EU-Kommission verschärft Regeln für illegale Online-Inhalte

Es handelt sich bisher allerdings nur um Empfehlungen und keine rechtlichen Vorgaben. Die will die EU-Kommission aber im Bedarfsfall erlassen. Unter anderem müssen Plattformbetreiber künftig terroristische Inhalte spätestens eine Stunde nach Erhalt eines Hinweises löschen.

Die EU-Kommission hat ihre Empfehlungen für die Bekämpfung von illegalen Online-Inhalten verschärft. Sie fordert bessere Verfahren für eine effizientere Entfernung solcher Inhalte. Zudem will sie den Schutz vor terroristischen Inhalten verstärken. Unternehmen sollen sie künftig innerhalb einer Stunde, nachdem sie gemeldet wurden, entfernen.

EU-Flagge (Bild: Shutterstock, symbiot)„Terroristische Inhalte sind vor allem in den ersten Stunden ihres Auftauchens besonders gefährlich, da sie sich rasch verbreiten und für die Bürger sowie die Gesellschaft im weitesten Sinne große Risiken darstellen. Angesichts dieser Dringlichkeit sowie der Forderungen von EU-Staats- und Regierungschefs und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und der G7 bilden terroristische Inhalte einen besonderen Schwerpunkt der Empfehlung: Diese sollten innerhalb einer Stunde, nachdem die Plattform von den Strafverfolgungsbehörden und Europol einen entsprechenden Hinweis erhielt, entfernt werden“, teilt die EU-Kommission mit.

Darüber hinaus fordert die Kommission einfache und transparente Verfahren und Regeln für die Meldung illegaler Inhalte. Für „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ soll es zudem Schnellverfahren geben. Sie sieht aber auch eine Einspruchsmöglichkeit für die Anbieter von Inhalten vor.

Inhalte mit terroristischem Hintergrund oder die für sich gesehen zweifelsfrei illegal sind sollen Unternehmen künftig auch mit proaktiven Technologien bekämpfen. Als Beispiel nennt die Kommission Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Produktfälschungen. Diese Technologien soll die Industrie im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen auch mit kleineren Plattformen mit begrenzten Ressourcen austauschen.

Außerdem sollen die Mitgliedstaaten rechtliche Grundlagen dafür schaffen, dass Unternehmen verpflichtet werden, Hinweise auf schwere Straftaten unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Für terroristische Inhalte soll es ein Schnellverfahren geben, damit Meldungen so schnell wie möglich bearbeitet werden können. Hier sollen die Mitgliedstaaten die benötigten Ressourcen zur Verfügung stellen.

Die EU betont, dass die Empfehlungen letztlich für alle Formen illegaler Inhalte gelten, also auch für solche, die zu Hass und Gewalt auffordern oder die in die Bereiche Produktfälschung und Urheberrechtsverletzung fallen. Sollten die Empfehlungen nicht umgesetzt werden, will die Kommission prüfen, ob Rechtsvorschriften notwendig sind.

Der Branchenverband Bitkom kritisiert, dass die EU-Empfehlungen für alle illegalen Inhalte gelten sollen, unabhängig vom Schweregrad der Verstöße. „Schwerstkriminelle Straftaten wie Kinderpornografie dürfen nicht mit Kennzeichnungspflichten für Verbraucherprodukte über einen regulatorischen Kamm geschoren werden“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die geforderten proaktiven Maßnahmen seien „faktisch eine massenhafte maschinelle Zensur im Internet“. Vor allem könnten Plattformbetreiber keine automatisierte urheberrechtliche Bewertung von Inhalten vornehmen. „Dies würde den tiefsten bislang dagewesenen Eingriff in unsere verfassungsrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit bedeuten.“

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Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu EU-Kommission verschärft Regeln für illegale Online-Inhalte

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  • Am 2. März 2018 um 18:57 von RootIt?

    Was die Oligarchen-Truppe EU verlangt oder will, interessiert, außer der EU, absolut niemanden! Denn eines ist doch klar: Wieder einmal entscheiden wenige, über DEN WILLEN DER MEHRHEIT!

    /\

    • Am 3. März 2018 um 17:29 von dentix07

      Leider werden (mindestens) „unsere“ Politiker darauf abfahren wie die Katze auf Fisch und es binnen kürzester Zeit zum Gesetz machen!
      Was mir an dieser „Empfehlung“ (genau wie beim NetzDG) wieder aufstößt, ist das es Strafverfolgungsbehörden (!) (Na immerhin! Beim NetzDG sind es private Firmen, bzw. deren dafür eingesetzte Abteilungen oder NGOs) die über die Strafbarkeit von Inhalten entscheiden (sollen)!
      In einem Rechtsstaat entscheiden darüber Gerichte! Niemand sonst!
      De facto immer noch die Aushebelung des Rechts und des Rechtsstaates!

  • Am 3. März 2018 um 5:59 von davice

    Das ist das Problem gut gemeinte, dafür aber schlecht gemachte Regelungen enden in einer Zensur und Gängelung der Bürger. Die Kriminellen werden sich einen Dreck darum scheren und Mittel und Wege finden das zu umgehen.
    Spricht heute noch einer von Zensursulas Stopp Schidl?

  • Am 5. März 2018 um 11:32 von Andreas

    An die praktische Durchführbarkeit hat natürlich auch niemand gedacht; oder gilt die eine Stunde Reaktionszeit nur während der Geschäftszeiten des Seiten-Betreibers? Und wer ist letztendlich der Verantwortliche für die Entfernung? Der Seiten-Betreiber, der Besitzer der Domäne oder der Hoster. Da sind wohl auch 24 Stunden zu knapp.
    Es ist immer wieder erstaunlich, oder eben nicht, wie weit unsere Politiker entfernt sind von der Realität. Ich glaube manchmal, daß sogar Erich Honnecker näher dran war.

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