Talkline: Niederlage im DSL-Streit gegen Telekom

Regulierungsbehörde lehnt Nutzung des DSL-Netzes durch den Konkurrenten ab / Rechtliche Schritte werden geprüft

Talkline ist mit dem Versuch gescheitert, das T-DSL-Netz der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) für schnellen Internet-Zugang mitzunutzen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) lehnte den Vorstoß ab, weil die Telekom für die Nutzung durch Talkline extra neue Technik hätte anschaffen müssen.

Nach dem Telekommunikationsgesetz besteht für die Telekom aber lediglich die Verpflichtung, den Wettbewerbern vorhandene Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Talkline kritisierte die Entscheidung als „herben Rückschlag“ für die weitere Liberalisierung des deutschen Telekommunikationsmarktes.

Die faktische Monopolstellung der Telekom werde festgeschrieben. Während der Ex-Monopolist Verbraucher „mit Dumping-Angeboten“ in das T-DSL-Netz locke, könne er dieses nun mit Unterstützung der Regulierungsbehörde gegen den Wettbewerb abschotten.

Talkline prüft nach eigenen Angaben rechtliche Schritte gegen die Entscheidung. Das Unternehmen sagte zu den Gründen für den noch nicht im Detail veröffentlichten Ablehnungsbeschluss, die Regulierungsbehörde habe auch kritisch gesehen, dass das Unternehmen mit der DSL-Netznutzung seinen Kunden nicht nur einen schnellen Internet-Zugang zur Verfügung stellen könne, sondern auch weitere Produkte wie etwa Video-Streaming. Dies hätte der Behörde zufolge dazu geführt, „dass das T-DSL-Produkt seine wesentlichen Charakteristika verlieren würde“.

Der Streit um das DSL-Netz ist nicht die erste Auseinandersetzung der beiden Telekommunikationsunternehmen: Vor einem Jahr mahnte der Ex-Monopolist den Konkurrenten wegen seiner Werbung ab (ZDNet berichtete). Talkline hatte mit dem Satz die Trommel gerührt, man verfüge über „langjährige Erfahrungen in allen Bereichen der Telekommunikation“. Genau das scheint der Telekom nicht gefallen zu haben. Der Talkline-Manager Markus Wendel erklärte damals, das von T-Online in Auftrag gegebene Schriftstück „mit ausgesprochener Belustigung“ zur Kenntnis genommen zu haben.

Kontakt:
Talkline, Tel.: 01803/2003 (günstigsten Tarif anzeigen)

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