Google prüft E-Mails auf Kinderpornografie

In einem Fall hat es gefundene Informationen an die Polizei im US-Bundesstaat Texas weitergeleitet. Der Hinweis führt zur Verhaftung eines einschlägig vorbestraften 41-Jährigen. Laut BBC gibt Google nur bei Verdacht auf Kindesmissbrauch Daten an Behörden weiter.

Google hat Informationen über einen Gmail-Nutzer an die Polizei im US-Bundesstaat Texas weitergegeben, nachdem seine Systeme kinderpornografische Fotos in dessen E-Mails entdeckt hatten. Offenbar scannt der Internetkonzern die Inhalte von Nachrichten nicht nur für die Personalisierung von Werbung, sondern auch nach illegalen Inhalten.

gmail-logo

Wie der Sender KHOU Houston berichtet, hat die Polizei daraufhin den 41-jährigen John Henry Skillern verhaftet. Skillern ist ein registrierter Sexualstraftäter. Er wurde 1994 wegen sexuellen Missbrauchs eines achtjährigen Jungen verurteilt. Nun wird gegen ihn wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie ermittelt. Die Kaution wurde auf 200.000 Dollar festgesetzt.

Nach Angaben der Polizei wurde ein eindeutiges Fotos eines jungen Mädchens in einer E-Mail gefunden, die Skillern an einen Freund schicken wollte. Daraufhin habe Google die Behörden alarmiert.

„Er wollte einer Entdeckung entgehen und hat versucht, es in der E-Mail zu verstecken“, sagte David Nettles von der Houston Metro Internet Crimes Against Children Taskforce. „Ich kann die Information nicht sehen, ich kann das Foto nicht sehen, aber Google kann es.“

Aufgrund des Hinweises von Google habe die Polizei einen Durchsuchungsbefehl erhalten und weitere kinderpornografische Bilder auf Skillerns Mobiltelefon und Tablet entdeckt. Zudem wurden Textnachrichten und E-Mails sichergestellt, die sein Interesse an Kindern belegen sollen.

Google weist in seinen Nutzungsbedingungen offen darauf hin, dass „automatische Systeme Ihre Inhalte analysieren (inklusive E-Mails)“. In erster Linie will das Unternehmen Informationen für zielgerichtete Werbung erhalten. Es geht Google aber auch um Elemente, die auch kriminelles Verhalten wie Kindesmissbrauch hinweisen. Laut BBC wird aber nicht auf andere illegale Aktivitäten wie Urheberrechtsverletzungen oder Hassreden geprüft.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter bezweifelt, dass Googles Vorgehen deutschem Recht entspricht. Er verweist auf das in Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes beschriebene Fernmeldegeheimnis. Demnach ist es Diensteanbietern untersagt, „sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen.“

Google dürfe „nur auf Nutzerinhalte zugreifen, die das Unternehmen für die Erbringung seiner Telekommunikationsdienste (dazu gehört auch die Erzielung von Werbeeinnahmen) und den Schutz seiner technischen Systeme benötigt“, schreibt Vetter in seinem Blog. Alles was darüber hinausgehe sei Google nach deutschem Recht untersagt. Das gelte auch für die gezielte Suche nach Kinderpornografie oder anderen illegalen Inhalten.

Schon seit 2008 versieht Google kinderpornografische Bilder mit einem eindeutigen Code, der ihre Verfolgung im Internet sowie Löschung erleichtern soll. Seit vergangenem Jahr fließen diese Codes in eine branchenweite Datenbank ein, auf die auch die Polizei und gemeinnützige Organisationen zugreifen können. Die Hashing-Technologie wiederum hat Microsoft mit entwickelt. Sie wird unter anderem auch von Facebook benutzt, um unerwünschte Inhalte zu erkennen und zu löschen.

Darüber hinaus unterstützt Google Kinderschutzorganisationen auch finanziell. Im vergangenen Jahr spendete es beispielsweise eine Million Pfund an die Internet Watch Foundation – genug, um die Organisation ein ganzes Jahr lang zu finanzieren.

[mit Material von Tom Jowitt, TechWeekEurope]

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6 Kommentare zu Google prüft E-Mails auf Kinderpornografie

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  • Am 6. August 2014 um 17:10 von Judas Ischias

    Du hast in deiner Abneigung zu Google „übersehen“, dass es US-Recht ist, nach denen Google gehandelt hat.
    Und ich kann mich der Aussage von Hugo nur komplett anschließen.

  • Am 6. August 2014 um 14:36 von hugo

    „Ich kann die Information nicht sehen, ich kann das Foto nicht sehen, aber Google kann es“
    Ich finde gut das Google sowas scannt, Internet soll nicht überwacht werden aber einen rechtsfreien Raum will ich auch nicht betreten. Und so abartige Menschen sollen ruhig wissen das es machbar ist und gemacht wird. Jedenfalls sinnvoller als alles was die NSA macht, obwohl die NSA dies auch könnte aber nicht nutzt, warum eigentlich nicht?

  • Am 6. August 2014 um 8:18 von Peter Unger

    Google in die Schranken weisen. Kampf gegen Kinderpornographie in allen Ehren, aber es kann nicht sein, dass Google sich als Polizei darstellt. Wenn jemand Spam von einer Pornoseite erhält muss er in Zukunft mit Polizeibesuch rechnen? oder ruft die Krankenkasse an, weil ich ungesundes Essen übers Internet bestellt habe…

    • Am 6. August 2014 um 10:15 von Martin Schaflechner

      Nicht Äpfel mit Birnen verwechseln. Strafverbrechen und legaler Pornografie- oder Junk Food-Konsum sind zwei Paar Schuhe.

      Zudem würde ich ja gerne einmal wissen, mit welcher rechtlichen Grundlage Krankenkassen und co. auch nur irgendwie an personenbezogene Gesundheitsdaten z.B. von Fitness-Trackern kommen sollen – Weder Geheimdienste haben ein vitales Interesse an derartigen Informationen und deren Weitergabe, noch darf ein Unternehmen diese selbst weiter geben.
      Bei konkreten Beweisen lasse ich mich natürlich gerne vom Gegenteil überzeugen :-)

      • Am 6. August 2014 um 13:40 von Falsch gedacht

        Google muss die erschlichenen Daten eben gar nicht weitergeben – es reicht, wenn sie Dir charakteristische Werbung (z.B. weil Du Webseiten über Bestimmte Krankheiten besuchst, und Krebsmittel eingeblendet bekommst) einblenden, und Googles Kunde (das bist nicht (!) Du, das ist der Werbetreibende. Du bist nur das Produkt!) das erfährt.

        • Am 6. August 2014 um 18:27 von Judas Ischias

          Noch etwas für den Namenlosen, das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im ersten Halbjahr 2014 fast 53.000 sogenannte stille SMS zur Ortung von Handys verschickt.
          Damit haben sich die Zahlen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2013 verdoppelt.
          Und Du machst dir Sorgen wegen Google? Einfach lachhaft. Du solltest dir Sorgen um unsere Behörden machen!

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