Link auf DeCSS doch verboten

DVD-Cracking Code falle nicht unter die Redefreiheit / Berufungsgericht hält sich an Digital Millennium Copyright Act

Das New Yorker Berufungsgericht Second Circuit Court of Appeals hat der Site 2600.org beziehungsweise seinem Redakteur Eric Corley verboten, einen Link auf die umstrittene DVD-Cracking Software DeCSS zu legen. Damit bestätigte der Richter ein Urteil vom Herbst vergangenen Jahres durch Richter Lewis Kaplan (ZDNet bereichtete). Ein konträres Urteil eines kalifornischen Gerichts von Anfang dieses Monats verliert damit seine Gültigkeit.

Das Berufungsverfahren in New York war im Mai dieses Jahres gestartet (ZDNet berichtete ebenfalls). Geklagt haben die Filmstudios in Hollywood. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hatte im Januar Berufung gegen das ursprüngliche Urteil eingelegt.

Das Gericht bestätigte nun zwar, dass es sich bei Computerprogrammen grundsätzlich um eine Aussage handelt, sie also unter die Redefreiheit falle. In einem 72-seitigem Schreiben erklärt die dreiköpfige Richterriege, das angebotene Material sei in diesem Falle jedoch „inhaltsneutral“ und benötige daher keinen besonderen Schutz. Dieser müsse für Inhalte wie Gedichte oder Lieder reserviert bleiben. Damit folgten die New Yorker Juristen den Vorgaben des Digital Millennium Copyright Act (DMCA).

DeCSS war nach Aussage seines Programmierers als DVD-Softwareplayer für Linux gedacht. Das Problem: Die Software knackt nicht nur die Verschlüsselung der DVDs sondern ermöglicht auch das Speichern der Inhalte auf der Festplatte. Das sagte der damals 16-jährige Erfinder, der Norweger Jon Johanson, im Sommer vergangenen Jahres zu Gunsten von Corley aus.

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2 Kommentare zu Link auf DeCSS doch verboten

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  • Am 29. November 2001 um 13:57 von Dolf !!!

    DeCSS Link Verbieten ????
    Wer benötigt denne noch den link ???

    Diejenigen die DVD´s auslesen wollen haben das tool oder ein ahnliches sowieso schon auf dem rechner .

    Ist´s erst mal im Netz , dann ist sowieso alles zu spät !!!

    Egal ob irgendein ammi Richter das verbietet oder nicht !!!

    Einfach ne gute Suchmaschine anwerfen !!!!

    Das hilft weiter !!!!

    mfg Dolf !!!

  • Am 16. Januar 2002 um 10:30 von Peter Schmitt

    Der Kunde war König
    So schön es ist Filme in verlusstfreier, digitaler Qualität zu Hause sehen zu können, so schön es ist Musik zu hören, ohne, dass das Band leiert oder die Platte knistert. So ärgerlich ist die Tatsache, dass ich nicht mehr das tun kann mit Dingen deren Nutzung ich mir erworben habe.

    Aber warum ist das so? Seit der digitalen Revolution ist es ein leichtes Dinge kostenarm zu vervielfältigen und Anfangs hätte niemand geglaubt, dass daraus ein Geschäft werden würde. In gewisser Weise eine gutgläubige, ja naive Denkweise – wie die Gegenwart zeigt. Nichts boomt mehr als der Raubkopienmarkt.

    Und Hand aufs Herz, wer hat nicht schon mal Software installiert, genutzt und weitergegeben, zu der er nicht berechtigt war. Trotz entsprechender Schutzmechanismen ist es möglich und jeder hat das Recht zu schützen (und mittlerweile sogar die Pflicht, wie diverse Hetzkampagnen gegen Microsoft zeigen).

    Und warum schütze ich – nicht weil ich meinem Mammon ins unermessliche vergrössern will, sondern weil meine vorherige Naivität schamlos ausgenutzt wird (böswillig, aus Gier oder aus purer Sammlerlust).

    Jeder, der eine Raubkopie in seiner Software, CD oder DVD Sammlung hat, ist Mitbegründer des "Digital Millennium Copyright Act". Und jeder, der selber Software geschrieben, Musik komponiert und produziert, Bücher geschrieben und Filme gemacht hat, kann dies nachvollziehen. Denn es ist schwer, zeitaufwendig und extrem kostenintensiv – und wenn man davon leben will hat der Genuss des Produkts einen Preis – einen Preis den der Künstler/Produzent vorschiesst.

    Schade, dass es soweit kommen musste. Aber der Mensch scheint immer noch nicht aus seinem Jäger-und-Sammler-Urschleim gestiegen zu sein.

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