Terrorbekämpfung: Swift-Abkommen ist in Kraft

Bei begründetem Verdacht werden ab sofort europäische Finanzdaten an amerikanische Ermittler weitergegeben. Transaktionen innerhalb der EU sind nicht betroffen. Das Abkommen gilt zunächst für fünf Jahre.

Das umstrittene Swift-Abkommen (PDF) von EU und USA ist in Kraft getreten. Es regelt die Weitergabe von Finanzdaten des Bankdienstleisters Swift an die USA zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Innereuropäische Zahlungen sind von der Regelung nicht betroffen. Die Vereinbarung ist seit 1. August in Kraft und gilt zunächst für fünf Jahre. Bei begründetem Verdacht können Daten auch rückwirkend eingesehen werden. Zuletzt hatte sich die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag (PDF) hinter das Abkommen gestellt. Der EU sei es gelungen, „deutliche Verbesserungen zum Daten- und Rechtsschutz“ durchzusetzen.

Eine erste Fassung (PDF) des Abkommens war Ende November 2009 von den EU-Innenministern genehmigt, im Februar 2010 aber vom Europäischen Parlament wegen Datenschutzbedenken gekippt worden. Im Juli stimmte das EU-Parlament der überarbeiteten Version der Vereinbarung zu.

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