Kazaa nicht mehr zum Download

ZDNet bietet die Software weiter kostenlos an / Unternehmen will Richter gnädig stimmen

Der Musiktauschservice Kazaa kann nicht mehr von der Firmen-Site herunter geladen werden. Das in den Niederlanden ansässige Unternehmen unterband im Hinblick auf ein für den 31. Januar erwartetes Gerichtsurteil die Möglichkeit des Downloads der Tauschsoftware. Mit diesem Schritt hofft Firmenchef Niklas Zennström den Richter gnädig zu stimmen und einer im November angedrohten Strafe von 45.000 Euro am Tag zu entgehen.

Wie berichtet hatte das Gerichtsurteil vorgesehen, dass Kazaa ab dem 13. Dezember täglich 45.380 Euro (100.000 holländischen Gulden) Strafe bezahlen muss, sollten weiter geschützte Lieder im Angebot sein. Zunächst sah es allerdings nach einer in Holland nicht unüblichen Strafabsehung aus: „Laut Verhandlungen müssen wir keine Strafe bezahlen“, bestätigte der Anwalt des Tauschservices Christiaan Alberdingk Thijm gegenüber ZDNet Niederlande. Nun jedoch scheint die Judikative einen anderen Kurs eingeschlagen zu haben.

„Kazaa hat die drastischste Maßnahme getroffen, die wir uns vorstellen konnten“, erklärte die Firma. Das Abschalten der Download-Möglichkeit hindert Anwender des Programms aber nicht an einer weiteren Nutzung. Zudem kann die Software von unabhängigen Anbietern weitervertrieben werden. ZDNet etwa bietet den Tauschservice weiterhin zum kostenlosen Download an. ZDNet hat zudem eine Liste weiterer brauchbarer, obendrein kostenloser Anbieter zusammengestellt.

Im Oktober hatte Kazaa Klage gegen Buma/Stemra erhoben. Der Chef des Dienstes, Niklas Zennström, erklärte, man sei unmittelbar vor einer Einigung mit der Organisation über offene Copyright-Fragen gestanden. Die Verhandlungen seien aber nach einer Klage der amerikanischen Verbände Recording Industry Association of America (RIAA) und die Motion Picture Association of America (MPAA) Anfang vergangenen Monats eingestellt worden. Kazaa bezichtigte Buma/Stemra einer monopolistischen Position im Bereich des Musik-Copyrights.

Im November war dann eine weitere Organisation von Rechteinhabern an modernem Liedgut gegen die Nachfolger von Napster vor den Kadi gezogen. Die National Music Publisher’s Association (NMPA) hat beim Bezirksgericht in Los Angeles Klage gegen Musiccity, Grokster und Kazaa eingereicht. In der NMPA sind die Besitzer der meisten in den USA populären Songs versammelt.

Bei Kazaa und den anderen beiden verklagten Anbietern handelt es sich um reinrassige Erben der kostenlosen Tauschbörse Napster mit einem Unterschied: Anders als bei Napster ist bei den drei Systemen keine zentrale Instanz zur Verwaltung der Downloads nötig. Die Netzwerke könnten also auch nach dem Abschalten der initiierenden Firma weiter bestehen.

Die Software für alle drei verklagten Anbieter stammt aus Amsterdam: Fasttrack beziehungsweise Consumer Empowerment nennt sich selbst eine „virtuelle Organisation“, die angestellten Programmierer stammen aus ganz Europa. Zennström agiert sowohl als Chef von Fasttrack als auch als Geschäftsführer von Kazaa. Hinter Music City beziehungsweise Stream Cast Networks steht Timberline Venture Partners.

Bei der Kazaa-Software handelt es sich um eine der derzeit beliebtesten Downloads im Web: Alleine von der ZDNet-Muttersite CNet wurde das Programm im vergangenen Monat annähernd eine Million Mal herunter geladen.

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