11:12 Uhr
AW: totale überwachung jetzt auch im geldbeutet

Applaus! Genauso sehe ich das auch. Wir Bürger stehen ständig unter Generalverdacht. » mehr...

zu CeBIT: Countdown für den neuen Personalausweis

Top-Themen bei ZDNet

Google Chrome: nützliche Add-ons und Alternativen

Zahlreiche Erweiterungen erhöhen die Funktionalität von Chrome. Mit einem Tool lässt sich der Datensammelleidenschaft... » mehr

ACTA-Abkommen: lückenlose Überwachung im Internet

In geheimen Beratungen haben 39 Staaten das ACTA-Abkommen verhandelt. Jetzt kommen die Details ans Licht.... » mehr

HTC Legend im Test: das perfekte Android-Smartphone?

Das HTC Legend hat ein Aluminium-Gehäuse und sieht deutlich eleganter aus als sein Vorgänger Hero. Neben... » mehr