Geplante Obsoleszenz: Frankreichs Justiz ermittelt gegen Apple wegen verlangsamter iPhones

Die Lebensdauer von Produkten absichtlich zu verkürzen, ist in Frankreich strafbar. Geplante Obsoleszenz kann mit Gefängnis und hohen Geldstrafen geahndet werden. Die Untersuchung führt die französische Behörde für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung.

Ein Pariser Staatsanwalt hat vorläufige Ermittlungen gegen Apple eingeleitet, wie Reuters aus Justizkreisen erfuhr. Es geht dabei um den Vorwurf der Verbrauchertäuschung und der geplanten Obsoleszenz von Apples Produkten, nachdem die absichtliche Drosselung von iPhones bewiesen und von Apple eingeräumt wurde.

Geführt wird die Untersuchung von der DGCCRF, einer im Wirtschaftsministerium angesiedelten Behörde für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung. Die Ermittlungen gehen auf eine Klage des Verbandes Halte à l’obsolescence (HOP) zurück, der sich dem Kampf gegen geplante Obsoleszenz verschrieben hat. Sie warf Apple vor, die heimliche Drosselung von Geräten mit allmählich schwächeren Batterien absichtlich per Firmware-Update vorgenommen zu haben mit dem Ziel, mehr neue Geräte zu verkaufen.

Von Apple inzwischen bestätigte Drosselung sorgte für schlechtere Benchmark-Ergebnisse bei iPhone 7 und 6S (Bild: Geekbench).Von Apple inzwischen bestätigte Drosselung sorgte für schlechtere Benchmark-Ergebnisse bei iPhone 7 und 6S (Bild: Geekbench).

HOP-Anwalt Emile Meunier zeigte sich überrascht über den schnellen Beginn von Ermittlungen. „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft war extrem schnell“, sagte er. „Innerhalb von acht Tagen, das kommt sehr selten vor.“ Die vorläufigen Ermittlungen könnten jedoch Monate in Anspruch nehmen. Abhängig von ihrem Ergebnis könnte der Fall zu den Akten gelegt werden – oder einem Ermittlungsrichter für eine gründliche Untersuchung übertragen werden.

Für den iPhone-Hersteller steht in jedem Fall viel auf dem Spiel, denn geplante Obsoleszenz ist seit 2015 ein Straftatbestand in Frankreich. Wer die Lebensdauer von Produkten absichtlich verkürzt, kann mit einer bis zu zweijährigen Haftstrafe und 300.000 Euro Geldstrafe rechnen. Die Geldstrafe könnte aber auch bis zu 5 Prozent des Jahresumsatzes eines überführten Unternehmens ausmachen. Bei Apples Umsatz von 229 Milliarden Dollar im Fiskaljahr 2017 könnte das theoretisch bis zu 11,45 Milliarden Dollar entsprechen.

Den Verdacht, dass Apple ältere Geräte künstlich drosselt, gab es schon länger. Aber erst nach der Veröffentlichung statistisch relevanter Messwerte durch den Geekbench-Entwickler John Pool – teilweise wurden die Smartphones wohl auf die Hälfte ihres CPU-Tempos gedrosselt – bestätigte Apple sein Vorgehen. Es handle sich um ein Feature, das der generellen Leistungsfähigkeit und auch der Verlängerung der Gerätelebensdauer diene.

Verbraucher verklagten daraufhin den iPhone-Hersteller und warfen ihm unter anderem vor, Nutzer zu einem Geräte-Update bewegen zu wollen. Sie hielten ihm vor, dieses Feature ohne die Erlaubnis der Nutzer eingeführt zu haben. Zudem habe Apple nicht auf die günstigere Option hingewiesen, einen neuen Akku zu erwerben. Inzwischen bemüht sich Apple um Schadensbegrenzung und entschuldigt sich mit einer Rabattaktion für den Wechsel des Akkus. Die Drosselung sei nicht erfolgt, um Anwender zum Kauf neuer Geräte zu bewegen, versicherte der Hersteller ein weiteres Mal.

Die Debatte um geplante Obsoleszenz wird schon länger geführt. Schon vor Jahren nannte ein Gutachten im Auftrag der Grünen zahlreiche Beispiele für geplanten Verschleiß. Apple wurde in dem 100-seitigen Dokument gleich mehrfach als schlechtes Vorbild beschrieben, weil es den Austausch von Komponenten oder eine Reparatur erheblich erschwerte und verteuerte.

HIGHLIGHT

Samsung Portable SSD T5 im Test

Die Samsung Portable SSD T5 bietet dank USB-3.1-Gen.-2-Unterstützung Übertragungsraten von bis zu 540 MByte/s. Mit USB 3.0 muss man sich mit etwa 100 MByte/s weniger zufrieden geben. Dank Apps für Windows, macOS und Android lassen sich die Daten auf der Portable SSD T5 verschlüsseln.

Themenseiten: Akku, Apple, Gerichtsurteil, Verbraucherschutz, iOS, iPhone

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

3 Kommentare zu Geplante Obsoleszenz: Frankreichs Justiz ermittelt gegen Apple wegen verlangsamter iPhones

Kommentar hinzufügen
  • Am 10. Januar 2018 um 1:10 von Peter Meier

    Ein eingeklebter (nicht vom Benutzer wechselbarer) Akku ist nach Batteriegesetz auch verboten, aber VW steht in den USA am Pranger, wir hofieren die gesetzesbrechenden US Konzerne und breiten einen roten Steuersparteppich in Irland aus – das EU Land das mit Abermilliarden vor dem Bankrott gerettet werden musste weil die Steuereinnahmen nicht reichen.

  • Am 10. Januar 2018 um 7:48 von Crappel

    Das werden wohl etliche Milliarden sein die Apple auf diese Art noch zusätzlich erwirtschaftet hat, was allerdings zu beweisen wäre. Und das wird mehr als schwierig werden.
    Aber wenn wenn da von Apple keine böse Absicht hinter steckt, warum hat Apple das dann nicht vorher bekannt gegeben? Hat wirklich ein sehr schlechtes Geschmäckle, zumal die anderen Hersteller so ein „Feature“ nicht anbieten.
    Auf jeden Fall ist es mal wieder typisch für Apple, dem Nutzer zu diktieren, was für diese sinnvoll ist, denn die werte Kundschaft ist ja zu blöd um so etwas selbst entscheiden zu können.
    Alleine das ist schon ein Grund um diesen „Walled Garden“ nicht betreten zu wollen, auch wenn das Obst noch so lecker aussieht.

  • Am 10. Januar 2018 um 19:38 von Dietmar H

    Es ist gut, dass Apple damit nicht so einfach durchkommt.
    Man stelle was es bedeuten würden, wenn sich Elektro-Auto-Hersteller ein Beispiel daran nehmen würde. Wenn die Reichweite nach 2 Jahren nicht mehr von Zuhause zur Firma und zurück reichen würde, was als Neuwagen kein Problem war, würde das dem Kunden sicher auffallen. Aber wenn man nach und nach die Per Software Leistung verringert vielleicht nicht.
    Allerdings traue ich Staatlichen Organisationen die Steuerschlupflöcher bei der Gesetzgebung übersehen und sich auch beim Mindeslohngesetzt von Unternehmern übers Ohr Ohr hauen lassen, nicht ganz zu viele Fälle von geplanter Obsoleszens wirklich beweisen zu können.
    Wenn es nach mir ginge würde ich es ganz anders machen: Jedes Produkt mit einem Wert über 10€ das nicht zum einmaligen Gebrauch bestimmt ist, müsste eindeutig mit Hersteller und Herstellungsjahr gekennzeichnet werden.
    Die Entsorgung MUSS über eine staatliche Stelle laufen.
    Das wird über eine Gebühr finanziert, die umso höher ist, je früher das Produkt entsorgt wird. Die dabei gesammelten Daten, wie lange welche Produkte eines Herstellers halten, sollten öffentlich und kostenlos einsehbar sein.
    Das würde dazu führen, dassdie Hersteller wirklich ein Interesse haben, dass Ihre Produkte länger nutzbar sind.
    Sie würden so z.B: auch für ältere Geräte noch Sicherheitsupdates ausliefern. Sie würden villeicht sogar die Installation eines resourcensparsamen alternativen Betriebsystems auf Ihren Geräten fördern statt dabei Steine in den Weg zu legen.
    Sie würden auch Ersatz- und Verbrauchstmaterialien nicht so teuer machen, dass es günstiger ist gleich ein neues Gerät zu kaufen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *