Compuserve-Prozeß: Freispruch für Somm

Ex-Chef trägt nach Ansicht des Münchner Gerichts keine Schuld an Verbreitung von Kinderpornos

Mit einem Freispruch endete für den ehemaligen Chef des Online-Dienstes Compuserve, Felix Somm, der Prozeß um die Verbreitung von Kinderpornos im Internet. Damit ist das Landgericht München den Anträgen von Anklage und Verteidigung gefolgt. Im Mai letzten Jahres war Somm in der ersten Instanz zu einer Hafstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 100.000 Mark verurteilt worden (ZDNet berichtete).

Durch den Freispruch bestehe für die deutschen Internet- und Online-Anbieter wieder Rechtssicherheit, erklärte Compuserve in einer ersten Reaktion auf das Urteil. „Die Online-Anbieter haben sich schon immer in der Pflicht gesehen, Kinder zu schützen. AOL und Compuserve haben deshalb bereits vor einigen Jahren mit der sogenannten Kindersicherung ihren Mitgliedern eine technisch ausgereifte, dennoch einfach zu bedienende Software zur Verfügung gestellt. Mittels der Kindersicherung ist es jedem unserer Mitglieder möglich, verschiedene Inhalte des Internets für sich oder für seine Kinder auszublenden“, bemerkte der AOL-Europa-Chef Andreas Schmidt.

Auch in Zukunft werde man mit Eltern, Bildungseinrichtungen und allen interessierten Gruppen zusammenarbeiten, um jedem Internetsurfer, in erster Linie aber Eltern und Kindern den einfachen und sicheren Gebrauch des Webs zu ermöglichen.

Die Verteidiger von Somm, Ulrich Sieber, Hans-Werner Moritz und Wolfgang Dingfelder erklärten, mit dem Urteil habe das Landgericht München I endlich klargestellt, daß der Compuserve-Geschäftsführer nicht für die rechtswidrigen Inhalte verantwortlich war, welche der Anklage zugrunde lagen. Das Gericht habe durch sein Urteil darüber hinaus ein Stück Rechtssicherheit für die Informations- und Kommunikations-Dienste-Industrie geschaffen, indem es die Straflosigkeit der Zugangsvermittlung zum Internet bestätigte.

Im Gegensatz zu den Verhandlungen in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht München, die durch „zahlreiche Rechtsfehler“ gekennzeichnet gewesen seien, habe das Landgericht nun eine „faire und sachkundige Verhandlungsführung“ ermöglicht, teilten die Anwälte mit.

Kontakt:
Compuserve, Tel.: 01805/704070

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