EU-Kommission plant Recht auf Reparatur

Reparaturen sollen für Verbraucher günstiger werden, als Waren zu ersetzen. Die EU-Kommission will das Modell der Wegwerfgesellschaft abschaffen. Ziel ist es, bis zu 35 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr zu vermeiden.

Die EU-Kommission hat einen ersten Vorschlag für ein Recht auf Reparatur vorgelegt. Es soll auch außerhalb einer gesetzlichen Garantie greifen und dafür sorgen, dass Reparaturen für Verbraucher einfacher und kostengünstiger werden, als Waren zu ersetzen.

Nach Einschätzung der EU werden alleine in den Mitgliedstaaten jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall erzeugt, weil Produkte, die eigentlich noch repariert werden könnten, entsorgt werden. „Reparatur ist ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, das Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta zu legen, das für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft so schädlich ist“, sagte Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal.

Anspruch auf Reparatur für Verbraucher

Ein fehlerhaftes Kabel oder ein beschädigter Ventilator dürfe nicht bedeuten, dass man ein ganz neues Produkt kaufen muss, Timmermans weiter. „Im vergangenen Jahr haben wir Vorschriften vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass Produkte grundsätzlich reparierbar sind. Heute schlagen wir vor, die Reparatur zu einer einfachen und attraktiven Option für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu machen.“

Unter anderem sollen Verbraucher gegenüber Herstellern einen Anspruch auf Reparatur von Produkten erhalten, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Dazu zählen dem Vorschlage zufolge beispielsweise Waschmaschinen und Fernsehgeräte. Die Kommission setzt darauf, dass ein solcher Anspruch Hersteller dazu bewegt, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Außerdem soll eine Matchmaking-Reparaturplattform im Internet geschaffen werden, über die Verbraucher Kontakt zu Reparaturbetrieben und auch zu Verkäufern instandgesetzter Ware erhalten. Ein europäisches Formular für Reparaturinformationen soll zudem für Transparenz in Bezug auf Reparaturbedingungen und Preise schaffen. Ein Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen soll zu dem Reparaturbetriebe kennzeichnen, die sich zu einer höheren Qualität verpflichtet haben. Bevor ein Recht auf Reparatur eingeführt werden kann, muss der Vorschlag allerdings noch vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat angenommen werden.

Vorschlag stößt auf Kritik

Refurbed, einem Online-Marktplatz für refurbished Produkte, gehen die Forderungen der EU-Kommission jedoch nicht weit genug. „Obwohl wir die guten Absichten und den Willen der Kommission sehen, das Recht auf Reparatur voranzutreiben, bleibt der Vorschlag in seiner jetzigen Form leider hinter unseren Erwartungen. Er geht zwar auf einige wichtige Aspekte ein, das ist aber nicht ausreichend, um wirklich etwas zu bewirken. Wir brauchen langfristige, fast drastische Maßnahmen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Hier spielt die Wirtschaft eine riesige Rolle – ‚Business as usual‘ darf es nicht mehr geben“, sagte Kilian Kaminski, Mitgründer von Refurbed.

Unter anderem fordert Refurbed einen Reparatur-Score, der Verbrauchern schon beim Kauf darüber informiert, ob ein Produkt repariert werden kann und welche Kosten dabei entstehen. Darüber hinaus sollte nach Ansicht des Unternehmens der Grundsatz „Reparatur vor Ersatz“ gesetzlich verankert werden. „Solange Hersteller beschädigte Produkte ersetzen dürfen, wenn dies billiger als eine Reparatur ist, werden sie das Design ihrer Produkte nicht anpassen. Ist eine Reparatur nicht möglich, so sollte der Ersatz durch einen wiederaufbereiteten Artikel erfolgen.“

Themenseiten: EU-Kommission, Green-IT, Reparatur

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